- Die Einlagensicherung in der Bundesrepublik Deutschland (Auszüge) - marsch, 24.10.2001, 19:29
- Re: Die Einlagensicherung in der Bundesrepublik Deutschland (Auszüge) - JüKü, 24.10.2001, 19:34
- Re: Die Einlagensicherung in der Bundesrepublik Deutschland (Auszüge) - monopoly, 24.10.2001, 19:47
- Re: Die Einlagensicherung in der Bundesrepublik Deutschland (Auszüge) - JüKü, 24.10.2001, 19:34
Die Einlagensicherung in der Bundesrepublik Deutschland (Auszüge)
"Eine Einlagensicherung, die verhindere, daß Verluste
auf die Vielzahl kleiner Einleger durchschlagen, schütze gegen die erneute Einführung von
Maßnahmen, die den Wettbewerb einschränken, und diene der Erhaltung der marktwirtschaftlichen
Ordnung in der Kreditwirtschaft."
"Ein Konflikt zwischen der Aufgabe der Geldpolitik als Stabilisierungspolitik und der Aufgabe der Sicherung des
Bankensystems sollte von vornherein vermieden werden. Wenn ein Bankenzusammenbruch einen
Fonds überfordert oder gar das Bankensystem als solches in seinem Bestand gefährdet, ist es Sache
der Regierung bzw. des Gesetzgebers zu entscheiden, wie mit dem wirtschafts- und finanzpolitischen
Instrumentarium einem,,too big to fail" Problem begegnet wird. Ihr Handeln sollte nicht vorher
kalkulierbar sein."
und dann weiter (besonders erwähnenswert, wie ich meine):
- Die Sicherungseinrichtungen greifen nicht ein im Falle einer allgemeinen Krise der Kreditwirtschaft.
Was sag´t uns das: Großmutters Kopfkissen wieder rauskramen und langsam mal mit Geldabheben anfangen!
Aus: Die Einlagensicherung in der Bundesrepublik Deutschland, Monatsberichte der Deutschen Bundesbank, Juli 1992
Gruß MARSCH
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