- Offtopic: Absoluter Oberhammer, wir sind alle im falschen Geschäft!! - CSc, 26.11.2001, 14:54
- ohje... - futzi, 26.11.2001, 15:26
- Re: Offtopic: Absoluter Oberhammer, wir sind alle im falschen Geschäft!! - rodex, 26.11.2001, 16:40
- Re: Illegal - CSc, 26.11.2001, 17:02
- Re: Illegal - rodex, 26.11.2001, 18:02
- Sorry, du hattest den 263 ja schon selbst erwaehnt. (owT) - rodex, 26.11.2001, 18:05
- Re: Illegal - rodex, 26.11.2001, 18:02
- Re: Illegal - CSc, 26.11.2001, 17:02
- Re: Offtopic: Absoluter Oberhammer, wir sind alle im falschen Geschäft!! - Shakur, 26.11.2001, 16:54
Re: Illegal
>ich denke nicht, daß es illegal ist, einen Webinhalt sich via 0190-Dialer
>bezahlen zu lassen. In der auf jener Seite vorgenommenen Weise, quasi ohne
>Hinweis, ist es aber illegal.
Eben. Ich kenne mich auch nicht mit den rechtlichen Grundlagen aus, kann mich
aber noch aus BTX-Zeiten erinnern, wie schwer es den Anbietern gemacht wurde,
Geld zu kassieren. Da musste ueberdeutlich darauf hingewiesen werden, dass auf
die kommenden Seiten gebuehrenpflichtig sind. Und das durfte nicht einfach auf
Tastendruck (1) bestaetigt werden, da mussten gleich zwei Tasten gedrueckt
werden, und beide moeglichst weit auseinanderliegen (1 + 9), damit man nicht
versehentlich beide drueckt. Und Betraege groesser 9,99 DM waren schon gar
nicht drin.
Diese Vorgaben waren damals definitiv Umsetzungen gesetzlicher Vorgaben, also kein Spass der Post bzw. Telekom. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich diese Grundlagen in der Zwischenzeit sosehr geaendert haben, dass ein Anbieter auf Mausklick eine eigene DFUE-Verbindung ueber 0190er Nummer im System installieren darf. Wenn dafuer nicht explizit eine.exe-Datei aufgerufen werden muss, sondern sich die Programme ueber Java oder so installieren, waere zu pruefen, ob der Anbieter sich nicht sogar strafbar macht:
zum Beispiel:
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Zweites Gesetz zur Bekämpfung der Computerkriminalität
Paragraph 263a: Computerbetrug
(1)Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs durch unrichtige Gestaltung des Programms, durch Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten, durch unbefugte Verwendung von Daten oder sonst durch unbefugte Einwirkung auf den Ablauf beinflußt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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Rodex
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