- Ist gesetzliches Zahlungsmittel Falschgeld? - R.Deutsch, 17.11.2001, 09:09
- Re: Ist gesetzliches Zahlungsmittel Falschgeld? - Theo Stuss, 17.11.2001, 12:05
- Re: gilt nur für die einzelne Bank - R.Deutsch, 17.11.2001, 13:19
- Klar, logisch! (owT) - Theo Stuss, 17.11.2001, 14:18
- Re: gilt nur für die einzelne Bank - R.Deutsch, 17.11.2001, 13:19
- Re: Ist gesetzliches Zahlungsmittel Falschgeld? - JüKü, 17.11.2001, 13:11
- Re: Goldfreunde - R.Deutsch, 17.11.2001, 13:50
- Re: Ist gesetzliches Zahlungsmittel Falschgeld? - Rudow, 17.11.2001, 13:31
- Ich glaube, Jükü hat R. Deutsch besser verstanden als Sie - Theo Stuss, 17.11.2001, 14:45
- Re: Ich glaube, Jükü hat R. Deutsch besser verstanden als Sie - Rudow, 18.11.2001, 01:09
- Korrektur - Rudow, 18.11.2001, 01:13
- Re: Ich glaube, Jükü hat R. Deutsch besser verstanden als Sie - Rudow, 18.11.2001, 01:09
- Re: Was ist die Leistung? - R.Deutsch, 17.11.2001, 14:57
- Re: Was ist die Leistung? - JüKü, 17.11.2001, 15:18
- Re: Gruß vom neuronalen Anhang - R.Deutsch, 17.11.2001, 17:04
- Re: Gruß vom neuronalen Anhang - Rudow, 18.11.2001, 00:08
- Re: Gruß vom neuronalen Anhang / Tja, Reinhard, damit ist dein... - JüKü, 18.11.2001, 00:51
- Re: Gruß vom neuronalen Anhang - Rudow, 18.11.2001, 00:08
- Ich glaube, Jükü hat R. Deutsch besser verstanden als Sie - Theo Stuss, 17.11.2001, 14:45
- Re: Ist gesetzliches Zahlungsmittel Falschgeld? - Theo Stuss, 17.11.2001, 12:05
Re: Ist gesetzliches Zahlungsmittel Falschgeld?
>Liebe Geldfreunde,
>ich habe das Gefühl, wir nähern uns immer mehr an in der Auffassung, was Falschgeld ist, insbesondere seit dottores"Durchbruch" beim Buba- Kredit. (siehe Real Enzyklopädie 21 und Diskussion mit Caspar)
>Dottore betrachtete ja bisher nur den Teil des gesetzlichen Zahlungsmittels als Falschgeld, der gegen Staatsanleihen ausgegeben wird.(Falschpfand)
>Nach meiner (und Greenspans) Auffassung ist dagegen gesetzliches Zahlungsmittel generell legales Falschgeld. Die Buba wandelt Kreditgeld gegen Hinterlegung eines Pfandes in Falschgeld (gesetzliches Zahlungsmittel) um. Der eigentliche Sachverhalt ist Folgender:
>Das Versprechen in Zukunft etwas zu leisten ist bereits das Geld (Kreditgeld). Dieses Versprechen wird in irgendeiner Form notiert und als Geld weitergereicht. Das Geld ist also mit dem Versprechen bereits entstanden und die weiteren Schritte dienen allenfalls dazu, das Versprechen umlauffähiger zu machen. Das hinterlegte Pfand dient nur als Sicherheit dafür, dass dieses Versprechen gehalten wird. Kredit gewährt der Verkäufer (er akzeptiert das Versprechen) und nimmt das (irgendwie notierte Versprechen) als Geld entgegen. Es ist also nicht, (wie dottore noch irrtümlich annimmt) das Pfand der Kredit, vielmehr ist die Bereitschaft des Verkäufers, spätere Leistung zu akzeptieren, der Kredit, während das Versprechen zur Leistung das Geld ist.<
Lieber R.Deutsch,
jetzt müssten Sie nur noch den Faktor *Versprechen zur Leistung* konkretisieren.
