- Nun auch bei uns: Deutschland hat seinen ersten „Fonds-Prozess - marsch, 23.11.2001, 22:13
Nun auch bei uns: Deutschland hat seinen ersten „Fonds-Prozess
<font size=4>Investmentfonds-Deutschland hat seinen ersten „Fonds-Prozess“</font>
Von Hans Heuser
22. Nov. 2001 Die extremen Kursverluste, insbesondere bei Anlagen am Neuen Markt, haben die Anleger zur Weißglut getrieben, so viel steht fest. Jetzt aber werden erstmals Geschütze aufgefahren, wie sie bisher im Zusammenhang mit Investmentfonds nicht üblich waren. Der Frankfurter Rechtsanwalt Klaus Nieding wird am morgigen Freitag, spätestens am kommenden Montag beim Landgericht Frankfurt Klage einreichen gegen die Julius Bär Kapitalanlage AG, eine Tochter des gleichnamigen Schweizer Bankhauses. Das kündigt der Anwalt im Gespräch mit FAZ.NET an.
Worum geht's? Im Wesentlichen um die hohen Kursverluste, die die beiden vom ehemaligen Julius Bär-Fondsmanager Kurt Ochner betreuten Aktienfonds Special German Stock Fund und Creativ Fonds in den vergangenen 20 Monaten für ihre Anleger eingefahren haben. Auf ein Minus von zeitweise über 85 Prozent brachten es die beiden Fonds, die Ochner randvoll gepumpt hatte mit Neuer Markt-Aktien.
Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe
Und für diese Verluste in Millionenhöhe wollen sich Anleger jetzt einen entsprechenden Schadensersatz holen. So auch der Musikproduzent Jack White, der durch Klaus Nieding vertreten wird. Was Niedings Mandant den Julius Bär-Leuten vorwirft, ist fehlerhafte Anlageberatung sowie ein möglicher Verstoß gegen den Grundsatz der Risikomischung bei Fonds.
Bereits Anfang April dieses Jahres hatten sich Anleger an die Frankfurter Kanzlei Nieding und Barth gewandt mit der Bitte zu prüfen, ob Schadensersatzansprüche gegen Julius Bär geltend gemacht werden können. „Wir haben daraufhin recherchiert und festgestellt, dass in Einzelfällen direkte Gespräche stattgefunden haben sollen zwischen Herrn Ochner und den Anlegern“, erklärt Nieding. In diesen Gesprächen sei auch über Fragen des Risikos gesprochen worden, was von Kurt Ochner negiert worden sein soll. „Insofern sind nach unserer Auffassung Anhaltspunkte für eine mögliche fehlerhafte Anlageberatung gegeben“, so Nieding.
Nicht mehr rausgekommen aus einigen Werten
Darüber hinaus hat der findige Jurist einen zweiten Ansatzpunkt gefunden. „Wir haben festgestellt, dass möglicherweise gegen den gesetzlich festgelegten Grundsatz der Risikomischung verstoßen wurde“, erklärt Nieding. Da seien hohe Fondspositionen eingegangen worden in zu engen Werten und sehr volatilen Märkten. Mit der Folge, dass Fondsmanager Ochner bei stark rückläufigen Kursen aus diesen Werten nicht mehr rechtzeitig herausgekommen sei.
Bei Julius Bär gibt man sich bisher noch gelassen. „Grundsätzlich kann man zu den Vorwürfen sagen, dass wir keine rechtliche Grundlage sehen für irgendwelche Ansprüche, die Herr Nieding geltend machen will“, erklärt Jürg Stähelin, Leiter Corporate Communications bei dem Schweizerischen Bankhaus. Es sei nun einmal eine Tatsache, dass die deutsche Julius Bär Kapitalanlage AG gar keine Anlageberatung für Privatpersonen anbiete. Und was den Vorwurf des Verstoßes gegen den Grundsatz der Risikomischung betreffe, so sehe man bei Julius Bär dafür absolut keine Indizien.
Wenn nötig bis zum Bundesgerichtshof
Klaus Nieding ficht das nicht an. Er rechnet mit einem Termin für die mündliche Verhandlung im kommenden Frühjahr. „Dann wird man schon sehen, in welche Richtung das Gericht tendieren wird“, so Nieding. Dass daraus ein Präzedenzfall entstehen könnte, will er nicht ausschließen: „Es gibt im Grunde noch keine großen Schadensersatzklagen im Bereich der Investmentfonds“, erklärt er. Sein Mandant zumindest sei entschlossen, die ganze Sache bis zum Bundesgerichtshof durchzuklagen, um zu versuchen, seinen Schadensersatz zu bekommen
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