- Der grosse Bruder Eichel sorgt vor, damit niemand zu wohl wird.... - André, 27.09.2001, 21:44
Der grosse Bruder Eichel sorgt vor, damit niemand zu wohl wird....
Aus der FTD vom 28.9.2001 www.ftd.de/bankgeheimnis (weiter durchlöchert)
Eichel legt Paket gegen Geldwäsche vor
Von Claus Hulverscheidt, Berlin
Bundesfinanzminister Hans Eichel will bereits Ende nächster Woche ein Maßnahmenpaket zur effizienteren Bekämpfung der Geldwäsche in Deutschland vorlegen.
Damit reagiert er auf Wünsche der USA, die ihre Partnerländer nach den Anschlägen auf das World Trade Center und das Pentagon aufgefordert hatten, auch auf dem Finanzsektor gegen den Terrorismus vorzugehen. Eichels US-Amtskollege Paul O’Neill hatte am Mittwoch noch einmal erklärt, seine Regierung brauche"jede Hilfe, die wir bekommen können, um die Finanzierungsquellen von Terroristen zu blockieren".
Deutschland gilt innerhalb der Gruppe der sieben führenden Industrienationen (G7) und der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) als eines der Länder mit den oberflächlichsten Anti-Geldwäsche-Gesetzen. Die Regelungen stammen aus Zeiten, als es Kriminellen vor allem darum ging, Bargeld etwa aus dem Drogenhandel in den Wirtschaftskreislauf einzuschleusen. So wird hier zu Lande zwar jede Bareinzahlung auf ein Konto von mehr als 30.000 DM überprüft. Dagegen sind Überweisungen häufig selbst bei einem Vielfachen dieses Betrags problemlos möglich.
Zentrale Ermittlungsstelle fehlt
Darüber hinaus ist die Bundesrepublik das einzige OECD-Land, das über keine zentrale Ermittlungsstelle für Geldwäsche-Verdachtsfälle verfügt. Vielmehr kümmern sich sowohl der Bund als auch die 16 Länder um die Bekämpfung von Finanzdelikten, was Kompetenzwirrwarr und mangelnde Abstimmung zur Folge hat. Zudem fehlt es häufig an Know-how und Personal. Selbst das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BAKred) verfügt nur über zehn Mitarbeiter, die 3000 Banken und 1000 Finanzdienstleister nach dem Geldwäschegesetz überprüfen sollen.
Dass Eichel nun plötzlich Tempo macht, ist kein Zufall, schließlich will er beim G7-Treffen zu dem Thema übernächstes Wochenende in den USA nicht mit leeren Händen dastehen. Die Finanzminister und Notenbankchefs der Siebenergruppe wollen bei der Konferenz beraten, wie sie gemeinsam gegen die Terrorismus-Finanzierung vorgehen können.
Eichels Paket wird unter anderem die Gründung der vom BAKred geforderten zentralen Ermittlungsstelle für Geldwäsche-Verdachtsfälle vorsehen. Außerdem will er einzelne Regelungen aus dem in Vorbereitung befindlichen Vierten Finanzmarktförderungsgesetz herauslösen und vorzeitig in Kraft setzen. Dazu zählen jene Abschnitte, die vorschreiben, dass auch alle verdächtigen Überweisungen geprüft werden müssen.
Darüber hinaus sollen die Banken nun auch gesetzlich verpflichtet werden, nur noch dann Konten zu eröffnen, wenn sie den Inhaber namentlich kennen. Schließlich soll künftig jeder, der Anteile an einer Bank erwirbt, nachweisen müssen, dass es ihm nicht darum geht, über das Institut Schwarzgeld zu waschen. Bisher liegt die Beweislast beim BAKred.
Auswirkungen auf Bankgeheimnis unklar
Noch unklar ist, ob im Zuge der Reformen auch das so genannte Bankgeheimnis geändert werden soll. Dafür hatten sich in den vergangenen Tagen Bundesbankpräsident Ernst Welteke und Bundeskanzler Gerhard Schröder ausgesprochen. Experten halten einen solchen Schritt allerdings für unnötig, weil die Banken in vielen Fällen schon heute verpflichtet sind, Informationen über Konten und deren Inhaber an die Ermittlungsbehörden weiterzugeben.
Eichel will beim G7-Treffen aber auch dafür werben, dass andere Länder die strikten deutschen Vorschriften gegen das so genannte Underground-Banking übernehmen. Die Regeln sollen verhindern, dass Terrorgruppen in Deutschland etwa Reisebüros gründen, um darüber Geld in ihre Heimatländer zu transferieren. Seit In-Kraft-Treten des Gesetzes 1998 hat das BAKred mehr als 1000 Verfahren gegen solche nicht lizenzierten Banken eingeleitet.
Der Bundesrat stellte sich am Donnerstag grundsätzlich hinter die geplanten Anti-Terror-Maßnahmen der Regierung, zu denen auch das Paket gegen die Verbrechensfinanzierung gehört. Allerdings verlangten die Länder schärfere Sicherheitschecks an Flughäfen. Zudem müsse Personal, das in Sicherheitsbereichen tätig sei, nicht nur alle fünf, sondern jedes Jahr überprüft werden. Das Bundesinnenministerium sagte eine"konstruktive" Prüfung der Forderung zu.
Der Bundesrat stimmte zwei nach dem Terroranschlag in den USA erarbeiteten Gesetzesänderungen zu: So können religiöse Vereinigungen in Zukunft verboten werden, wenn ihr Zweck oder ihre Tätigkeit gegen Strafgesetze, die Verfassung oder den Gedanken der Völkerverständigung verstößt. Darüber hinaus soll künftig auch die Beteiligung an einer im Ausland tätigen kriminellen oder terroristischen Vereinigung strafbar sein.
© 2001 Financial Times Deutschland
URL des Artikels: http://www.ftd.de/pw/de/FTDQBH534SC.html
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