Die bloße Willenserklärung kann es nicht sein, da sie niemals Grundlage für das Einräumen eines Kredites ist. Wer oder was verspricht denn zukünftige Leistung?
Das schaut sich der Banker genau an. Nur wer etwas zu verlieren hat, kann einen Kredit bekommen. Es ist nämlich das (zur Kredsicherung verfügbare Vermögen=)Eigentum, das den Kredit bekommt. Die körperliche Erscheinung des Kreditnehmer ist nur die neuronale Ergänzung des Eigentums.
So gesehen haben dottore (H&S) die Angelegenheit zutreffend beschrieben: Das Eigentum erzeugt den Kredit. Weil das Eigentum seine Unschuld behalten will, darum agiert es im Falle von Verschuldung und leistet (per angehängter neuronaler Stufe (=Eigentümer/Geschäftsführung/Vorstand etc.). Diese Leistung erzeugt (bei gelungener Geschäftstätigkeit) den Gegenwert für den Kredit und ermöglicht so seine Ablösung.
>In Wahrheit ist die Kette so: der Käufer erzeugt das Geld (gibt ein Leistungsversprechen) und untermauert dieses Versprechen mit einem Pfand. Der Verkäufer gewährt den Kredit (akzeptiert das Versprechen) und holt sich mit Hilfe des Pfandes heute Falschgeld bei der Buba.<
>Früher (im Goldstandard) hätte er sich bei der Buba ein Leistungsversprechen und nicht Falschgeld geholt, er hätte das Leistungsversprechen des Käufers in ein Leistungsversprechen der Bank getauscht.
Das Geld der Buba (oder der Banken) ist heute Falschgeld, weil sie eben selbst keine Leistung mehr versprechen (oder erbringen).
Die Leistung der Banken besteht darin, die gewährten Kredite fristgerecht einzutreiben. Sie erzeugen mit geschäftlichen und juristischen Zwangsmitteln einen gehörigen Druck auf die Schuldner, damit diese nicht vergessen, schön fleißig den Kredit zu bedienen. Von Falschgeld in dem Sinne, wie Sie das tun, kann man m.E. erst sprechen, wenn die Banken faule Kredite gewähren. (Ob Kredite an den Staat immer faul sind, lass ich hier mal offen).
> Deshalb hätte ein Prozess vor dem BGH Chancen auf Erfolg, weil sich schlüssig nachweisen lässt, dass die Banken nie selbst leisten. Sie nehmen das Pfand (beim Konkurs) ohne jemals eine Leistung erbracht zu haben. Man kann wahrscheinlich das Pfand wieder herausklagen, weil sich nachweisen lässt, dass die Bank nie eine Gegenleistung erbracht hat. Die Gegenleistung hat ein Anderer erbracht, der aber seinerseits schon wieder eine Gegenleistung bekommen hat, aber eben nie von der Bank. Die Bank hat nur Falschgeld zur Verfügung gestellt.<
Was heißt hier *nur*?
Der BGH wird sich wahrscheinlich den Kreditvertrag des klagenden Bankrotteurs anschauen und dort die Leistungen finden, zu der sich die beiden Vertragsparteien jeweils verpflichten. Und in dem Vertrag wird wahrscheinlich stehen, dass die Bank einen Kredit einräumt und dass der Kreditnehmer sich den Kredit z.B. in Form eines Darlehens auszahlen lassen kann, wofür er (der Geld-Schuldner) frist- und termingerecht die Rück- und Zinszahlung zu leisten hat. Keine andere Leistung verspricht die Kreditbank. Was soll ihr da der Richter vorhalten?
>Schönes Wochenende
Wünsche ich auch
Rudow
>p.s. ich hoffe ich erwische dottore noch, bevor er wieder Tontäfelchen ausgraben geht.
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