- Stirbt die Schuld mit dem Schuldner? - R.Deutsch, 18.11.2001, 11:37
- Salidierung ändert doch nichts! - Heller, 18.11.2001, 12:30
- Re: Die Frage ist schon ganz wichtig - R.Deutsch, 18.11.2001, 13:34
- Re: Salidierung ändert doch nichts! - R.Deutsch, 18.11.2001, 13:58
- Salidierung ändert doch nichts! - Heller, 18.11.2001, 12:30
Salidierung ändert doch nichts!
>Die Vorstellung, das"Eigentum" würde die Schuld übernehmen, wenn der Eigentümer stirbt, halte ich nun wiederum für ganz falsch. Das Eigentum übernimmt gar nichts, es wurde zu seinen Lebzeiten vom Schuldner bereits abgetreten (verpfändet). Wenn der Schuldner stirbt, wird schlicht der Saldo zwischen seinen Schulden und seinem Vermögen festgestellt und der Saldo wird vererbt. Übersteigen die Schulden das Vermögen (Eigentum), so stirbt dieser Teil der Schulden zusammen mit dem Schuldner. Die Botschaft, dass der Fiskus die Erbschaft von Schulden niemals ausschlagen kann wäre eine kleine Sensation. Es bleibt dabei, Schulden können immer nur lebende Menschen eingehen. (jetzt bitte nicht die GmbH als Beispiel bringen)
Hallo Reinhard!
Die Saldierung von Vermögen und Schulden führt zunächst dazu, dass Schulden durch das Vermögen GETILGT werden und dadurch natürlich verschwinden, das Vermögen in gleicher Höhe aber auch! Und dies auch nur dann, wenn Schulden und Guthaben nicht an getrennte Erben gehen.
Der Saldo, falls die Schulden das Vermögen übersteigen, wird vererbt. Falls das Erbe ausgeschlagen wird, werden die Schulden uneinbringlich und müssen beim Gläubiger abgeschrieben werden. Das hat beim Gläubiger wiederum zur Folge, dass sein Vermögen entsprechend gekürzt wird.
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