- Urteil: Abschiebung von Serienstraftäter «Mehmet» war rechtswidrig - Sascha, 15.11.2001, 22:00
- Re: Urteil: Abschiebung von Serienstraftäter «Mehmet» war rechtswidrig - Euklid, 15.11.2001, 22:24
- So richtig vermißt habe ich ihn eigentlich nicht (owT). - JLL, 15.11.2001, 22:32
- Re: Urteil: Abschiebung von Serienstraftäter «Mehmet» war rechtswidrig - XERXES, 15.11.2001, 22:51
- Re: Urteil: Abschiebung von Serienstraftäter «Mehmet» war rechtswidrig - Sascha, 15.11.2001, 22:57
- Re: Urteil: Abschiebung von Serienstraftäter «Mehmet» war rechtswidrig - Standing Bear, 15.11.2001, 23:14
- Re: Urteil: Abschiebung von Serienstraftäter «Mehmet» war rechtswidrig - XERXES, 16.11.2001, 06:51
- Re: Urteil: Abschiebung von Serienstraftäter «Mehmet» war rechtswidrig - Euklid, 16.11.2001, 20:44
- Re: Urteil: Abschiebung von Serienstraftäter «Mehmet» war rechtswidrig - Euklid, 15.11.2001, 22:24
Re: Urteil: Abschiebung von Serienstraftäter «Mehmet» war rechtswidrig
Hallo Xerxes!
> 1. Wo liegt das nationale Interesse der BR-Deutschland, dass er wieder
> einreisst?
> 2. Wer traegt die Gutachterkosten?
> 3. Inwieweit werden seine Eltern haftbar gemacht (Aufsichtspflicht, warum
> wurden sie aufgrund dieser Haftungsfrage nicht mitabgeschoben, bzw., warum
> haben sie ihr Kind nicht in ihre"Heimat" begleitet)?
Gute Fragen! So sehe ich es auch! Meine Antwort:
1. Meines Erachtens gibt es kein Interesse der BR-Deutschland an der Einreise von Mehmet. Hier sollte man schleunigst(!) die Gesetze ändern. Allein schon, daß man bei einem solchen Straftäter mit dieser riesigen Anzahl von Straftaten noch große Gerichtsverfahren und Berufungsverfahren bzw. Revisionsverfahren macht ist unglaublich. OK, es ist die derzeitige Rechtslage. Aber das kann man in diesen Fällen ändern und sollte man auch. Gastrecht mißbraucht bedeutet Gastrecht verwirkt! Finito! Das ist am einfachsten vom Verwaltungsaufwand und auch von den Kosten! Außerdem hat sich das jeder dann auch selbst zuzuschreiben!
2. Würde mich auch mal interessieren? Weiß hier jemand mehr?
3. Ja die Haftung des Aufsichtspflichtigen. Wieso greift die nicht? Aber eine ganz interessante Frage ist ja die Frage nach der Begleitung der Eltern. Diese haben ihr Kind nicht mitbegleitet. Daraus schließe ich, daß sie als Erziehungsberechtigte nicht geeignet sind weil sie ihrer Pflicht zur Erziehung in erkennbarer Weise nicht nachgekommen sind. Das Jugendamt sollte hier einschreiten.
Viele Grüße
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