- Spekulationsfrist bei OS? - Caspar, 29.09.2001, 17:48
- Re: Spekulationsfrist bei OS? - Turon, 29.09.2001, 18:00
- Noch etwas Wichtiges - zu OS und Spekulationssteuer - Turon, 29.09.2001, 19:57
- Re: Spekulationsfrist bei OS? - Turon, 29.09.2001, 18:00
Noch etwas Wichtiges - zu OS und Spekulationssteuer
Ihr solltet die Optionsscheine die wertlos geworden sind, durch Fehltrade
mindestens 48 Stunden vor dem Verfall verkaufen.
Warum das so ist:
a) wer keinen Beleg hat, daß er die OS verkauft hat, mit Verlust
als Beispiel, der kann es sich nicht steuerlich zur Verlusten
anrechnen lassen.
Eine OS Spekulation die wertlos verfällt ist ein doppelter Verlust.
Verluste können vorgetragen und auf Gesamtgewinn angerechnet werden.
Wer also 50.000 DM bei Spekulationsgewinnen zu verbuchen hat, allerdings
10.000 DM Verlusttrades bei OS fertig gebracht hat - und diese Position
nicht verkauft - kann diese nicht aufs Gewinn anrechnen lassen.
Folge ist - beim Verkauf - man hat 50000-10000 zu versteuern;
beim Verfall der OS hat man aber nach wie vor volle 50000 Dm zu versteuern.
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