- Ist gesetzliches Zahlungsmittel Falschgeld? - R.Deutsch, 17.11.2001, 09:09
- Re: Ist gesetzliches Zahlungsmittel Falschgeld? - Theo Stuss, 17.11.2001, 12:05
- Re: gilt nur für die einzelne Bank - R.Deutsch, 17.11.2001, 13:19
- Klar, logisch! (owT) - Theo Stuss, 17.11.2001, 14:18
- Re: gilt nur für die einzelne Bank - R.Deutsch, 17.11.2001, 13:19
- Re: Ist gesetzliches Zahlungsmittel Falschgeld? - JüKü, 17.11.2001, 13:11
- Re: Goldfreunde - R.Deutsch, 17.11.2001, 13:50
- Re: Ist gesetzliches Zahlungsmittel Falschgeld? - Rudow, 17.11.2001, 13:31
- Ich glaube, Jükü hat R. Deutsch besser verstanden als Sie - Theo Stuss, 17.11.2001, 14:45
- Re: Ich glaube, Jükü hat R. Deutsch besser verstanden als Sie - Rudow, 18.11.2001, 01:09
- Korrektur - Rudow, 18.11.2001, 01:13
- Re: Ich glaube, Jükü hat R. Deutsch besser verstanden als Sie - Rudow, 18.11.2001, 01:09
- Re: Was ist die Leistung? - R.Deutsch, 17.11.2001, 14:57
- Re: Was ist die Leistung? - JüKü, 17.11.2001, 15:18
- Re: Gruß vom neuronalen Anhang - R.Deutsch, 17.11.2001, 17:04
- Re: Gruß vom neuronalen Anhang - Rudow, 18.11.2001, 00:08
- Re: Gruß vom neuronalen Anhang / Tja, Reinhard, damit ist dein... - JüKü, 18.11.2001, 00:51
- Re: Gruß vom neuronalen Anhang - Rudow, 18.11.2001, 00:08
- Ich glaube, Jükü hat R. Deutsch besser verstanden als Sie - Theo Stuss, 17.11.2001, 14:45
- Re: Ist gesetzliches Zahlungsmittel Falschgeld? - Theo Stuss, 17.11.2001, 12:05
Re: Ist gesetzliches Zahlungsmittel Falschgeld?
Sehr geehrter Herr Deutsch,
ich erlaube mir ein paar Zeilen Kommentar zwischen Ihren Beitrag zu schreiben.
>Liebe Geldfreunde,
>ich habe das Gefühl, wir nähern uns immer mehr an in der Auffassung, was Falschgeld ist, insbesondere seit dottores"Durchbruch" beim Buba- Kredit. (siehe Real Enzyklopädie 21 und Diskussion mit Caspar)
** Dottore hat ja auf die buchungstechnischen Ungereimtheiten aufmerksam gemacht, daß die BuBa keine Kredite vergibt. Ich glaube, alle waren sich einig, daß es um eine Monopolprämie geht, die als Zins ausgewiesen wird. Die Banken verbuchen laut Dottore gar keine Kredite der BuBa als Forderungen gegen sich in ihren Büchern. Dottore konnte das am Beispiel der HASPA gut nachweisen.
***
>Dottore betrachtete ja bisher nur den Teil des gesetzlichen Zahlungsmittels als Falschgeld, der gegen Staatsanleihen ausgegeben wird.(Falschpfand)
** Hier kann ich nicht ganz folgen. Die BuBa gibt nichts von ihrer Substanz, soweit klar. Wenn aber eine Kreditbank einen Wechsel querzeichnet und zum Bürgen wird, haftet sie doch notfalls mit ihrem Vermögen. Bei der Monetarisierung des Wechsels leistet sie zwar auch nichts, aber sie gibt als haftende Bank ein Leistungsversprechen ab. Sollte die Bank nicht flüssig sein, würde sogar im Haftungsfall in das Immobilienvermögen der Bank gepfändet.
**
>Nach meiner (und Greenspans) Auffassung ist dagegen gesetzliches Zahlungsmittel generell legales Falschgeld. Die Buba wandelt Kreditgeld gegen Hinterlegung eines Pfandes in Falschgeld (gesetzliches Zahlungsmittel) um. Der eigentliche Sachverhalt ist Folgender:
>Das Versprechen in Zukunft etwas zu leisten ist bereits das Geld (Kreditgeld). Dieses Versprechen wird in irgendeiner Form notiert und als Geld weitergereicht. Das Geld ist also mit dem Versprechen bereits entstanden und die weiteren Schritte dienen allenfalls dazu, das Versprechen umlauffähiger zu machen. Das hinterlegte Pfand dient nur als Sicherheit dafür, dass dieses Versprechen gehalten wird. Kredit gewährt der Verkäufer (er akzeptiert das Versprechen) und nimmt das (irgendwie notierte Versprechen) als Geld entgegen. Es ist also nicht, (wie dottore noch irrtümlich annimmt) das Pfand der Kredit, vielmehr ist die Bereitschaft des Verkäufers, spätere Leistung zu akzeptieren, der Kredit, während das Versprechen zur Leistung das Geld ist.
>Die Buba wandelt also das private Kreditgeld (Leistungsversprechen) in gesetzliches Zahlungsmittel (Falschgeld) um und nimmt als Sicherheit das Pfand des eigentlichen Gelderzeugers (Leistungsversprechers) entgegen.
>Der Knoten bei dottore (und H&S) liegt darin, dass sie das Pfand als den Kredit betrachten und das gesetzliche Zahlungsmittel als das Geld. In Wahrheit ist die Kette so: der Käufer erzeugt das Geld (gibt ein Leistungsversprechen) und untermauert dieses Versprechen mit einem Pfand. Der Verkäufer gewährt den Kredit (akzeptiert das Versprechen) und holt sich mit Hilfe des Pfandes heute Falschgeld bei der Buba. Früher (im Goldstandard) hätte er sich bei der Buba ein Leistungsversprechen und nicht Falschgeld geholt, er hätte das Leistungsversprechen des Käufers in ein Leistungsversprechen der Bank getauscht. Das Geld der Buba (oder der Banken) ist heute Falschgeld, weil sie eben selbst keine Leistung mehr versprechen (oder erbringen).
** Hier differenziere ich eben zwischen den Kreditbanken, die wenigstens haften und der Zentralbank, die nur Zertifikate ausstößt und sich das bezahlen läßt. Antwort wie oben.
**
> Deshalb hätte ein Prozess vor dem BGH Chancen auf Erfolg, weil sich schlüssig nachweisen lässt, dass die Banken nie selbst leisten. Sie nehmen das Pfand (beim Konkurs) ohne jemals eine Leistung erbracht zu haben. Man kann wahrscheinlich das Pfand wieder herausklagen, weil sich nachweisen lässt, dass die Bank nie eine Gegenleistung erbracht hat. Die Gegenleistung hat ein Anderer erbracht, der aber seinerseits schon wieder eine Gegenleistung bekommen hat, aber eben nie von der Bank. Die Bank hat nur Falschgeld zur Verfügung gestellt.
>Schönes Wochenende
>R.Deutsch
>p.s. ich hoffe ich erwische dottore noch, bevor er wieder Tontäfelchen ausgraben geht.
** Prinzipiell läuft natürlich alles auf das Falschgeld hinaus.
Gruß,
T.S.
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