- Tobin-Steuer, Goodfriend,"carry tax", Freigeld usw. - wo kommt's wirklich her? - dottore, 31.10.2003, 11:49
- Re: Tobin-Steuer, Goodfriend,"carry tax", Freigeld usw. - wo kommt's wirklich her? - VictorX, 31.10.2003, 12:32
- Re: Tobin-Steuer, Goodfriend,"carry tax", Freigeld usw. - wo kommt's wirklich her? - dottore, 31.10.2003, 14:07
- Passt die Tobin-Steuer in diese Sammlung? - NaturalBornKieler, 31.10.2003, 12:42
- Re: Die Transaktion selbst kann nicht besteuert werden - dottore, 31.10.2003, 14:04
- Re: Tobin-Steuer, Goodfriend,"carry tax", Freigeld usw./ kommt in die Sammlung (owT) - -- Elli --, 31.10.2003, 13:38
- Re: Tobin-Steuer, Goodfriend,"carry tax", Freigeld usw./ kommt in die Sammlung - Oldy, 01.11.2003, 05:26
- Re: Tobin-Steuer, Goodfriend,"carry tax", Freigeld usw. - wo kommt's wirklich her? - chiron, 31.10.2003, 13:43
- Re: Tobin-Steuer, Goodfriend,"carry tax", Freigeld usw. - wo kommt's wirklich her? - Euklid, 31.10.2003, 13:53
- könnte das als Fazit bezeichnet werden? - klatti, 31.10.2003, 15:57
- Re: könnte das als Fazit bezeichnet werden? - dottore, 31.10.2003, 16:21
- Re: Tobin-Steuer, Goodfriend,"carry tax", Freigeld usw. - wo kommt's wirklich her? - VictorX, 31.10.2003, 12:32
Re: Die Transaktion selbst kann nicht besteuert werden
-->>Verehrter dottore,
>warum taucht die Tobin-Steuer hier in der Ãœberschrift mit auf? Soweit ich es verstehe, ist die Tobin-Steuer doch vom Konzept her eine Steuer auf Transaktionen und nicht auf Guthaben. Oder bin ich da falsch informiert?
Nein, so wird es immer dargestellt.
Aber Transaktionen selbst lassen sich nicht besteuern.
Die Steuer fällt entweder beim Absender oder beim Adressaten an.
Siehe Verbrauchsteuer, wie hier schon dargestellt. Der Verbrauch selbst kann nicht besteuert werden, da z.B. ein Auto nicht Steuern abführen kann. Die Steuer wird vom Tankstellenfritzen draufgeschlagen und abgeführt, sobald das Benzin von seinem Eigentum in das des Käufers übergeht. Bliebt das Benzin im Tank der Tankstelle, lässt es sich nicht besteuern (die darauf bereits liegende Vorsteuer natürlich schon, aber bei der läufts ganz genauso ab). Also kein Benzin von Tankstelle in meinen Tank = keine Ã-kosteuer definierbar.
>Weiterhin verstehe ich es so, dass die Tobin-Steuer sich auf Devisentransaktionen bezieht.
Ja, aber wer muss sie bezahlen? Bank A (NY) oder Bank B (Tokio)."Dazwischen" kann sie keiner bezahlen.
>Das heißt, auf Transaktionen innerhalb eines Währungsraumes würde sie nicht angewendet - oder?
Richtig.
>Und auf Edelmetalltransaktionen doch wohl auch nicht.
Noch nicht. Aber e-Gold hat sich inzwischen auch bei den Finanzministern herumgesprochen. Und Gold im physischen Bestand einer Person lässt sich auch besteuern - es sei denn, es wird nicht deklariert. Dann helfen die bekannten Steuerstrafen nach.
Gruß!
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