- Eichel will Umsatzsteuer-Betrug strenger ahnden - Sascha, 02.11.2001, 17:06
- Echte GESTAPO-Methoden! (owT) - mguder, 02.11.2001, 17:38
Eichel will Umsatzsteuer-Betrug strenger ahnden
Heute 16:45 Uhr
<font size=5>Eichel will Umsatzsteuer-Betrug strenger ahnden </font>
Berlin, 02. Nov (Reuters) - <font color="#FF0000">Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) will Umsatzsteuer-Betrug offenbar deutlich schärfer bestrafen als bislang geplant</font>. In der am Freitag in Berlin verbreiteten Vorlage des Ministeriums an den Finanzausschuss des Bundestags <font color="#FF0000">wird ein Umsatzsteuerbetrug als Ordnungswidrigkeit eingestuft, die mit bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann</font>. Mitgliedern von Banden, die auf solche Taten spezialisiert sind, <font color="#FF0000">droht sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren</font>. Nach Schätzungen einzelner Bundesländer entsteht durch die Hinterziehung der Mehrwertsteuer ein jährlicher Schaden in Höhe von rund 20 Milliarden Mark. Die CSU kritisierte die Änderungen.
Das Aufkommen aus der Mehrwertsteuer sei nicht ausreichend geschützt, heißt es in der Begründung des Ministeriums. Bislang sei die bloße Nichtentrichtung der Umsatzsteuer nicht strafbewehrt gewesen und damit ohne Risiko für die Hinterzieher. Mit der Neuregelung sei es erstmals möglich, Rechnungsaussteller haftbar zu machen, die die Umsatzsteuer nicht entrichteten, sie sich aber vom Finanzamt vergüten ließen. <font color="#FF0000">Von einer Strafverfolgung werde abgesehen, wenn der Betroffene dem Finanzamt unverzüglich und plausibel darlegen könne, weshalb eine fristgerechte Zahlung trotz ernsthaften Bemühens nicht möglich gewesen ist</font>. <font color="#FF0000">Zur Strafzahlung kann nach dem geänderten Regelwerk das gesamte Vermögen des Täters herangezogen werden</font>.
Die Haftstrafe trifft nach dem Entwurf vor allem die in Banden organisierten Täter, <font color="#FF0000">die sich an so genannten Karussellgeschäften beteiligen</font>. Diese nähmen unter der jetzigen Gesetzeslage beständig zu, so dass die Schaffung eines Straftatbestandes notwendig sei."Von den Tätern wird das Mehrwertsteuersystem gezielt missbraucht." Die bisher aufgedeckten Fälle deuteten auf Formen von organisierter Kriminalität hin. Weil die Täter systematisch die Umsatzsteuer hinterzögen, seien sie gleichzeitig in der Lage, die gehandelten Waren billiger anzubieten als ihre ehrlichen Konkurrenten.
Eine weitere Änderung nahmen Eichels Beamten bei der so genannten Umsatzsteuer-Nachsicht vor. Die Finanzbehörde kann dabei ohne vorherige Ankündigung die Geschäftsräume einer Firma betreten und die notwendigen Daten ermitteln. Die Wohnräume dürfen die Beamten allerdings nur dann ohne Genehmigung des Inhabers betreten, wenn ansonsten dringende Gefahren für die öffentliche Sicherheit bestehen. Der Firmeninhaber ist zudem verpflichtet, den Steuerfahndern Einblick in seine Bücher zu gewähren. Stellen die Beamten dabei andere Arten der Steuerhinterziehung fest, so dürfen sie diese Erkenntnisse verwenden und entsprechend ahnden. Gegen die unangekündigte Nachsicht waren die Wirtschaftsverbände in den vergangenen Wochen und Monate Sturm gelaufen.
Eichel verzichtet in dem Entwurf darauf, die Unternehmen zu einer Anmeldung bei den zuständigen Finanzämtern zu verpflichten. Die Übermittlung dieser Daten liegt weiterhin bei den örtlichen Gemeinde. Die bislang entstandenen Verzögerungen sollen ausgeräumt werden.
Die CDU/CSU-Finanzexpertin Gerda Hasselfeldt (CSU) lehnte die Änderungen ab."Das neue Gesetz darf nicht zu Lasten von steuerlichen Unternehmen gehen", sagte sie. Vielmehr müssten die Ermittlungs-Instrumente zielgenauer ausgerichtet werden.
gwb/tin
Quelle: http://www.shaper.de[/b]
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