- Urteil: Abschiebung von Serienstraftäter «Mehmet» war rechtswidrig - Sascha, 15.11.2001, 22:00
- Re: Urteil: Abschiebung von Serienstraftäter «Mehmet» war rechtswidrig - Euklid, 15.11.2001, 22:24
- So richtig vermißt habe ich ihn eigentlich nicht (owT). - JLL, 15.11.2001, 22:32
- Re: Urteil: Abschiebung von Serienstraftäter «Mehmet» war rechtswidrig - XERXES, 15.11.2001, 22:51
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- Re: Urteil: Abschiebung von Serienstraftäter «Mehmet» war rechtswidrig - Standing Bear, 15.11.2001, 23:14
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Urteil: Abschiebung von Serienstraftäter «Mehmet» war rechtswidrig
Donnerstag 15. November 2001, 17:56 Uhr
<font size=5>Urteil: Abschiebung von Serienstraftäter «Mehmet» war rechtswidrig</font>
München (dpa) - <font color="#FF0000">Die Abschiebung des jugendlichen Serienstraftäters «Mehmet» 1998 in die Türkei war nach einer Entscheidung des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) rechtswidrig</font>. Sollte der Beschluss rechtskräftig werden, könnte der heute 17 Jahre alte Türke nach München zurückkehren.
<font color="#FF0000">Nach der Entscheidung des Gerichtshofes vom Donnerstag muss «Mehmet» eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden</font>. Entgegenstehende Bescheide der Stadt München hob das Gericht auf. Der bayerische Innenminister Günther Beckstein (CSU) und die Landeshauptstadt kündigten Rechtsmittel an. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, der Kläger habe einen Rechtsanspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis. Dies ergebe sich aus einer Vereinbarung der damaligen Europäischen Wirtschaftgemeinschaft mit der Türkei aus dem Jahr 1980.
«Mehmet» war am 14. November 1998 als damals 14-Jähriger aus München in die Türkei abgeschoben worden. Er hatte bereits vor seinem 14. Geburtstag mehr als 60 Straftaten begangen, <font color="#FF0000">darunter Raub und Körperverletzung</font>. Der Fall hatte international Aufsehen erregt, weil dabei erstmals ein Kind von rechtmäßig in Deutschland lebenden Ausländern allein abgeschoben wurde. Zu seinem Schutz erhielt der Jugendliche seinerzeit das Pseudonym «Mehmet».
In dem Verfahren ging es wesentlich um die Frage, ob «Mehmet» in der Türkei so weit gereift ist, dass von ihm keine konkrete Gefahr neuer Straftaten ausgeht. Dazu hatte das VGH ein Gutachten des Gerichtspsychiaters Prof. Norbert Nedopil angefordert. Nach Ansicht des Gerichts erfüllt «Mehmet» die Voraussetzungen für ein Aufenthaltsrecht nach den EU-Bestimmungen, das auch nicht durch seine Inhaftierung erloschen sei.
<font color="#FF0000">Beckstein kündigte an, die Landesanwaltschaft werde eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen, da der VGH keine Revision zugelassen habe</font>. «Mehmet» könne nicht vor Rechtskraft des Urteils nach Deutschland einreisen. <font color="#FF0000">Die Straftaten des türkischen Jugendlichen seien Ausdruck extremer Verrohung und Gewaltbereitschaft, argumentierte Beckstein. «Das Urteil ist vor diesem Hintergrund zu bedauern</font>. <font color="#FF0000">Es wird den Sicherheitsinteressen unseres Landes nicht gerecht</font>.»
Zwar habe ein Gutachter «Mehmet» einen Reifeprozess seit seiner Ausweisung in die Türkei bescheinigt. Dennoch sei nicht eindeutig zu beantworten, ob noch eine konkrete Gefahr neuer Straftaten von «Mehmet» ausgehe. <font color="#FF0000">«Ein derartiges Risiko möchte ich nicht eingehen», sagte der Minister</font>.
Eigener Kommentar: Da hat er Recht! Warum solche Risiken eingehen?
<font color="#FF0000">Der Münchner Kreisverwaltungsreferent Wilfried Blume-Beyerle sagte, die Stadt lehne eine Wiedereinreise von «Mehmet» strikt ab</font>. Er stelle weiterhin eine konkrete Gefahr für die Bevölkerung dar. Nach Blume-Beyerles Einschätzung wird mindestens ein halbes Jahr bis zur Klärung des Falles vergehen. Solange sei die Rückkehr des Jugendlichen ausgeschlossen. Immerhin habe sich gezeigt, dass «Mehmets» Aufenthalt in der Türkei einen positiven Einfluss auf den Jugendlichen hat. In Deutschland ist noch eine Haftstrafe gegen «Mehmet» offen.
Eigener Kommentar: Man sollte die Gesetze endlich ändern. Wer das Gastrecht mißbraucht hat es m.E. verwirkt und muß das Land verlassen. Das ist nämlich <font color="#FF0000">EIGEN</font>verschulden.
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