- Zum Thema Falschgeld - Phoenix, 13.12.2001, 21:45
- Re: Zum Thema Falschgeld / AU WEIA! - JÜKÜ, 13.12.2001, 22:03
- Re: Zum Thema Falschgeld - Oldy, 13.12.2001, 23:54
- Re: Zum Thema Falschgeld - Chrizzy, 14.12.2001, 01:56
- Re: Nachträglich: Herzlichen Glückwunsch! oT - JüKü, 14.12.2001, 10:16
- Re: Nachträglich: Herzlichen Glückwunsch! oT - Chrizzy, 14.12.2001, 12:08
- Re: Nachträglich: Herzlichen Glückwunsch! oT - JüKü, 14.12.2001, 12:15
- Re: Nachträglich: Herzlichen Glückwunsch! oT - Chrizzy, 14.12.2001, 12:08
- Re: Nachträglich: Herzlichen Glückwunsch! oT - JüKü, 14.12.2001, 10:16
- Re: Zum Thema Falschgeld - Chrizzy, 14.12.2001, 01:56
Re: Zum Thema Falschgeld / AU WEIA!
Was für ein Blödsinn! Keine Ahnung, was Geld ist, hat dieser Typ.
Es geht schon gleich am Anfang los:
>Verträge gleich welcher Art im zivilisierten Alltagsleben zeichnen sich dadurch aus, daß sie erst dann wirksam werden, wenn sie vom jeweiligen Vertragspartner unterschrieben wurden und das Datum der Unterzeichnung aufweisen.
Völliger Quatsch. Verträge"im Alltagsleben" bedürfen keiner besonderen Form (s. BGB). Ausnahmen sind z. B. Grundstückskäufe. Schon mal beim Bäcker einen Brötchenvertrag unterschrieben?
>Was liegt also näher, als das übergeordnete, vertraglich gesicherte Medium, d.h. das Geld, im Zusammenhang mit dem Austausch von Lieferungen und Leistungen zwischen Obrigkeit und Untertanen oder Untertanen untereinander, der vertraglichen Haftungsklausel zu entziehen.
Vertragliche Haftung? Für was? Ein Geldschein ein Vertrag? Zwischen welchen Parteien? Wenn die Nötenbänker die einen sind - wer ist die andere Partei? Müssen die"Untertanen" dann nicht auch unterschreiben? Etwa alle?
Alles Weitere erübrigt sich. So viel Unwissen ist mir zu gehäuft, lieber Osamu.
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