- Gewinnabführungsverträge bei AM-Versicherungsgruppe. Wer versteht das - Heller, 16.10.2001, 10:28
- Re: Die übliche Vollrasur, wie sie das AktG vorsieht (§§ 304, 305) (owT) - dottore, 16.10.2001, 16:57
- So genau wollte ich es gar nicht wissen... ;-) (owT) - Heller, 16.10.2001, 19:27
- Re: Die übliche Vollrasur, wie sie das AktG vorsieht (§§ 304, 305) (owT) - dottore, 16.10.2001, 16:57
Gewinnabführungsverträge bei AM-Versicherungsgruppe. Wer versteht das
Kauderwelsch? Ich versteh schlichtweg das beschriebene Procedere nicht.
Scheiden Großaktionäre aus und lassen sich nochmal ordentlich abfinden? Werden die Gewinne der profitablen Gesellschaften abgezogen und die unprofitablen damit saniert?
Vielleicht kann jemand kurz erläutern, was das bedeutet. Vielen Dank.
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dpa-AFX-Nachricht, Dienstag, 16.10.2001, 08:41
Ad hoc: AM Lebensvers. AG
Gewinnabführungsverträge mit Ausgleichs- und
Abfindungsbeträgen vereinbart
Die AMB Generali Holding AG, Aachen, sowie die nachfolgend genannten Gesellschaften der AMB-Gruppe teilen mit, dass die Vorstände der börsennotierten Gesellschaften Aachener und Münchener Lebensversicherung AG (AMLeben), Aachen, Aachener und Münchener Versicherung AG (AMVers), Aachen, THURINGIA Versicherungs-AG (THURINGIA), München, Gewinnabführungsverträge mit der ebenfalls zur AMB-Gruppe gehörenden AM EPIC GmbH, Aachen, abgeschlossen haben.
Darüber hinaus hat der Vorstand der Volksfürsorge Holding AG (VH), Hamburg, entsprechende Gewinnabführungsverträge mit der AMB Beteiligungs-GmbH, Aachen, und mit den Tochtergesellschaften Volksfürsorge Deutsche Lebensversicherung AG, Hamburg, und Volksfürsorge Deutsche Sachversicherung AG, Hamburg, abgeschlossen.
Zusammen mit den noch abzuschließenden Gewinnabführungsverträgen bei den Generali Lloyd Gesellschaften und der Cosmos Lebensversicherung AG, Saarbrücken, entsteht noch im Geschäftsjahr 2001 eine einheitliche körperschaftsteuerliche Organschaft innerhalb der AMB-Gruppe.
Die Gewinnabführungsverträge sehen für die außenstehenden Aktionäre der börsennotierten Gesellschaften AMLeben, AMVers, THURINGIA und VH, jeweils einen angemessenen Ausgleich (§ 304 AktG) und eine Barabfindung (§ 305 AktG) vor, die aufgrund von Bewertungsgutachten ermittelt wurden. Außenstehende Aktionäre bekommen damit die Möglichkeit, für die Dauer des Abfindungsangebotes gegen eine Barabfindung auszuscheiden oder bei Verbleib in der Gesellschaft eine
jährliche Ausgleichszahlung zu erhalten.
Im Einzelnen sind folgende Ausgleichsbeträge und Abfindungsbeträge - jeweils bezogen auf eine Aktie der betreffenden Gesellschaft - festgesetzt worden: Fester Ausgleich (§ 304 AktG) Abfindung (§305 AktG) jeweils in EURO
AMLeben 33,30 528
AMVers 23,60 352
Thuringia 21,70 323
VH 35,80 554
Die Aktionäre der AMLeben, der AMVers, der THURINGIA und der VH werden noch in diesem Jahr um Zustimmung zu den Gewinnabführungsverträgen in außerordentlichen Hauptversammlungen gebeten. Diese Hauptversammlungen sind für die zweite Dezemberwoche geplant.
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