- Neue Sau im Dorf: Sonderbeitrag für gesetzlich Versicherte - Tierfreund, 12.08.2003, 12:19
- Re: Neue Sau im Dorf: Sonderbeitrag für gesetzlich Versicherte - Euklid, 12.08.2003, 13:13
Neue Sau im Dorf: Sonderbeitrag für gesetzlich Versicherte
-->Sonderbeitrag für gesetzlich Versicherte
Kassenpatienten sollen nach einem Entwurf des Gesundheitsministeriums neben dem allgemeinen einen zusätzlichen Beitrag in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlen. Der Sonderbeitrag wurde auf 0,8 Prozent des Bruttoeinkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze in Höhe von 3450 Euro pro Jahr beziffert und soll die Kosten für Zahnersatz und Krankengeld tragen. Eine gesonderte Versicherung von Zahnersatz und Krankengeld würde damit überflüssig.
Zahnersatz wird aus dem Katalog der gesetzlichen Kassen gestrichen
Die Versicherten hätten die Möglichkeit, den Sonderbeitrag auf 0,5 Beitragssatzpunkte zu drücken, wenn sie eine Privatpolice zur Absicherung des Zahnersatzes abschließen, heißt es in dem rund 430-seitigen Arbeitsentwurf weiter. Die Privatkassen müssen sich nach dem Papier dazu verpflichten, einen brancheneinheitlichen Standardtarif anzubieten, der den Leistungen der gesetzlichen Kassen entspricht. Wer sich einmal für die Privatpolice entschieden hat, soll für diesen Bereich der Leistungen nicht mehr zu einer gesetzlichen Kasse zurückwechseln dürfen. Ab wann der Sonderbeitrag geleistet werden soll, ging aus dem Entwurf nicht hervor.
Die Regelungen zum Zahnersatz könnten noch zum Streit zwischen Regierung und Union führen, weil insbesondere die CDU verlangt hatte, dass auch die gesetzlichen Kassen eigene Policen für den Zahnersatz anbieten müssen. Die AOK hatte angekündigt, für etwa fünf Euro im Monat einen Zahnersatz-Versicherungsschutz für Erwachsene anzubieten. Die privaten Krankenkassen schlugen 7,50 Euro pro Monat vor. Kinder und Jugendliche blieben frei.
Wer vorsorgt wird belohnt
Der Gesetzentwurf sieht zudem Bonusregelungen für gesetzlich Versicherte vor. Die Kassen sollen künftig Mitgliedern einen Beitragsbonus gewähren dürfen, wenn diese regelmäßig zur Früherkennungsuntersuchungen gehen oder an Präventionsprogrammen teilnehmen. Möglich sei auch, dass sie von Zuzahlungen befreit würden. Die Praxisgebühr von zehn Euro pro Quartal bleibt dem Entwurf nach erhalten, ebenso die höheren Zuzahlungen von zehn Euro für 28 Kliniktage.
Gesundheitsministerin Ulla Schmidt plant dem Papier zufolge außerdem Angebote für freiwillig bei gesetzlichen Krankenkassen Versicherte. Sie sollten mit Teilkasko-Tarifen und Beitragsrückzahlungen vom Wechsel in die private Krankenversicherung abgehalten werden.
Die von 2004 an geplante Mehrbelastung für Rentner durch die Einbeziehung von versorgungsbezügen und Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit wird mit den gestiegenen Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner begründet.
<ul> ~ Quelle</ul>

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