- Spekulationsgewinne versteuern - wichtiges Urteil! - dottore, 15.08.2000, 09:55
Spekulationsgewinne versteuern - wichtiges Urteil!
Unter 6 K 6022/99 S hat das FG MĂĽnster das Bankgeheimnis weiter beschnitten. Jetzt sind Sammelauskunftsersuchen an Geldinstitute auch"ohne wesentliche Voraussetzungen" zugelassen.
Klartext: Jeder Betriebsprüfer kann sich bei Brokerhäuser jetzt auch jede einzelne Kundenkartei mit den Trades darin aushändigen lassen. Danach erfolgt Kontrollmitteilung und der Rest muss hier nicht erklärt werden.
d.
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