- @dottore - 1.) Devisenbewirtschaftung?? 2.) Vorschlag wegen Russenriegel:-) - Ricoletto, 08.10.2001, 18:37
- Re: @dottore - 1.) Devisenbewirtschaftung?? 2.) Vorschlag wegen Russenriegel:-) - André, 08.10.2001, 20:11
- Re: Danke, André, habe mitgelacht (sachlich alles richtig) (owT) - dottore, 08.10.2001, 21:57
- Re: @dottore - 1.) Devisenbewirtschaftung?? 2.) Vorschlag wegen Russenriegel:-) - dottore, 08.10.2001, 21:56
- Re: @dottore - 1.) Devisenbewirtschaftung?? 2.) Vorschlag wegen Russenriegel:-) - André, 08.10.2001, 20:11
Re: @dottore - 1.) Devisenbewirtschaftung?? 2.) Vorschlag wegen Russenriegel:-)
>Hallo dottore,
>nochmals persönlich besten Dank für die lehrreichen Ausführungen zur Geschichte des Gewaltmetalls.
>1)
>Bei einem Gespräch mit Andrè fiel der Begriff Devisenbewirtschaftung - kannst Du diesen bitte erklären? (war wohl im Zusammenhang mit § 59 Amsterdamer Abkommen sowie Wahl 1983[Lambsdorff-Aussage]????)
>2)
>Russenriegel - aus GROSS mach KLEIN. Wie ich ja von Dir erfahren habe, ist nur etwas Kuhdung zum Erhitzen notwendig. Da es sich um reines Gold handelt, brauchst Du Dir um chemische Entkopplung anderer Produkte keinen Kopf machen - Jan könnte hier aber sicher auch weiterhelfen (hat er ja im Vortrag erläutert).
>In welchen Einheiten Du dann Deine Barren"abfüllst" oder ob Du"PCM-Streitmünzen" prägst (die dann natürlich nur zum friedlichen Handel in Umlauf gebracht werden:-)) sei Dir überlassen.
>Beste Grüsse von Schweiz zu Schweiz
>Rico
<<<<<<<<<<<<<<<<
Darf ich helfen?
Auch wenn´s d. dann mit Zahlen untermauert, weitaus exakter könnte.
Eine typisch glücklich-schweizerische Frage.
Fast alle Staaten des 20. Jh. kannten zumindest gewisse Zeiten lang Devisenbewirtschaftung, so das 3. Reich, die DDR, alle Ostblockstaaten und auch zahlreiche Staaten des Westens (Kriegswirtschaft)bis einige Jahre nach dem Krieg.
Jeder, der Devisen erwerben wollte, musste Gründe vorlegen, oftmals dann Zuteilung in begrenzter Menge pro Kopf/Tag im Ausland, soweit Auslandsreise überhaupt genehmigt wurden. Exportfirmen mussten Exporterlöse zwangsumtauschen in eine kranke Heimatwährung, für Importe wurden (nur für vom Staat als importwürdig anerkannte Waren) begrenzt Devisen zur Verfügung gestellt.
Riesige Formularwirtschaft und Bürokratie.
In der BRD nach § 23 AWG (Aussenwirtschaftsgesetz) immer noch Meldepflicht an die Bundesbank von allen Devisengeschäften (nur sehr niedrige Freigrenze), allerdings nehmen´s Privatleute nicht sonderlich ernst damit.
Zu Vorschlag 2 hast Du die Lacher -:)))) auf Deiner Seite!!
Gruß
André
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