- Frage zu Goldstandard vs. Kreditgeld - thomas, 25.03.2003, 11:18
- Re: Frage zu Goldstandard vs. Kreditgeld - dottore, 25.03.2003, 12:32
- @dottore Betrifft: Frage zu Goldstandard vs. Kreditgeld - thomas, 25.03.2003, 22:45
- Re: @dottore Betrifft: Frage zu Goldstandard vs. Kreditgeld - dottore, 26.03.2003, 12:59
- Re: @dottore Betrifft: Frage zu Goldstandard vs. Kreditgeld/UMBRUCH S. 20 - -- Elli --, 26.03.2003, 13:10
- Re: @dottore Betrifft: Frage zu Goldstandard vs. Kreditgeld - dottore, 26.03.2003, 12:59
- @dottore Betrifft: Frage zu Goldstandard vs. Kreditgeld - thomas, 25.03.2003, 22:45
- Re: Frage zu Goldstandard vs. Kreditgeld - dottore, 25.03.2003, 12:32
Re: Frage zu Goldstandard vs. Kreditgeld
-->>Ich höre gelegentlich die Auffassung, eine Beibehaltung des Goldstandards hätte die Kreditexzesse (und den Untergang des Abendlandes) verhindert.
Die Beibehaltung des GS 1914 hätte verhindert, dass die kriegsführenden Nationen ihre"Kriegswechsel" bei ihren ZBs einreichen konnten. Kriegswechsel (sog."Schatzwechsel" o.ä.) werden bei der ZB buchungstechnisch wie private Wechsel behandelt. Deren Re-Diskont hatte im GS eine eindeutige Grenze - die sog."Deckungsgrenze", d.h. die Summe aller ausstehenden Banknoten (teils gegen Goldablieferungen aus der ZB gekommen, teils gegen re-diskontierte Wechsel) musste durch 30 bis 40 % (je nach ZB damals) durch in der ZB vorhandenes Gold, bewertet zur gesetzlichen"Parität", gedeckt sein.
Also 1000 M Reichsbanknoten auĂźerhalb der RB = 400 M Gold (bewertet) musste in der RB physisch lagern. Gab die RB mehr aus, also z.B. 1100 M Noten bei 400 Gold, musste sie auf die 100 eine Banknotensteuer bezahlen, was diverse Male vorgekommen war.
Dieses Modell hätte man theoretisch auch 1914 beibehalten können. Also 2000 Banknoten (1000 davon gegen Kriegswechsel an den Staat) bei nur 400 Gold, hätte eine Besteuerung der 1000 zusätzlichen Banknoten bedeutet. Das hätte aber keinen Sinn gemacht, da die RB letztlich dann ihr Gold (über die Entrichtung der Banknotensteuer, die in Gold oder in goldgedeckten, also in Gold bei ihr abforderbaren Noten) der Einfachheit halber sofort zur Gänze ans Reich hätte abliefern können.
Damit wäre der GS"hintenrum" erledigt gewesen, da die RB dann Privaten, die Noten zum Umtausch in Gold präsentierten, kein Gold mehr hätte aushändigen können, da dieses beim Reich lag.
Beim Krieg braucht man ja zunächst ready cash at hand, es sei denn man erhebt sofort eine den Cash-Ausgaben entsprechende"Kriegsteuer", was technisch andererseits wiederum nicht geht, weil man mit dem ersten Schuss auch zeitgleich die entsprechende Steuer zur Finanzierung der Ersatzpatrone erheben müsste.
Staaten sind ohne Defizit nicht definierbar, weil sie immer erst Auszahlungen leisten müssen (Herrschaft, Polizei, Beamte, Armee), bevor sie - via Steuern - Einzahlungen erhalten können. Es ist ein Hase-und-Igel-Spiel.
"Ausnahmen", die gern zitiert werden, sind Augenwischerei, da es nicht um einzelne, sondern um alle Staaten geht. Historische Beispiele, wo die Einzahlungen an den Staat thesauriert wurden gibt es auch (Persien usw.). Dort gab es dann andererseits keinerlei"Geld", da es auch keine privaten Märkte gab. Das"Geld" erscheint bei den Persern erst, als sie die an den Großkönig zu leistenden Abgaben ihrerseits wieder ausgeben mussten (das "Söldner-Phänomen").
>Ist es wirklich so einfach?
Ja.
>Es gibt noch zwei weitere Aspekte der Geldordnung, die unabhängig von Gold- oder Kreditgeld gestaltet werden können: Fractional Banking und Staatsverschuldung.
