- So sieht es aus wenn es knallt (wie hier im Falle Systramcom) - Sascha, 17.10.2001, 07:50
So sieht es aus wenn es knallt (wie hier im Falle Systramcom)
Sehr geehrte Kunden der Systracom Bank AG,
zahlreiche Kunden haben sich wegen des Moratoriums der Systracom Bank AG an das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen gewandt. Wir hoffen, mit den folgenden Informationen zumindest einige Ihrer Fragen beantworten zu können.
1. Was passiert mit meinem Guthaben? Wann komme ich da wieder ran?
Vorerst können Sie nicht über Ihr Guthaben verfügen. Grundsätzlich ist ein Moratorium zeitlich nicht befristet. Es kann einige Wochen andauern. Sofern das Institut überschuldet bzw. zahlungsunfähig ist, ist beim Bundesaufsichtsamt eine Insolvenzanzeige zu erstatten. Das BAKred prüft die Anzeige und beantragt beim Insolvenzgericht die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Danach wird der Entschädigungsfall durch das Bundesaufsichtsamt festgestellt. In diesem Fall wird sich der Einlagensicherungfonds mit den Anlegern in Verbindung setzten.
2. Kann/darf die Systracom Bank AG die Guthaben auszahlen, bevor die Ermittlungen endgültig abgeschlossen sind. (z.B. wenn offensichtlich ist, dass die Systracom noch über genügend liquide Mittel verfügt, um dies zu ermöglichen.)
Nein, das darf die Systracom Bank AG nicht.
3. Kann der Einlagensicherungsfonds schon Gelder auszahlen, bevor das BAKred den Entschädigungsfall festgestellt hat?
Nach Auskunft des Bundesverbandes deutscher Banken kann der Einlagensicherungsfonds vor Feststellung des Entschädigungsfalls Gelder nicht auszahlen.
4. Wie lange dauert es, wenn ich mein Depot auf ein anderes Institut übertragen lassen möchte? An wen muss ich mich wenden?
Der Einlagesicherungsfonds bemüht sich im Rahmen seiner Möglichkeiten. Derzeit ist noch nicht bekannt, wie lange eine Übertragung dauern wird. In jedem Fall müssen Sie sich an die Systracom Bank AG wenden.
5. Was passierte mit den Order, die unmittelbar vor Erlass des Moratoriums abgegeben wurden?
Diese Order wurden durch Einschaltung des Einlagensicherungsfonds noch ausgeführt.
6. Was passiert mit den nach dem Moratoriumserlass abgegebenen Order?
Diese Orders werden nicht mehr ausgeführt.
7. Was passiert mit etwaigen Kursverlusten? Kann ich Schadensersatzansprüche geltend machen?
Kursschwankungen sind nicht zu vermeiden. Schadenersatzansprüche bestehen weder gegenüber dem Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen noch gegenüber der Einlagensicherung.
8. Da Kunden der Systracom Bank AG keine Kontoauszüge besitzen, sondern ihren Saldo stets nur online abfragen können: wie erfahre ich als Kunde meinen aktuellen Kontostand bzw. den zum Zeitpunkt des Moratoriums?
Es wird versucht, eine Online-Abfrage für die Kunden zu ermöglichen.
9. Ist die Systracom Bank AG berechtigt, für den Übertrag des Depots Gebühren zu verlangen?
Hierbei handelt es sich um eine zivilrechtliche Fragestellung, die Sie u.a. über einen Rechtsanwalt klären könnten.
Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen
24. April 2001
Quelle: http://www.bakred.de/texte/presse/p240401.htm[/b]
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