- Verwaltungsreform Hessen: doppelte Buchführung - Caspar, 05.11.2001, 11:20
- Re: Verwaltungsreform Hessen: doppelte Buchführung - Diogenes, 05.11.2001, 14:03
- Re: Verwaltungsreform Hessen: doppelte Buchführung - Euklid, 05.11.2001, 15:02
- Re: Verwaltungsreform Hessen: doppelte Buchführung - Diogenes, 05.11.2001, 14:03
Re: Verwaltungsreform Hessen: doppelte Buchführung
Hi caspar,
An sich eine lobenswerte Idee, nur etwas spät. Vielleicht nach der Währungsreform.
Wenn die öffentliche Hand wirklich nach kaufmännischen Kriterien bilanzieren will, kann sie nach der Eröffnungsbilanz gleich zum Konkursrichter marschieren.
Schulden zur Genüge, wo ist die Aktiva? (NB. Wie wird diese bewertet, wenn es keinen Markt dafür gibt?)
Was ist mit Rückstellungen? (Renten, Abfertigungen, Kreditgarantien)
Eigenkapital???
Das ganze noch garniert mit Imparitätsprinzip. (Ok, gilt nicht mehr für alle, siehe Versicherungen und ihre Aktienbestände, laßt uns nachsichtig sein ;-))
Eine doppelte Buchführung im doppelten Sinn würde erforderlich sein. Womit man auf Umwegen wieder bei der alten Einnahmen-Ausgabenrechnung alias Budget landet, das sich momentan gerade noch so ausgeht.
Naja, sehen wir es positiv: solange die Schreiberlinge daran tischeln, können sie sonst nichts anstellen.
Gruß
Diognes
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