- @dottore: Debitismus-Diskussion im Systemfehler-Forum - Bär, 09.10.2001, 02:39
- Um es vielleicht nochmals zu verdeutlichen - Bär, 09.10.2001, 02:43
- Von 8 Mark sind 8 Mark besichert - Heller, 09.10.2001, 10:04
- Wehe, der US-Immoblilienmarkt bricht zusammen..... (owT) - XERXES, 09.10.2001, 10:19
- Re: 1. Antwort (Detail) - dottore, 09.10.2001, 20:15
- Re: 2. Antwort (Grundsätzlich) - dottore, 09.10.2001, 20:18
Re: 1. Antwort (Detail)
Hi Bär,
dies nur auf die Schnelle (das Grundsätzliche kommt gleich noch):
> Daraufhin schrieb Mr. XXX: Kommen wir zu Deinem Hauptpunkt:"Dieser widerum könnte nur 7 mal Eigentum von B fordern". Nein Bär, auch das ist nicht zwingend (und als Ex-Bänker solltest Du das wissen). Ein Häuslebauer z.B. haftet mit seinem gesamten Hab und Gut für den Kredit, den die Bank vergeben hat - auch für noch nicht gezahlte Zinsen. Wenn er den Kredit nicht abtragen kann, bekommt er alles abgenommen, es kommt zur Versteigerung.
Womit soll wohl die"Versteigerung" stattfinden, d.h. mit welchem Geld soll bezahlt werden? Mit A-Geld, das schon nicht reicht, um die B-Schuld gegen A-Bauern abzudecken?
Es fehlt doch wohl klar ersichtlich das Geld (in Bauer-A-Einheiten), um überhaupt zu Nachfrage nach einem Grundstück entfalten zu können, denn dass es zur Versteigerung kommt, beweist gerade, dass Geld fehlt.
Und nun kommt der Trick: Obwohl A-Geld fehlt, kann mit A-Geld der Kauf des zur Versteigerung kommenden Grundstücks bewerkstelligt werden? Jessas!
Geld fehlt in einer Zinswirtschaft immer (just jenes Geld, das gebraucht wird um die Zinsen in ZB-Geld bezahlen zu können. ZB-Geld wird nur gegen Sicherheit vergeben, und um den Notenbanksatz aufbringen zu können, muss zusätzliches ZB-Geld beschafft werden - gegen weitere Sicherheiten).
Geld kann nur durch zusätzliche Verschuldung entstehen bzw. durch zusätzliche Einreichung von bereits existierenden Schuldtiteln (Pfänder) bei der Notenbank.
>A-Bauer kann die Kreditvergabe genauso handhaben; d.h. für gewünschte Rückzahlung von 11 A-Mark auch einen Pfand im Wert von 11 A-Mark verlangen. Ergebnis: keine Inflation, keine steigende Verschuldung.
Dann ist aber nicht A-Land verpfändet (sonst könnte A-Bauer kein Pfand"verlangen"), sondern anderes Land. Da geht nun wirklich alles durcheinander. Armer Kerl.
Also erst gibt A-Bauer A-Geld aus gegen Verpfändung von A-Land. Dann fehlt die berühmte eine Mark A-Geld. Und die will er bezahlt bekommen mit B-Geld, besichert durch B-Land? Jessas!
Abgesehen davon, dass er sich mit B-Land direkt bezahlen lassen kann (Saldierung von Schuld gegen Eigentum, das die Schuld zum Erlöschen bringt).
> Hierzu würde ich gerne Ihre Meinung hören. Vielen Dank für die Mühe!
Dazu bitte das gleich kommende ausführlich Posting.
>Grüße
>Bär
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