- Stirbt die Schuld mit dem Schuldner? - R.Deutsch, 18.11.2001, 11:37
- Salidierung ändert doch nichts! - Heller, 18.11.2001, 12:30
- Re: Die Frage ist schon ganz wichtig - R.Deutsch, 18.11.2001, 13:34
- Re: Salidierung ändert doch nichts! - R.Deutsch, 18.11.2001, 13:58
- Salidierung ändert doch nichts! - Heller, 18.11.2001, 12:30
Re: Salidierung ändert doch nichts!
Lieber Heller;
Du schreibst:
Der Saldo, falls die Schulden das Vermögen übersteigen, wird vererbt. Falls das Erbe ausgeschlagen wird, werden die
Schulden uneinbringlich und müssen beim Gläubiger abgeschrieben werden. Das hat beim Gläubiger wiederum zur Folge, dass sein Vermögen entsprechend gekürzt wird.
Wichtiger Punkt! Was wird gekürzt? Jedenfalls nicht dingliches Eigentum beim Gläubiger, sondern nur seine Hoffnung auf einen künftigen Zugewinn von Eigentum. Ein Versprechen fällt weg, er hat aber nicht weniger Eigentum. Eine Forderung ist ein Anspruch und eben gerade kein Eigentum.
Gruß
Reinhard
<center>
<HR>
</center>

gesamter Thread: