- Offtopic: Chirac genießt auch für Taten vor seiner Amtszeit Immunität - Theo Stuss, 10.10.2001, 20:30
- Re: Offtopic: Chirac genießt auch für Taten vor seiner Amtszeit Immunität - Euklid, 10.10.2001, 21:59
- Schöne Buchempfehlung (owT) - Theo Stuss, 10.10.2001, 22:19
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- Nein, leider kenne ich es noch nicht. - Theo Stuss, 11.10.2001, 08:56
- Re: Nein, leider kenne ich es noch nicht. - Euklid, 11.10.2001, 13:05
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- Re: Offtopic: Chirac genießt auch für Taten vor seiner Amtszeit Immunität - Euklid, 10.10.2001, 21:59
Offtopic: Chirac genießt auch für Taten vor seiner Amtszeit Immunität
Chirac muss nicht
als Zeuge aussagen
Vorübergehende Immunität auch für
Taten vor Beginn der Präsidentschaft
Der in zahlreiche Affären verwickelte französische Präsident Jacques Chirac muss nicht vor der Justiz als Zeuge aussagen. Das höchste ordentliche Gericht Frankreichs urteilte am Mittwoch, das Staatsoberhaupt genieße während seiner Amtszeit strafrechtliche Immunität.
Das gelte auch für Taten vor Beginn seines Mandats, heißt es in der Grundsatzentscheidung des Kassationsgerichtshofs.
Gut sechs Monate vor der Präsidentschaftswahl droht Chirac damit keine Vorladung der Justiz mehr. Mehrere Untersuchungsrichter haben erwogen, den Neogaullisten als Zeuge in ihren Ermittlungen zu vernehmen; ein Richter schickte dem Präsidenten sogar bereits eine Vorladung in den Elysee-Palast. Chirac ist in mehrere Affären aus seiner Zeit als Bürgermeister von Paris verstrickt.
Systematische Schmiergeldzahlungen?
So mussten Firmen Anfang der 90er Jahre im Rathaus der Hauptstadt offenbar systematisch Schmiergelder in Millionenhöhe zahlen, um den Zuschlag bei öffentlichen Aufträgen zu erhalten. Der damalige Bürgermeister will davon nichts gewusst haben.
Zudem ermittelt die Justiz in der Reiseaffäre: Chirac hat von 1992 bis 1995 etwa 20 Privatreisen im Wert von umgerechnet bis zu 840.000 Mark (429.000 Euro) bar bezahlt. Die Untersuchungsrichter fragen sich, ob diese Gelder mit der Bestechung in der Stadtverwaltung zu tun haben.
Unregelmäßigkeiten bei Druckfirma
Anlass für die Entscheidung des Kassationsgerichtshof war aber eine weitere Affäre um Begünstigung und Unterschlagung. Zwei Untersuchungsrichter ermitteln wegen finanzieller Unregelmäßigkeiten einer Firma, die für das Pariser Rathaus Druckaufträge ausführte. Der damalige Bürgermeister Chirac wurde von den Aufsichtsbehörden drei Mal in sechs Jahren darauf hingewiesen, doch erst sein Nachfolger Jean Tiberi liquidierte das Unternehmen.
Der Kassationsgerichtshof entschied, der Präsident könne während seiner Amtszeit nicht als Zeuge mit juristischem Beistand vernommen werden. Eine Vorladung als einfacher Zeuge müsse auf jeglichen Zwang verzichten. Chirac, der in den Affären unter Druck geraten war, hat aber bereits mehrfach klargemacht, dass er aus verfassungsrechtlichen Gründen einer Vorladung nicht folgen werde.
Strafverfolgung ausgeschlossen
Es dürfe auch kein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, entschieden die Richter. Nur der Oberste Gerichtshof, der über die Verantwortlichkeit der obersten Staatsorgane urteile, dürfe dem Verdacht des Hochverrats nachgehen. Bereits der Verfassungsrat hatte 1999 jede Art von Strafverfolgung gegen den amtierenden Präsidenten ausgeschlossen.
Der höchstrichterlichen Entscheidung zufolge ist während der Dauer des Mandats jedoch die Verjährung für Straftatbestände aufgehoben. Das mache eine Strafverfolgung illusorisch, bedauerte der Anwalt der Nebenklage, Guy Lesourd. Es sei kaum vorstellbar, dass ein ehemaliger Präsident 15 Jahre nach den Taten noch verurteilt werden könne.
Quelle: heute.online
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