- auch wenn nicht EW-kompatibel: lauert das Unglaubliche überall? Teil 1 - Baldur der Ketzer, 07.08.2000, 22:43
- Re: auch wenn nicht EW-kompatibel: lauert das Unglaubliche überall? Teil 2 - Baldur der Ketzer, 07.08.2000, 22:45
- Re: auch wenn nicht EW-kompatibel: lauert das Unglaubliche überall? Teil 3 - Baldur der Ketzer, 07.08.2000, 22:54
- Re: auch wenn nicht EW-kompatibel: lauert das Unglaubliche überall? Teil 4 - Baldur der Ketzer, 08.08.2000, 00:01
- Re: lauert das Unglaubliche überall? Teil 4 - Zet, 08.08.2000, 18:15
- Re: hirnrissig....... - Baldur der Ketzer, 08.08.2000, 21:48
- Re: lauert das Unglaubliche überall? Teil 4 - Zet, 08.08.2000, 18:15
- Re: auch wenn nicht EW-kompatibel: lauert das Unglaubliche überall? Teil 4 - Baldur der Ketzer, 08.08.2000, 00:01
- Re: auch wenn nicht EW-kompatibel: lauert das Unglaubliche überall? Teil 3 - Baldur der Ketzer, 07.08.2000, 22:54
- Re: auch wenn nicht EW-kompatibel: lauert das Unglaubliche überall? Teil 2 - Baldur der Ketzer, 07.08.2000, 22:45
auch wenn nicht EW-kompatibel: lauert das Unglaubliche überall? Teil 1
Fundsache
Re: Deutsches Reich
[ FLUGSCHEIBEN-FORUM ]
Geschrieben von Matthes am 30. Juli 2000 13:00:41:
Als Antwort auf: Deutsches Reich geschrieben von Johannes am 25. Juli 2000 21:14:18:
>> Werds mir später durchlesen. Habe Mail ans BVG geschickt, wenn was
>> zurückkommt, poste ich hier oder im WV
>
>Hallo,
>ich habe etwas gefunden. Die Suche war ein wenig schwierig, da es ja kein Urteil gibt, daß sich direkt mit
dem Fortbestand des Deutschen Reichs beschäftigt. Die Frage, ob es fortbesteht und welche Gebiete es
umfaßt, spielt aber eine Rolle in anderen Urteilen.
>Ich habe nun ein interessantes Urteil gefunden, hier ein Auszug aus dem zu Grunde liegenden Sachverhalt:
>> In der Bundesrepublik beantragte er vergeblich die Feststellung seiner
>> deutschen Staatsangehörigkeit, obwohl ihm früher ein deutscher Reisepaß und
>> Personalausweis erteilt worden waren. Seine Klage blieb in letzter Instanz
>> vor dem Bundesverwaltungsgericht erfolglos. Auf seine Verfassungsbeschwerde
>> hob das Bundesverfassungsgericht diese Entscheidungen auf.
>Ich zitiere nun aus dem Urteil des BVG:
>Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 21.10.1987 (2 BvR 373/83), BVerfGE 77, 137 (ZaöRV 48 [1988],
727) ("Teso") (s.1500 [87/1]; 130 [87/1])
>> Schon Art.116 Abs.1 Halbsatz 2 GG zeigt, daß das Grundgesetz von einer
>> Regelungskompetenz über Fragen der deutschen Staatsangehörigkeit von Personen
>> ausgeht, für die eine Anknüpfung an den Gebietsstand des Deutschen Reiches am
>> 31. Dezember 1937 - und damit auch über den räumlichen Anwendungsbereich des
>> Grundgesetzes hinaus - gegeben ist.
>>
>> Die im Wiedervereinigungsgebot des Grundgesetzes enthaltene Wahrungspflicht
>> gebietet es auch, die Einheit des deutschen Volkes als des Trägers des
>> völkerrechtlichen Selbstbestimmungsrechts nach Möglichkeit zukunftsgerichtet
>> auf Dauer zu bewahren... Die statische Betrachtungsweise des
>> Bundesverwaltungsgerichts stellt diese Einheit des ganzen deutschen Volkes in
>> seinem jeweiligen Bestand als des Trägers des Selbstbestimmungsrechts
>> grundsätzlich in Frage; sie läuft dem Gebot des Grundgesetzes zuwider, die
>> Einheit der deutschen Staatsangehörigkeit zu wahren.
>Hier nochmal mein Kernsatz, um den es mir geht:
>> an den Gebietsstand des Deutschen Reiches am 31. Dezember 1937 - und damit
>> auch über den räumlichen Anwendungsbereich des Grundgesetzes hinaus
>Das ist die Grundlage, auf der das BVG Recht spricht. Demnach hat die Bundesrepublik den Auftrag, die
Möglichkeit zu bewahren und darauf hinzuarbeiten, daß sich alle Deutschen wieder vereinigen können, und
zwar immer bezogen auf die Grenzen von 1937.
>Auch wenn die Vereinigung mit der DDR so dargestellt wurde, als sei damit das Ziel des GG erreicht, so
stimmt das nicht. Wie gesagt, als politisch Ansicht könnte ich die Forderung einer Teilvereinigung stehen lassen,
aber so zu tun, als sei ein Teil bereits das geforderte Ganze, das stört mich erheblich.
>Für mich stellt sich außerdem die Frage, warum dieser Bruch kam und sich die Bundesrepublik klammheimlich
über das Recht hinwegsetzt, indem sie Begriffe umdeutet. Sie hat sich nicht gewagt, im überarbeiteten GG
direkt auf die Gebiete des DR zu verzichten, sondern sie tut einfach so, als sei die Wiedervereinigung erfolgt.
Ist sie aber, verfassungsrechtlich gesehen, nicht.
>Warum wurde dieser Bruch nicht öffentlich diskutiert, warum beherrschen ein paar im Verhältnis
unbedeutende nSpende die Mediem viel mehr als ein direkter Verfassungsbruch der Regierung (oder besser
gesagt Bruch des Grundgesetzes, eine Verfassung haben wir ja nicht - Übergangscharakter!).
>Viele Grüße
>Johannes
>
Das ist ein guter Beitrag zur Sitauation des Deutschen Reichs. Mit den Bundesverfassungsurteilen 2BvL6/56,
2Bvfl/73 und 2BvR373/83 wurde die Existenz des Deutschen Reichs festgestellt.Die Amerikaner haben 44 das
Deutsche Reich beschlagnahmt und weiterhin unter anderem mit Hilfe des Fortbestehens der Deutschen
Reichsbahn aufrechterhalten. Seit 85 gibt es nun eine durch die Alliierten kommissarisch eingesetzte Regierung
Deutsches Reich, die die tatsächliche Einheit mit vorbereitet.
Wir besitzten in der BRD nicht einmal ein geltendes Grundgesetz. Mit Streichung durch die A. des Artikels 23,
der vor Juli 90 den territorialen Geltungsbereich definierte, ist die BRD de jure erloschen. Artikel 146 definiert
den Geltungsszeitpunkt und Artikel 116 in welchen Grenzen die Verfassung in Kraft treten soll.
Gruß Matthes (Staatsbeamter der durch die A. eingesetzten komm. Regierung Deutsches Reich)
[ FLUGSCHEIBEN-FORUM ]
<center>
<HR>
</center>

gesamter Thread: