- Durcheinander mit Goldmünzenverkauf. - marsch, 02.01.2002, 14:40
- Köstlich, Dein Vater ;-) (owT) - ManfredF, 02.01.2002, 15:03
- Re: Durcheinander mit Goldmünzenverkauf. / Klasse! (owT) - JüKü, 02.01.2002, 15:41
Durcheinander mit Goldmünzenverkauf.
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<td>Hallo allerseits!
Auch von mir:
<font size=6><font color=FF0000>HAPPY NEW YEAR!! </font></font>
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Im Zuge einer vom Erben (nämlich von mir *g*) nicht genemigten Münzsammlungsauflösung meines Vaters, ergab es sich, das er eine Goldmünze dieser Sammlung bei seiner Haussparkasse zum Verkauf anbot. Diese schickten die Münze zur Echtheitsprüfung zur HELABA. Nach ein paar Wochen wurde mein Vater in die Geschäftsstelle der Sparkasse beordert. Die Münze wurde mit dem mündlichen Hinweis des dortigen Sachbearbeiters"Die Münze würde unter § 36 des Bundesbankgesetzes fallen und könne somit nicht angenommen werden, jedoch wäre sie ganz und gar aus echtem Gold", meinem Vater zurückgegeben."Shit" dachte der sich und ging. Am nächsten Tag wurde er abermals in die Sparkasse gerufen und er solle doch bitte die Münze mitbringen. Dort wurde er dann, unter Berufung auf oben erwähnten und unten dargestellten § 36 des Bundesbankgesetzes, aufgefordert die Münze zurückzugeben, sie müße eingezogen werden. Schusselig wie mein Vater aber ist *ggg*, ging diese irgendwie verlustig. Auch nach mehrmaligem Nachfragen seitens des Angestellten, konnte mein Vater sich einfach nicht mehr an den Verbleib erinnern. Also mußte er folgenden Wisch unterschreiben:
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Mal abgesehen von der Frage wer so blöd ist Falschgeld aus echtem, massiven Gold herzustellen, oder ob es sich um einen viel wertvolleren"Fehldruck" handelte und mein Vater letztlich ein schlechtes Geschäft gemacht hat, lehrt mich dieses"Tohuwabohu" wieder mal zwei Dinge:
~ Sparkassen, Banken usw, bzw ihre Angestellten, haben ihr Geschäft nicht im Griff. In diesem Falle glücklicherweise. Aber bei täglichem Arbeiten mit gesetzlichem Zahlungsmittel müßte $ 36 den Herren/Damen ein Begriff sein. Egal ob Goldmünze oder was auch immer.
~ Wenn es auch nur irgendwie vermeidbar ist, gehe niemals zu einer Bank um deine Münzchen in Papier zu tauschen. Mal abgesehen davon, daß ich's die nächsten Jahre eh nicht vorhabe. Aber wenn, aus welchen Gründen auch immer, dann nicht bei einer Bank. Hast du nicht gesehen und die Dingelchen sind weg.
Gruß MARSCH
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§ 36, Bundesbankgesetz:
(1) Die Deutsche Bundesbank und alle Kreditinstitute haben nachgemachte oder verfälschte Banknoten oder Münzen (Falschgeld), als Falschgeld verdächtige Banknoten und Münzen sowie unbefugt ausgegebene Gegenstände der in § 35 genannten Art anzuhalten. Dem Betroffenen ist eine Empfangsbescheinigung zu erteilen.
(2) Falschgeld und Gegenstände der in § 35 genannten Art sind mit einem Bericht der Polizei zu übersenden. Kreditinstitute haben der Deutschen Bundesbank hiervon Mitteilung zu machen.
(3) Als Falschgeld verdächtigte Banknoten und Münzen sind der Deutschen Bundesbank zur Prüfung vorzulegen. Stellt diese die Unechtheit der Banknoten oder Münzen fest, so übersendet sie das Falschgeld mit einem Gutachten der Polizei und benachrichtigt das anhaltende Kreditinstitut.
http://www.salomonia.de/Bundesrecht/bundesbank/bundesbank-text.htm "> Gesetz über die Deutsche Bundesbank
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