- Oh oh! Milliardenrisiko für Banken: Kunden können Kredite rückgängig machen - marsch, 14.12.2001, 13:49
- Re: Endlich mal wieder ein schönes Urteil, jedoch ist es einfach - JLenz, 14.12.2001, 16:59
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Oh oh! Milliardenrisiko für Banken: Kunden können Kredite rückgängig machen
<font size=5>Milliardenrisiko für Banken: Kunden können Kredite rückgängig machen</font>
Spektakuläres Urteil des Europäischen Gerichtshofs
LUXEMBURG/BERLIN, 13. Dezember. Zahlreiche deutsche Banken müssen damit rechnen, dass Kunden Kreditverträge in Milliardenhöhe wieder rückgängig machen können. In einem von Juristen und Verbraucherschützern als bahnbrechend bezeichneten Urteil gegen die Bayerische HypoVereinsbank (HVB) stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg fest, dass nicht in der Filiale geschlossene Kreditverträge entgegen der bisherigen Rechtsprechung als so genannte Haustürgeschäfte zu betrachten sind. Den Kreditnehmern steht deshalb während der gesamten Laufzeit des Kredits ein Widerrufsrecht zu und nicht nur ein Jahr lang nach Vertragsabschluss - wie es das bislang angewandte Verbraucherkreditgesetz vorsieht. Das bedeutet: Die Kunden können die Kreditverträge jederzeit widerrufen, wenn sie bei Vertragsunterzeichnung zu Hause nicht auf ihre Widerrufsrechte hingewiesen wurden. Die Folge: Die Banken müssten ihren Kunden die über Jahre oder sogar Jahrzehnte in Rechnung gestellten Kreditzinsen zurückerstatten und hätten ihnen somit massenweise zinslose Darlehen gegeben.
Auch andere betroffen
"Bundesweit betrifft das 300 000 bis 500 000 Fälle", sagte der Heidelberger Rechtsanwalt Hans Witt der"Berliner Zeitung". Betroffen seien nicht nur die HVB, sondern auch die Deutsche Bank, die Commerzbank, zahlreiche Sparkassen und andere Geldhäuser."Insgesamt betrifft das ein Volumen von 20 bis 30 Milliarden Mark", so Witt.
Im Einzelnen geht es in erster Linie um Kreditverträge in einer Größenordnung von wenigen 100 000 Mark, die unabhängige Vermittler (so genannte Drücker) vor allem Ende der achtziger Jahre bis weit in die neunziger Jahre hinein zur Finanzierung von Immobilienkäufen verkauft haben. Beauftragt wurden die Drücker von den Banken, die darin einen lukrativen Vertriebskanal sahen. Der Göttinger Rechtsanwalt Reiner Füllmich schätzt, dass von den 108 000 Verträgen der HVB etwa drei Viertel in Wohnungen, am Arbeitsplatz oder in anderen"Haustürsituationen" abgeschlossen wurden. Diese Verträge könnten nun"problemlos zurückabgewickelt werden", sagte Füllmich. Im konkreten Fall machte ein Ehepaar geltend, es sei 1993 mehrfach unaufgefordert von einem Immobilienmakler besucht und zum Kauf einer Eigentumswohnung überredet worden. Zur Finanzierung wurde ein Kreditvertrag über 150 000 Mark abgeschlossen. Fünf Jahre später wollte das Ehepaar den Vertrag auflösen und zog vor Gericht. Es stützte sich auf das Haustürwiderrufsgesetz, wonach Haustürgeschäfte binnen einer Woche rückgängig gemacht werden können. Zudem muss der Verkäufer auf dieses Verbraucherrecht hinweisen. Andernfalls besteht das Widerrufsrecht dauerhaft fort.
Landgericht und Oberlandesgericht wiesen die Klage des Ehepaars dennoch ab, weil das Verbraucherkreditgesetz Hypotheken-Kredite über 100 000 Mark ausdrücklich von den Widerrufsrechten ausnimmt. Dem wollte sich eigentlich der Bundesgerichtshof 1999 anschließen. Die obersten Richter sahen sich aber gezwungen, dem EuGH die Frage vorzulegen, ob dies mit europäischem Recht vereinbar sei. Wie der EuGH nun entschied, ist dies nicht der Fall: Diesem Grundsatzurteil zufolge gelten die Schutzrechte der Verbraucher bei Haustürgeschäften für alle Kredite.
"Es handelt sich um ein bahnbrechendes Urteil, auf das Hunderttausende Geschädigte gewartet haben", sagte Hartmut Strube von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen."Es laufen bereits tausende Klagen." Insbesondere die HVB werde dadurch noch in eine"erhebliche Schieflage geraten". Die Bank habe sich zu sicher gefühlt und es deshalb nicht für nötig erachtet, ihre Kunden über ihr Widerrufsrecht aufzuklären. (mit AFP)
http://www.berlinonline.de/aktuelle...ung/wirtschaft/.html/100584.html
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