- Ist gesetzliches Zahlungsmittel Falschgeld? - R.Deutsch, 17.11.2001, 09:09
- Re: Ist gesetzliches Zahlungsmittel Falschgeld? - Theo Stuss, 17.11.2001, 12:05
- Re: gilt nur für die einzelne Bank - R.Deutsch, 17.11.2001, 13:19
- Klar, logisch! (owT) - Theo Stuss, 17.11.2001, 14:18
- Re: gilt nur für die einzelne Bank - R.Deutsch, 17.11.2001, 13:19
- Re: Ist gesetzliches Zahlungsmittel Falschgeld? - JüKü, 17.11.2001, 13:11
- Re: Goldfreunde - R.Deutsch, 17.11.2001, 13:50
- Re: Ist gesetzliches Zahlungsmittel Falschgeld? - Rudow, 17.11.2001, 13:31
- Ich glaube, Jükü hat R. Deutsch besser verstanden als Sie - Theo Stuss, 17.11.2001, 14:45
- Re: Ich glaube, Jükü hat R. Deutsch besser verstanden als Sie - Rudow, 18.11.2001, 01:09
- Korrektur - Rudow, 18.11.2001, 01:13
- Re: Ich glaube, Jükü hat R. Deutsch besser verstanden als Sie - Rudow, 18.11.2001, 01:09
- Re: Was ist die Leistung? - R.Deutsch, 17.11.2001, 14:57
- Re: Was ist die Leistung? - JüKü, 17.11.2001, 15:18
- Re: Gruß vom neuronalen Anhang - R.Deutsch, 17.11.2001, 17:04
- Re: Gruß vom neuronalen Anhang - Rudow, 18.11.2001, 00:08
- Re: Gruß vom neuronalen Anhang / Tja, Reinhard, damit ist dein... - JüKü, 18.11.2001, 00:51
- Re: Gruß vom neuronalen Anhang - Rudow, 18.11.2001, 00:08
- Ich glaube, Jükü hat R. Deutsch besser verstanden als Sie - Theo Stuss, 17.11.2001, 14:45
- Re: Ist gesetzliches Zahlungsmittel Falschgeld? - Theo Stuss, 17.11.2001, 12:05
Ich glaube, Jükü hat R. Deutsch besser verstanden als Sie
Ich nehme mal einen Punkt heraus,
R. Deutsch schreibt:
>> Deshalb hätte ein Prozess vor dem BGH Chancen auf Erfolg, weil sich schlüssig nachweisen lässt, dass die Banken nie selbst leisten. Sie nehmen das Pfand (beim Konkurs) ohne jemals eine Leistung erbracht zu haben. Man kann wahrscheinlich das Pfand wieder herausklagen, weil sich nachweisen lässt, dass die Bank nie eine Gegenleistung erbracht hat. Die Gegenleistung hat ein Anderer erbracht, der aber seinerseits schon wieder eine Gegenleistung bekommen hat, aber eben nie von der Bank. Die Bank hat nur Falschgeld zur Verfügung gestellt.<
Sie schreiben:
>Was heißt hier *nur*?
>Der BGH wird sich wahrscheinlich den Kreditvertrag des klagenden Bankrotteurs anschauen und dort die Leistungen finden, zu der sich die beiden Vertragsparteien jeweils verpflichten. Und in dem Vertrag wird wahrscheinlich stehen, dass die Bank einen Kredit einräumt und dass der Kreditnehmer sich den Kredit z.B. in Form eines Darlehens auszahlen lassen kann, wofür er (der Geld-Schuldner) frist- und termingerecht die Rück- und Zinszahlung zu leisten hat. Keine andere Leistung verspricht die Kreditbank. Was soll ihr da der Richter vorhalten?
***
Ich glaube, die Kritik von R. Deutsch bezieht sich darauf, daß die Bank deswegen nichts leistet, weil sie doch von sich selbst nichts hergibt. Ihr Kredit hat eigentlich keinen Inhalt, während der Schuldner ein entsprechendes Pfand stellen muß. Die Bank wirkt mit an der Monetarisierung der Schuld, d.h. die Schuld des Debitors wird zessionsfähig gemacht in Form von Zentralbankgeld. Das ist alles. Wenn sich früher einer Gold geliehen hatte, mußte ein gleichwertiges Pfand her. Das war gerecht. Derzeitig besteht zu der Pfandstellung des Schuldner keine Parität gegenüber der Bank, mag sie sich vertraglich auch nicht zu mehr verpflichtet haben, als zu dem, was sie aktuell tut.
Genau darin besteht ja die Ungerechtigkeit. Deswegen ja die Anregung zum BGH zu gehen. Ein normales Amtsgericht kann ja nur von der derzeitigen Rechtslage ausgehen. Auf dieser Ebene argumentieren Sie.
Reinhard Deutsch will aber auf das Grundsätzliche hinaus, das nur das BGH klären könnte. Es geht hier um die Frage: Gibt es einen naturrechtlichen Anspruch auf ein Geldsystem mit Realwertdeckung?
Schönes Wochenende,
T.S.
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