- EM-TV - JüKü, 18.10.2001, 13:16
EM-TV
Das Landgericht München I hat nach Angaben der EM.TV & Merchandising AG eine durch die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) vertretene Klage von 59 Aktionären auf Schadensersatzzahlungen seitens des Medienunternehmens abgewiesen. Die Kammer habe das Begehren ohne Beweisaufnahme zurückgewiesen, da eine rechtliche Grundlage für Schadensersatzansprüche nicht ersichtlich gewesen sei, teilte die im Neuen Markt-Auswahlindex Nemax50 notierte EM.TV am Donnerstag in München mit. Die Kläger hätten insgesamt Schadensersatz in Höhe von knapp 1,691 Millionen DM gefordert. Als Begründung hatten sie angegeben, durch falsche Darstellungen der Gesellschaft und ihrer Vorstände zum Kauf von EM.TV-Aktien veranlasst worden zu sein.
Die EM.TV-Aktie notierte unmittelbar nach Bekanntwerden des Urteils 5,39 Prozent im Plus bei 2,54 Euro.
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