- Die „gerechte“ Strafe der Kinderlosen - Pflegeversicherung - Popeye, 01.09.2004, 08:26
- Re: Die „gerechte“ Strafe der Kinderlosen - Pflegeversicherung - CRASH_GURU, 01.09.2004, 11:50
- Re: Die „gerechte“ Strafe der Kinderlosen - Pflegeversicherung - Popeye, 01.09.2004, 11:53
- Re:... und nebenbei auch noch der Beweis... - dottore, 01.09.2004, 13:32
- Dazu paßt wie die Faust aufs Auge... - bernor, 01.09.2004, 16:41
- Re:... und nebenbei auch noch der Beweis... - dottore, 01.09.2004, 13:32
- Re: Die „gerechte“ Strafe der Kinderlosen - Pflegeversicherung - Popeye, 01.09.2004, 11:53
- Re: Die „gerechte“ Strafe der Kinderlosen - Pflegeversicherung - CRASH_GURU, 01.09.2004, 11:50
Die „gerechte“ Strafe der Kinderlosen - Pflegeversicherung
-->Nun ist das Ei gelegt (Gesetzentwurf) und die Strafe genau bemessen: € 700 Mio. oder 0,25 Prozent oder € 8,70 (brüderlich geteilt zwischen fortpflanzungsunwilligem Arbeitgeber und fortpflanzungsunwilligem Arbeitnehmer) für all jene, die ihre biologischen Reproduktionspflichten nicht erfüllt haben.
Natürlich müssen auch jene bestraft werden deren Fortpflanzungsversuche untauglich waren - denn schließlich ist die Regierung nicht für Gottes Fehler verantwortlich.
Nein, die bis 23-Jährigen sind vor Strafe geschützt, aber mit 24 erwartet der Gesetzgeber dann doch, dass das biologische oder abgabenmäßige Soll erfüllt wird - ob verheiratet oder nicht. Da spielt es natürlich keine Rolle, dass diese biologisch Unproduktiven über die Steuerklasse I einen ohnehin höheren Beitrag zum Gemeinwohl leisten.
Und „gerechterweise“ werden natürlich auch jene nicht bestraft, die nicht mehr können oder nicht mehr wollen, weil sie vor 1940 geboren wurden - eben das Privileg der frühen Geburt. Außerdem haben diese Kohorten ihre „Pflicht erfüllt“ - so meint die Ministerin.
Wie mit jenen Unglücklichen „gerecht“ zu verfahren ist, die nur anderer Leute Brut groß gezogen haben, selber aber unproduktiv blieben, ist noch nicht erkennbar.
Die Pflegeversicherung ist eine Missgeburt, die sich weitestgehend aus dem politischen Missbrauch der Kranken- und Sozialversicherungssysteme heraus erklären lässt. Darüber hinaus schwächt jede staatliche Regelung von individuellen Leistungsansprüchen den Familienverbund - wie im Bürgerlichen Gesetzbuch ausführlich geregelt.
An der grundlegenden Sachverhalt, dass nämlich der produktive (erwerbstätige) Teil der Bevölkerung den Unproduktiven (nicht-erwerbstätigen) Teil versorgen muss, kommt niemand vorbei. Ob dieser Generationenvertrag allerdings besser im Familienverbund oder individualisiert und anonymisiert in einem staatlichen Regelsystem erfolgt - das ist hier die Frage.
Mehr?
<ul> ~ http://www.reuters.de/newsPackageArticle.jhtml;jsessionid=P1KRUGBZKR25QCRBAE0CFF</ul>
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