- Ist gesetzliches Zahlungsmittel Falschgeld? - R.Deutsch, 17.11.2001, 09:09
- Re: Ist gesetzliches Zahlungsmittel Falschgeld? - Theo Stuss, 17.11.2001, 12:05
- Re: gilt nur für die einzelne Bank - R.Deutsch, 17.11.2001, 13:19
- Klar, logisch! (owT) - Theo Stuss, 17.11.2001, 14:18
- Re: gilt nur für die einzelne Bank - R.Deutsch, 17.11.2001, 13:19
- Re: Ist gesetzliches Zahlungsmittel Falschgeld? - JüKü, 17.11.2001, 13:11
- Re: Goldfreunde - R.Deutsch, 17.11.2001, 13:50
- Re: Ist gesetzliches Zahlungsmittel Falschgeld? - Rudow, 17.11.2001, 13:31
- Ich glaube, Jükü hat R. Deutsch besser verstanden als Sie - Theo Stuss, 17.11.2001, 14:45
- Re: Ich glaube, Jükü hat R. Deutsch besser verstanden als Sie - Rudow, 18.11.2001, 01:09
- Korrektur - Rudow, 18.11.2001, 01:13
- Re: Ich glaube, Jükü hat R. Deutsch besser verstanden als Sie - Rudow, 18.11.2001, 01:09
- Re: Was ist die Leistung? - R.Deutsch, 17.11.2001, 14:57
- Re: Was ist die Leistung? - JüKü, 17.11.2001, 15:18
- Re: Gruß vom neuronalen Anhang - R.Deutsch, 17.11.2001, 17:04
- Re: Gruß vom neuronalen Anhang - Rudow, 18.11.2001, 00:08
- Re: Gruß vom neuronalen Anhang / Tja, Reinhard, damit ist dein... - JüKü, 18.11.2001, 00:51
- Re: Gruß vom neuronalen Anhang - Rudow, 18.11.2001, 00:08
- Ich glaube, Jükü hat R. Deutsch besser verstanden als Sie - Theo Stuss, 17.11.2001, 14:45
- Re: Ist gesetzliches Zahlungsmittel Falschgeld? - Theo Stuss, 17.11.2001, 12:05
Re: Gruß vom neuronalen Anhang
>(...)
>diesen Beitrag habe jetzt nicht ich geschrieben, sondern mein Gehirn als Eigentümer/Geschäftsführer/Vorstand oder so. Ich selbst habe nur als angehängte neuronale Stufe alles eingetippt - bin also nicht verantwortlich.
Lieber Reinhard Deutsch,
das ist ganz in Ordnung so. Juristisch verantwortlich ist so wie so nur Eigentum (wenn wir mal das Eigentum an Lebens- und Arbeitsvermögen großzügig dazu rechnen - wie es ja bei kleineren Konsumentenkrediten auch getan wird).
In früheren Zeiten (damals, als das Gold noch echtes Zahlungsmittel war) hatte man einen klaren Sinn für diesen Zusammenhang und überließ die politischen Geschäfte darum den Immobilienbesitzern. Aber auch heute gehts jemandem ans Eigentum, wenn er gegen die herrschenden Regeln verstößt (Strafgelder, Freiheitsentzug). Eine Frage könnte allerdings sein, wie Sie an Ihren eingeschränkten Ich-Begriff kommen, aber das gehört nicht hier her.
Sie schreiben:
(...)>Ich würde sagen, die Schuld kann immer nur die körperliche Erscheinung des Kreditnehmers, also die neuronale Ergänzung des Eigentums eingehen. Das Eigentum bekommt keinen Kredit, sondern der Mensch und die Schuld stirbt mit dem Menschen.
Das ist ganz falsch. Die Schuld stirbt nicht mit dem Menschen, sondern sie bleibt an sein Eigentum gebunden, das nun dem Erben gehört und der kann sein Erbe nicht antreten, wenn er nicht die Schuld übernimmt. (§§ 1942ff BGB) Und da ausgeschlagene Erbschaften an den Fiskus gehen und dieser die Erbschaft niemals ausschlagen kann (§ 1942(2)) bleibt die Schuld so lange erhalten, wie Eigentum vorhanden ist - oder die Schuld durch Eigentumsübereignung abgetragen ist. Erst wenn kein verwertbares Eigentum mehr vorhanden ist oder vom Schuldner beschafft werden kann, ist die Schuld erloschen.
Es ist ja gerade das Institut des Eigentums, was die Schuld von der Person des Schuldner löst und an das Eigentum bindet, das ist der Fortschritt der Eigentumsordnung gegenüber der Ordnung in der Solidargemeinschaft.
>(...)Kreditgeld ist immer eine für die Zukunft versprochene Leistung und diese kann nur von Menschen erbracht werden. Das Eigentum dient hilfsweise zur Sicherung dieses Versprechens. Deshalb nennt man es auch Pfand, es ist nämlich das Unterpfand dafür, dass das Versprechen gehalten wird. Natürlich ist das Eigentum wichtig, weil man mit seiner Hilfe Versprechen monetisieren kann (die Leistung schon heute bekommen kann und die Gegenleistung erst in der Zukunft erbringen muss), aber monetisiert wird das Versprechen, nicht das Eigentum. Das ist exakt die Stelle, wo ich glaube, dass dottore (und H&S) irren.<
Wenn Sie mit Kreditgeld das Darlehen meinen, so irren Sie sich in der Behauptung, dieses sei eine für die Zukunft versprochene Leistung und diese kann nur von Menschen erbracht werden. Das Darlehen ist allein an die vertragliche Zusicherung der Gläubigerbank gebunden, vom Schuldner mit üblichem Geld zurückgezahlt werden zu können.
Was der Schuldner mit dem Darlehen anfängt, ob er dafür irgendwelche Leistungen auf irgend einem Markt einkaufen kann, ist für die Gläubigerbank ohne Bedeutung. (Wie es auch für einen Werkzeugverleiher ohne Bedeutung ist, ob der Leiher mit dem geliehenen Werkzeug seine Absichten verwirklichen kann; wer sich einen Bosch-Hammer leiht, um damit Wäsche zu bügeln - was kümmerts den Werkzeugverleih?)
Was versprechen Sie sich von Ihrem Versuch, eine Leistung im Finanzmarkt zwingend mit einer Leistung im Realgütermarkt zu verbinden (z.B. Goldgeld als Zwitter von Finanz-(=Geld) und Realgut(Goldmetall))?
Liebe Grüße
von Rudow
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