- Riester-Rente: Wie Selbständige und Unternehmer staatliche Zuschüsse kassieren.. - marsch, 17.10.2001, 14:46
Riester-Rente: Wie Selbständige und Unternehmer staatliche Zuschüsse kassieren..
<font size=-2>ARD, Plusminus vom 16.10.01</font>
Riester-Rente
Wie Selbständige und Unternehmer staatliche Zuschüsse kassieren können
[Autoren: Holger Balodis und Dagmar Hühne
Was viele nicht wissen: Auch nicht Berufstätige - wie zum Beispiel reine Hausfrauen - können später eine Riester-Rente bekommen - dank der Ehepartnerförderung. Die staatliche Förderquote beträgt hierbei sogar bis zu 100 Prozent!
Und was noch weniger wissen dürften: Diese Partnerförderung verhilft durch die Hintertür sogar auch all jenen zu einer Riester-Rente und staatlichen Zulagen, die eigentlich mit der gesetzlichen Altersversorgung nichts zu tun haben. Es sind dies vor allem Selbständige, Freiberufler und Beamte. Einzige Voraussetzung: Der Ehepartner muss rentenversichert sein und seinen Eigenbeitrag in die Riester-Rente einzahlen.
Und das geht so:
Da die Förderfähigkeit allein am Merkmal „Ehepartner eines Pflichtversicherten“ anknüpft, bekommen eben nicht nur die nichterwerbstätigen Hausfrauen, sondern auch all jene Frauen die staatliche Förderung, die einer Beschäftigung beispielsweise als selbständige Ärztinnen oder Rechtsanwältinnen nachgehen. Einzige Voraussetzung: Der Ehemann muss in der Rentenversicherung pflichtversichert sein. Die Höhe der Zulagen beträgt in der Endstufe ab dem Jahr 2008 pro Jahr 300 Mark und für jedes Kind weitere 360 Mark. Eine Ehefrau mit zwei Kindern bekommt demnach in der Endstufe 1.020 Mark Zulagen.
Natürlich funktioniert die Ehepartnerförderung auch umgekehrt: Ist die Ehefrau pflichtversichert, wird auch der etwa als Arzt oder Architekt gutsituierte Ehemann plötzlich förderfähig. Selbständige können dies besonders gut steuern.
Ein Beispiel: Ein niedergelassener Arzt kann sich die Zulagen sichern, wenn er seine Ehefrau als 630-Mark-Kraft einstellt. Die Ehefrau muss in diesem Fall lediglich offiziell auf die so genannte Versicherungsfreiheit verzichten und wird so automatisch rentenversicherungspflichtig.
Der Arzt, der als Selbstständiger an sich mit der gesetzlichen Rentenversicherung nichts zu tun hat, bekommt angesichts einer staatlichen Förderquote von 100 Prozent die zusätzliche Altersversorgung quasi geschenkt. Und die geringfügig beschäftigte Ehefrau zahlt ihren Mindestbeitrag und bekommt ebenfalls die staatlichen Zulagen.
Oder noch besser: Als Pflichtversicherte kann sie ihre eigenen Zahlungen soweit aufstocken, dass das steuerlich gemeinsam veranlagte Ehepaar in der Endstufe bis zu 4.100 Mark pro Jahr als zusätzliche Sonderausgaben absetzen kann. Bei sehr hohen Einkommen spart dies bis zu 2.000 Mark Steuern im Jahr.
Kleine Einschränkung: Macht das Paar die Steuervorteile geltend, bleibt die staatliche Förderung insgesamt auf die rund 2.000 Mark beschränkt. Alle Zulagen gehen dann in dem gewährten Steuervorteil quasi unter.
Die Zuschüsse für die Partnerförderung müssen extra beantragt werden. Automatisch zahlt Vater Staat nichts.
Nur für „richtige“ Ehepaare
Ausgeschüttet wird das staatliche Förderfüllhorn aber nur für „richtige“ Ehepaare. Nichteheliche Lebensgemeinschaften gehen hingegen genau so leer aus wie - jedenfalls nach gegenwärtiger Rechtslage - die so genannten „Homo-Ehen“.
Nicht gefördert werden aber auch alle Ehepartner, die das „Pech“ haben, mit einem Arbeiter oder Angestellten verheiratet zu sein, der über eine so genannte Gesamtversorgungszusage verfügt. Außen vor bleiben demnach in der Riester-Rente alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes sowie öffentlicher Anstalten und Körperschaften mit Zusatzversorgungswerken. Zwar ist derzeit unklar, ob es die Versorgungswerke in dieser Form in ein paar Jahren noch gibt, beziehungsweise, ob sie ihre Zusagen noch eingehalten werden können. Dennoch: Weder für den Angestellten im öffentlichen Dienst noch für seine nicht erwerbstätige Ehefrau gibt es Zulagen für die Riester-Rente.
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