- Consors Einlagensicherung - MC Muffin, 18.09.2003, 14:23
- Re: Consors Einlagensicherung... Cortal Consors S.A. gleiche Einlagensicherung - Digedag, 18.09.2003, 17:51
- Re: Consors Einlagensicherung... Cortal Consors S.A. gleiche Einlagensicherung - wihoka, 18.09.2003, 18:18
- Cortal Consors S.A. - Einlagensicherung: konkrete Auskunft - Digedag, 19.09.2003, 10:38
- Re: Cortal Consors S.A. - Einlagensicherung: konkrete Auskunft - MC Muffin, 19.09.2003, 14:05
- Re: Cortal Consors S.A. - Einlagensicherung: konkrete Auskunft - Euklid, 19.09.2003, 14:31
- Re: Cortal Consors S.A. - Einlagensicherung: konkrete Auskunft - MC Muffin, 19.09.2003, 14:05
- Cortal Consors S.A. - Einlagensicherung: konkrete Auskunft - Digedag, 19.09.2003, 10:38
- Re: Consors Einlagensicherung... Cortal Consors S.A. gleiche Einlagensicherung - dottore, 18.09.2003, 18:25
- Re: Consors Einlagensicherung... Cortal Consors S.A. gleiche Einlagensicherung - wihoka, 18.09.2003, 18:18
- Re: Consors Einlagensicherung... Cortal Consors S.A. gleiche Einlagensicherung - Digedag, 18.09.2003, 17:51
Cortal Consors S.A. - Einlagensicherung: konkrete Auskunft
-->>Die gibt's dort abzufragen:
... abgefragt und folgende Antwort erhalten:
___________________________<font color=#0000FF>
Herr
[Digedag]
19.09.2003
Z 3.23 - JB
Mitwirkung am Einlagensicherungsfonds
Wir beziehen uns auf Ihre Sicherungsgrenzenanfrage und haben die von Ihnen gewünschten Informationen in der unten folgenden Übersicht aufgeführt.
Bank Sicherungsgrenze EURO
------------------------------------------------------------
Cortal Consors S.A. 52.987.000
Zweigniederlassung Deutschland, Nürnberg
Gemäß Â§ 6 Abs. 1 des Statuts des Einlagensicherungsfonds sind die Sicht-, Termin- und Spareinlagen einschließlich auf den Namen lautender Sparbriefe jedes Kunden bis zur oben genannten Sicherungsgrenze voll geschützt. Vom Schutz des Einlagensicherungsfonds jedoch nicht erfasst sind Inhaberpapiere, insbesondere auf den Inhaber lautende Schuldverschreibungen.
Weitere Einzelheiten über unsere Einlagensicherung wollen Sie bitte unserer"Kurzinformation", die auf unserer Internetseiten unter "http://www.bdb.de/broschueren/index.asp?channel=241010" abgerufen werden kann, entnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Bundesverband deutscher Banken e.V.
</font>___________________________
Zitat aus der genannten Broschüre"Kurzinformation und mitwirkende Institute":
___________________________<font color=#0000FF>
Umfang des Einlagenschutzes
Durch den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes
deutscher Banken sind die Guthaben jedes einzelnen Kunden
bei den privaten Banken bis zur Höhe von 30 % des maßgeblichen
haftenden Eigenkapitals der jeweiligen Bank zum
Zeitpunkt des letzten veröffentlichten Jahresabschlusses voll
gesichert. Dieser Schutz umfasst alle „Nichtbankeneinlagen“,
also die Guthaben von Privatpersonen, Wirtschaftsunternehmen
und öffentlichen Stellen. Bei den geschützten Einlagen
handelt es sich im Wesentlichen um Sicht-, Termin- und
Spareinlagen und auf den Namen lautende Sparbriefe. Verbindlichkeiten,
über die eine Bank Inhaberpapiere ausgestellt
hat, wie zum Beispiel Inhaberschuldverschreibungen und
Inhabereinlagenzertifikate, werden dagegen nicht geschützt.
Volle Sicherheit für das breite Publikum
Für fast alle Einleger bedeutet dieses Einlagensicherungskonzept
praktisch die volle Sicherung sämtlicher Guthaben
bei den privaten Banken. Selbst bei kleinen Banken mit einem
Eigenkapital von 5 Mio € werden bereits Beträge bis zu
1,5 Mio € pro Einleger voll geschützt. In der Regel ist der
gesicherte Betrag jedoch erheblich höher.
</font>___________________________
mit besten Grüßen
Digedag
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