- Stirbt die Schuld mit dem Schuldner? - R.Deutsch, 18.11.2001, 11:37
- Salidierung ändert doch nichts! - Heller, 18.11.2001, 12:30
- Re: Die Frage ist schon ganz wichtig - R.Deutsch, 18.11.2001, 13:34
- Re: Salidierung ändert doch nichts! - R.Deutsch, 18.11.2001, 13:58
- Salidierung ändert doch nichts! - Heller, 18.11.2001, 12:30
Re: Die Frage ist schon ganz wichtig
Ich denke die Frage ist im Zusammenhang mit unserer Gelddiskussion nicht trivial und wir sollten versuchen sie zu klären.
Kreditgeld ist immer ein Leistungsversprechen fĂĽr die Zukunft und ein solches Versprechen kann nur von einem Menschen abgegeben werden. Das Versprechen stirbt mit dem Menschen, das Kreditgeld (die Schuld) geht mit ihm unter.
Wenn ich aber sage (wie es dottore und H&S tun), das verpfändete Eigentum sei eigentlich das Geld, es wird nur umlauffähig gemacht, aber eigentlich wird Eigentum als Geld weitergereicht, dann bin ich beim Warengeld, es wird mit vorhandenem Eigentum bezahlt und nicht mit Versprechen (Schuld).
Damit haben wir dann aber genau die Grenze verwischt, die wir erkennen wollen, nämlich den Unterschied zwischen Warengeld und Kreditgeld. Nach meinem Verständnis ist das Leistungsversprechen das eigentliche Kreditgeld. Dieses Versprechen wird in irgendeiner Form (Wechsel z.B.) als Geld weitergereicht. Die Verpfändung von Eigentum dient dabei nur als Sicherheit, denn sonst könnte ich ja gleich mit Eigentum (Warengeld, Gold, Haus etc.) bezahlen. Erst wenn das Versprechen nicht erfüllt wird, gehe ich zurück auf die verpfändete Ware (zum Warengeld)
GruĂź
R.Deutsch
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