- Bilanzregeln für Versicherungen - JüKü, 18.10.2001, 13:12
- Re: Sauna! Sauna! Ich halt's wirklich nicht mehr aus (owT) - dottore, 18.10.2001, 14:09
- Re: Sauna! Sauna! Ich halt's wirklich nicht mehr aus / Zum Abkühlen????? (owT) - JüKü, 18.10.2001, 14:25
- Zum Abkühlen? - Nee, kennst du.. - Herbi, dem Bremser, 18.10.2001, 15:33
- Re: Sauna! Sauna! Ich halt's wirklich nicht mehr aus / Zum Abkühlen????? (owT) - JüKü, 18.10.2001, 14:25
- Re: Sauna! Sauna! Ich halt's wirklich nicht mehr aus (owT) - dottore, 18.10.2001, 14:09
Bilanzregeln für Versicherungen
Bundesregierung und Versicherungswirtschaft haben nach Angaben aus Regierungskreisen einen grundsätzlichen Durchbruch in den Verhandlungen über die künftigen Bilanzierungsregeln erzielt. Danach müssten sich die Versicherer künftig bei der Bewertung ihrer Aktienbestände in ihrer Bilanz nicht mehr am so genannten strengen Niederstwertprinzip orientieren, hieß es am Donnerstag in den Kreisen in Berlin. Der Paragraf 341b Absatz 2 des Handelsgesetzbuches (HGB) werde entsprechend geändert. Eine Sprecherin des Justizministeriums wollte dies nicht bestätigen."Es gibt aber noch keine Einigung", sagte sie, betonte aber, die Verhandlungen seien auf einem gutem Weg.
Nach dem strengen Niederstwertprinzip sind die Versicherer verpflichtet, ihre Aktienbestände nach dem jeweils niedrigsten Kurswert in die Bilanz einzustellen. Selbst wenn die Kurse wieder steigen, müssen die Versicherer an diesem Wert festhalten. Durch die in den vergangenen Monaten deutlich gesunkenen Börsenkurse sind die Versicherer deshalb derzeit gezwungen, ihre Aktienpakete neu zu bewerten. Die gesunkenen Kurse müssen sie voll als Verlust einstellen.
Die Versicherer hatten sich deshalb für eine Neuregelung ausgesprochen und die Einführung des so genannten geminderten Niederstwertprinzips gefordert. Nach dieser Vorschrift bilanzieren etwa Banken ihre Aktienbestände. Sie müssen Kursverluste nur dann abschreiben, wenn sie dauerhaft sind.
"Wir haben Anlass zur Hoffnung, dass es eine gute Regelung geben kann", sagte die Sprecherin des Justizministeriums. Einen Zeitpunkt für eine endgültige Einigung gebe es jedoch nicht. Die Versicherungswirtschaft verhandelt seit rund zwei Wochen mit der Bundesregierung. Die Branche dringt auf eine schnelle Lösung, und gibt an, sonst gezwungen zu sein, ihre Aktienbestände zu veräußern.
Für die vorgesehene Gesetzesänderung ist die Zustimmung des Bundesrates nicht notwendig. Die Versicherer sind die größten institutionellen Anleger in Deutschland. Sie halten mehr als ein Viertel ihrer Anlagen in Aktien.
Japan, wir folgen euch!
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