>Das macht acht denkbare Kombinationen von Geldordnung:
>1. Kreditgeld, kein fiat, keine Staatsschuld
>2. Kreditgeld, kein fiat, mit Staatsschuld
>3. Kreditgeld, mit fiat, keine Staatsschuld
>4. Kreditgeld, mit fiat, mit Staatsschuld
>5. Goldgeld, kein fiat, keine Staatsschuld
>6. Goldgeld, kein fiat, mit Staatsschuld
>7. Goldgeld, mit fiat, keine Staatsschuld
>8. Goldgeld, mit fiat, mit Staatsschuld
Da Kreditgeld immer fiat money ist, erledigen sich die ersten 4 Punkte. Punkt 5 kann nicht sein, da Staat immer Staatsverschuldung bedeutet, es sei denn wir haben reine Abgabendespotien. 6 ist nicht definierbar, da Staatsschuld aus Titeln besteht, die - da zedierbar - jederzeit am freien Markt in Gold gewechselt werden können (Kursabschläge beachten). 7 geht nicht, da Staat bestimmt, dass Gold"Geld" ist (GZ), also Staat und damit Staatsschuld vorhanden sein muss (das"benchmark"-Phänomen). Punkt 8 entspricht dem klassischen GS: Gold läuft um, fiat läuft um ("goldgedeckt" bzw. jederzeit in Gold abforderbar), Staatsschuld ist vorhanden und kursiert als Titel neben privaten Anleihen.
>Ich vermute, die Staatsschulden und das fiat sind relevanter als die Frage ob Gold oder Kreditgeld.
>Also, welche Kombination soll es denn sein? Ich plädiere für 1 oder 5.
>Oder bin ich auf der ganz falschen Spur?
>(Unter Kreditgeld verstehe ich die Zession von Schuld gegen vollstreckbare Titel, wie von HS beschrieben)
Davon steht bei HS leider nichts. Das Phänomen der"Zession" wurde erst von mir eingeführt: man kann nur Forderungen zedieren, aber keine Aktiva. Die werden entweder vermietet (verpachtet) oder verkauft.
HS konstruieren ein Geld als Aktivum (jemand, Bauer A, betitelt sein Eigentum und bezeichnet diese Titel als"Geld"), ohne zu erklären, warum ein anderer, Bauer B, sich diesen Titel beschaffen soll, den er bekanntlich nur erhält, wenn er selbst betitelbares Eigentum ("Sicherheit","Pfand") hat und es also selbst betiteln und zu"Geld" erklären könnte.
Hat Bauer B keine Sicherheit, gibt es für ihn keine Möglichkeit, an die Titel (Nostro-Titel!) von Bauer A zu kommen, da Bauer A im Fall der Nicht-Leistung von Bauer B (Rückgabe des A-Titels an diesen) ins Leere greift, da er in nichts von B vollstrecken kann.
Der bedauerliche Denkfehler von HS ist in ausführlichen Postings von mir erklärt worden: Den berühmten"Notlagen-Bauern" gibt es zwar, aber er erhält, da in Not, eben leider auch keinen unbesicherten Kredit.
Insofern ist auch das HS-Konstrukt von Zins = Ersatz der Eigentumsprämie, die sich aus dem Unterschied zwischen betiteltem und nicht betiteltem Eigentum und der"Ausleihe" des ersteren in Form von Titeln ergibt, falsch.
"Geld" (= gült = Schuld) ist immer nur als Abgabenschuld definierbar, also als ein ex nihilo mit Hilfe von bewaffnetem Zwang erschaffbares Passivum, das dann vom Abgabengläubiger wiederum verausgabt und so in ein Aktivum beim jeweiligen Inhaber verwandelt wird, das dieser entweder wieder zur Bedienung seiner Abgabenschuld verwenden oder an andere Abgabenschuldner zedieren kann.
Dazu eignen sich Edelmetalle aufgrund ihrer physikalischen Konsistenz, aber auch andere nicht fälschbare Substanzen (siehe modernes Papiergeld). Der Vorteil von Edelmetall für die nichtstaatlichen Privaten liegt darin, dass sie das Abgabenmittel (Metall) selbst fördern und damit ihre Abgabenlast zum Teil (Metallfunde!) erheblich mindern können, was der Staat dadurch zu unterlaufen versuchte, dass er die Metallgewinnung ("Geld"-Gewinnung) zu monopolisieren versuchte ("Bergregal").
Vielleicht ist es so etwas klarer?
P.S.: Zur Unmöglichkeit (historisch und theoretisch), dass sich alle"Privaten" in"Such"- oder"Übereinkunfts"- oder"Vertrauensbildungs-Prozessen" auf ein"Geld" "geeinigt" hätten oder einigen könnten, wurde ebenfalls ausführlichst gepostet. Geld ist immer ein sich aus Abgaben-, Macht-, Zwangs- und Herrschaftsmonopolen ergebendes Folge-Monopol.
Wie wir wissen, bis heute.
GruĂź!
gesamter Thread: