- Freie Meinung innerhalb der Partei? - McMike, 19.11.2001, 09:48
Freie Meinung innerhalb der Partei?
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"Maßnahmen gegen Organisationsgliederungen
§ 35:
Verstößt eine Gliederung der Partei beharrlich gegen Parteibeschlüsse oder ist der organisatorische Fortbestand der Partei in dem Bereich einer Gliederung durch Versäumnisse des betreffenden Vorstandes gefährdet, so können sowohl der zuständige Bezirksvorstand als auch der Parteivorstand den Vorstand der Parteigliederung seines Amtes entheben und an dessen Stelle einen kommissarischen Vorstand bestellen.
§ 36:
I Der kommissarische Vorstand ist weisungsgebunden.
II Er kann das Recht der Mitglieder auf Willensbildung in den Organen ganz oder teilweise außer Kraft setzen".
----------------------------Ende des Zitats
gruss mcmike
<ul> ~ http://home.t-online.de/home/Wilhelm.Ruehl/ovhx68_4.htm</ul>
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