- Trittbrettfahrer erhält Freispruch - YIHI, 19.10.2001, 22:37
Trittbrettfahrer erhält Freispruch
Trittbrettfahrer erhält Freispruch
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Düsseldorf (dto). Vor dem Neusser Amtsgericht ist am Freitagnachmittag ein 45-jähriger Angeklagter freigesprochen worden. Es war das erste Schnellverfahren gegen einen Milzbrand- Trittbrettfahrer in Nordrhein-Westfalen. Der Mann hatte gestanden, sich am Mittwoch als Trittbrettfahrer betätigt zu haben. Die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft hatte sechs Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung gefordert. Das Gericht begründete den Freispruch damit, dass es keine vorsätzliche öffentliche Drohung gegeben habe. Wie hoch die Schadensersatzforderungen sind, ist bislang noch unklar. Die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft hat angekündigt, Revision oder Berufung einzulegen.
Die Anzahl der Trittbrettfahrer seit den Milzbrandanschlägen in den USA hat drastisch zugenommen, hält Sicherheitskräfte in Atem und schürt die Angst der Bürger. Aus diesem Grund hatte die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft sechs Monate Freiheitsentzug auf Bewährung gefordert. Um das Urteil vom Freitag zu prüfen, will sie Berufung oder Revision einlegen."Wir wollen mit diesem Schnellverfahren weitere Trittbrettfahrer abschrecken und demonstrieren, wie schnell wir handeln und das Verfahren vor Gericht bringen können" so Johannes Mocken von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf.
Wie das Gericht befand, wollte der Angeklagte seinem Kollegen einen Streich spielen. Der 45-jährige Angestellte einer Neusser Firma hatte am letzten Mittwoch gewartet, bis sein Kollege in die Mittagspause ging. Dann habe er einen mit Backpulver gefüllten Briefumschlag an seinen Kollegen adressiert und mit der Hauspost weitergeleitet. Das Backpulver hatte er in der Küche gefunden, auf den Brief schrieb er 'Schöne Grüße aus Islamabad'."Als der Kollege den Brief erhalten und geöffnet habe, seien Feuerwehr und Polizei verständigt worden", sagte Mocken weiter.
Als der 45-Jährige das Aufgebot an Sicherheitskräften im Hof der Firma gesehen habe, habe er sich den Behörden gestellt. Am Freitag musste er sich in einem beschleunigten Verfahren wegen"Vortäuschen einer Straftat" verantworten. Wegen der klaren Beweislage und seines Geständnisses war in diesem Fall eine solches Verfahren möglich.
Dass der Angeklagte bisher noch nie strafrechtlich in Erscheinung getreten ist, hat sich sicher auf das Strafmaß mildernd ausgewirkt. Für das Gericht war ausschlaggebend, dass es sich bei der Tat um keine öffentliche Drohung eines Anschlags gehandelt habe, sondern um eine 'Scherz unter Kollegen'.
Von Birgit Kranzusch
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