- Verwaltungsreform Hessen: doppelte Buchführung - Caspar, 05.11.2001, 11:20
- Re: Verwaltungsreform Hessen: doppelte Buchführung - Diogenes, 05.11.2001, 14:03
- Re: Verwaltungsreform Hessen: doppelte Buchführung - Euklid, 05.11.2001, 15:02
- Re: Verwaltungsreform Hessen: doppelte Buchführung - Diogenes, 05.11.2001, 14:03
Re: Verwaltungsreform Hessen: doppelte Buchführung
>Hi caspar,
>An sich eine lobenswerte Idee, nur etwas spät. Vielleicht nach der Währungsreform.
>Wenn die öffentliche Hand wirklich nach kaufmännischen Kriterien bilanzieren will, kann sie nach der Eröffnungsbilanz gleich zum Konkursrichter marschieren.
>Schulden zur Genüge, wo ist die Aktiva? (NB. Wie wird diese bewertet, wenn es keinen Markt dafür gibt?)
>Was ist mit Rückstellungen? (Renten, Abfertigungen, Kreditgarantien)
>Eigenkapital???
>Das ganze noch garniert mit Imparitätsprinzip. (Ok, gilt nicht mehr für alle, siehe Versicherungen und ihre Aktienbestände, laßt uns nachsichtig sein ;-))
>Eine doppelte Buchführung im doppelten Sinn würde erforderlich sein. Womit man auf Umwegen wieder bei der alten Einnahmen-Ausgabenrechnung alias Budget landet, das sich momentan gerade noch so ausgeht.
>Naja, sehen wir es positiv: solange die Schreiberlinge daran tischeln, können sie sonst nichts anstellen.
>Gruß
>Diognes
Die müssen doch so zeitig anfangen damit sie wenigstens bis zur Währungsreform dann eine Anfangsbilanz erstellen können oder???Das braucht ja Zeiiiiiiiiiiiit oder??
Gruß EUKLID
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