- @Euklid, nun habe ich keine Geldsorgen mehr... - BB, 23.10.2001, 22:42
- Re: @Euklid, nun habe ich keine Geldsorgen mehr... - Euklid, 23.10.2001, 23:30
- mein Gutachter war wohl doch eher ein"Schwachverständiger"? - BB, 24.10.2001, 12:16
- Re: mein Gutachter war wohl doch eher ein - Uwe, 24.10.2001, 13:36
- es besagen doch beide Vorschriften, - BB, 24.10.2001, 21:31
- börsenfremdes Problem von BB.../ @BB, falls nicht zwischenzeitl. geklärt - Uwe, 25.10.2001, 20:02
- es besagen doch beide Vorschriften, - BB, 24.10.2001, 21:31
- Re: mein Gutachter war wohl doch eher ein - Uwe, 24.10.2001, 13:36
- mein Gutachter war wohl doch eher ein"Schwachverständiger"? - BB, 24.10.2001, 12:16
- Re: @Euklid, nun habe ich keine Geldsorgen mehr... - Euklid, 23.10.2001, 23:30
es besagen doch beide Vorschriften,
daß die Fläche unter 2m nur zur Hälfte anzusetzen sind. Der Sachverständige hat sie aber voll!!! angesetzt.
1. Definition Wohnfläche:"Zur Hälfte werden zum Beispiel Flächen von Raumteilen mit einer lichten Höhe zwischen einem und zwei Metern angerechnet"
2. Raumteile,
deren lichte Höhe weniger als 1 Meter beträgt (Dachschrägen etc.), zählen nicht zur Wohnfläche,
deren lichte Höhe 1 bis 2 Meter beträgt, zählen zur Hälfte zur Wohnfläche."
Danke für die Links, nach 2. wäre die Differenz ja noch größer. Was soll ich nun machen?
Gruß
BB
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