- Steuerliche Behandlung der Gewinne bei Ausübung von OS-Rechten - FlyingCondor, 19.11.2001, 19:06
- Re: Steuerliche Behandlung der Gewinne bei Ausübung von OS-Rechten - JüKü, 19.11.2001, 20:22
- Re: Steuerliche Behandlung der Gewinne bei Ausübung von OS-Rechten - JLenz, 19.11.2001, 20:39
- Re: Steuerliche Behandlung der Gewinne bei Ausübung von OS-Rechten - FlyingCondor, 19.11.2001, 21:43
- Re: Steuerliche Behandlung der Gewinne bei Ausübung von OS-Rechten - JüKü, 19.11.2001, 22:11
- Da streiten sich die Gelehrten (Link zu Wallstreet-online) - d.o.c., 19.11.2001, 23:49
- Re: Vielen Dank! Hat geholfen: am besten Verlust realisieren durch Verkauf.(owT) - FlyingCondor, 20.11.2001, 00:27
- Re: Steuerliche Behandlung der Gewinne bei Ausübung von OS-Rechten - JüKü, 19.11.2001, 20:22
Re: Steuerliche Behandlung der Gewinne bei Ausübung von OS-Rechten
>Hi!
>Ich hätte da mal ne Frage zur steuerlichen Behandlung von Spekulationsgewinnen(ebenso Verrechnung mit Verlusten) mit Optionsscheinen:
>Ich gehe mal davon aus dass der Kauf und Verkauf von Optionsscheinen vor Ende der Laufzeit ganz normal spekulationssteuerfällig ist wie jedes andere Wertpapier innerhalb der 12 Monate Frist.
>Was ist aber jetzt, wenn ich ein Optionsrecht, also die Ausübung des Optionsscheins, nicht wahrnehme und der Optionsschein damit verfällt, was sich ja z.B. anbietet wenn der OS so gut wie nichts mehr wert ist? Dann wird nach zwei Wochen der OS bei meiner Bank(DB) ausgebucht ohne einen Beleg.
>Ich hätte also Probleme etwas nachzuweisen, wenn ich den Verlust geltend machen wollte und mit Spek. Gewinnen verrechnen wollte.
>Kann es denn sein dass die OS-Ausübung generell Spekulationssteuer-befreit sogar sein könnte?
>Cya
>Condor
Das ist so. Ein wertlos verfallener OS kann nicht als Verlust gegen Gewinne gerechnet werden (stand hier mal so). Ohne Verkaufsbeleg kein Verlustansatz.
Obwohl ich das eigentlich nicht verstehe; ein Ausbuchungsbeleg müsste doch auch reichen.
Jedenfalls war das vor Kurzem die Aussage hier.
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