- @Euklid, nun habe ich keine Geldsorgen mehr... - BB, 23.10.2001, 22:42
- Re: @Euklid, nun habe ich keine Geldsorgen mehr... - Euklid, 23.10.2001, 23:30
- mein Gutachter war wohl doch eher ein"Schwachverständiger"? - BB, 24.10.2001, 12:16
- Re: mein Gutachter war wohl doch eher ein - Uwe, 24.10.2001, 13:36
- es besagen doch beide Vorschriften, - BB, 24.10.2001, 21:31
- börsenfremdes Problem von BB.../ @BB, falls nicht zwischenzeitl. geklärt - Uwe, 25.10.2001, 20:02
- es besagen doch beide Vorschriften, - BB, 24.10.2001, 21:31
- Re: mein Gutachter war wohl doch eher ein - Uwe, 24.10.2001, 13:36
- mein Gutachter war wohl doch eher ein"Schwachverständiger"? - BB, 24.10.2001, 12:16
- Re: @Euklid, nun habe ich keine Geldsorgen mehr... - Euklid, 23.10.2001, 23:30
Re: @Euklid, nun habe ich keine Geldsorgen mehr...
>da ich ja alles in mein Häuschen investiert habe, aber dafür jede Menge andere.
>Da Du ja, wie ich mich zu entsinnen glaube, selbst Gutachter bist, hier noch eine kurze Frage: der Gutachter, auf Grund dessen Gutachten ich gekauft habe, hat sich doch tatsächlich in der Wohnfläche um runde 10% zu meinen Ungunsten vertan. Kann ich ihn da irgendwie haftbar machen (habe ihn nicht selbst beauftragt, sondern das Gericht). Müsste doch möglich sein, sonst stellt sich doch die Frage, welchen Sinn ein Gutachten überhaupt hat.
>Zum Kredit: nach der Unsicherheit zwischen Defla und Inflo werde ich lieber doch so schnell wie möglich zurückzahlen, es sei denn es zeichnet sich noch was eindeutiges ab. Was hat es überhaupt mit einer Restschuldversicherung auf sich? Da meine Monatsrate trotz höchster Tilgung so günstig wie eine preiswerte Miete ist, kann ich mir die hoffentlich schenken. Vielleicht lieber ne vernünftige BU?
>(Falls ich eine Gesellschaft finde, die mich ohne Ausschlüsse nimmt...)
>Gruß
>BB
Das kömmt grundsätzlich auf den Vertrag an.Aber der vom Gericht bestellte (muß ja vereidigter Gutachter oder Schwachverständiger sein (Verzeihung natürlich Sachverständiger)) Gutachter dürfte äußerst schwierig zu belangen sein.
Ich kann auch nicht glauben daß er sich um 10% geirrt hat?????
Meistens rühren Probleme in der Differenz der Wohnflächen aus folgenden Ursachen her:
Wohnflächenermittlung eines Balkons entweder zur Hälfte oder zu einem Viertel.
Putzabzug mit 3% vom Rohbaumaß.
Jeder Gutachter ermittelt die Wohnfläche aus Zahlen von Werkplänen des Architekten.Eine Verpflichtung zur Überprüfung der vorhandenen Wohnfläche vor Ort muß gesondert beauftragt werden.Es soll schon vorgekommen sein daß der Polier kurz vor Feierabend nach reichlich Biergenuss eventuell eine Steinlänge in Richtung der Längsachse des Hauses vergessen hat.Diese Kleinigkeit macht bei den heute verwendeten Steinen ca 0,24 bis 0,50 m.Bei zwei Geschossen und einer Hausbreite von 10m sind das dann schlanke 10 x 2 x (0,25 - 0,50) also 5 bis 10 qm.Der Gutachter kann nur belangt werden wenn die Berechnung tatsächlich falsch ist,aber immer nur mit dem Bezug auf die Bauzeichnungen.Dafür hat er auch eine Haftpflichtversicherung die dafür einsteht,sodaß dem Begehren des Geschädigten normalerweise nichts im Wege steht und die Versicherung anstandslos zahlt wenn tatsächlich ein Irrtum vorliegen sollte.Aber grundsätzlich ist eine etwas kleinere Wohnfläche als angenommen kein Beinbruch.Viel schlimmer wäre es wenn die Statik nicht stimmt oder bei der Ausführung auf der Baustelle gepfuscht wurde und dann die Standsicherheit eventuell auf Dauer in Mitleidenschaft gezogen wäre.Aber ich glaube absolut nicht daß der Gutachter falsch gerechnet hat.Meistens rechnen Juristen und Lehrer falsch weil sie meinen daß sie rechnen können.Immerhin geschieht die Ermittlung von Wohnflächen nach DIN-Normen.Und die differenzieren nach Wohn und Nutzflächen.Ein Laie meint nur daß er das richtig kann.Wie werden Nischen im Bereich der Fenster erfaßt.??Wie wird die Grundfläche des Kamins erfaßt???(Meistens wird sie zur Wohnfläche addiert wenn sie eine bestimmte Quadratmeterfläche nicht überschreitet.Also nochmal in 9999 von 10000 Fällen rechnen Gutachter richtig und Juristen,Lehrer und Laien falsch.Wäre auch schlimm wenn es anders wäre.
Wer sagt daß der Gutachter falsch gerechnet hat,hoffentlich nicht ein Jurist????
Gruß EUKLID
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