- Wohnungsprivatisierung. Bei den Eigentumsanteilen vergessene Mansarden. - mangan, 14.11.2004, 22:16
- Re: Wohnungsprivatisierung. Bei den Eigentumsanteilen vergessene Mansarden. - Dionysos, 14.11.2004, 22:45
- Re: Der Rat klingt für mich ein bißchen nach Versicherungsbetrug... - JLL, 14.11.2004, 23:15
- Re: Der Rat klingt für mich ein bißchen nach Versicherungsbetrug... - Dionysos, 14.11.2004, 23:47
- Re: Wohnungsprivatisierung. Bei den Eigentumsanteilen vergessene Mansarden. - mangan, 15.11.2004, 04:46
- @Dyonisos und Experten, - mangan, 15.11.2004, 10:05
- Re: Sondernutzungsrecht - Dionysos, 15.11.2004, 19:23
- Re: Der Rat klingt für mich ein bißchen nach Versicherungsbetrug... - JLL, 14.11.2004, 23:15
- Hatte sowas ähnliches und ging hier neulich durch die Presse - LenzHannover, 16.11.2004, 21:09
- Re: Wohnungsprivatisierung. Bei den Eigentumsanteilen vergessene Mansarden. - Dionysos, 14.11.2004, 22:45
Wohnungsprivatisierung. Bei den Eigentumsanteilen vergessene Mansarden.
-->Unsere ETW waren ehemals Mietwohnungen.
Bei der Zuordnung der Eigentumsanteile (in Tausendstel) wurden einige Mansarden vergessen.
Ergebnis:
Nun haben einige Neueigentümer Mansarden für die sie kein Wohngeld zahlen. Die Mansarden sind nicht in ihrem Tausendstel Eigentum enthalten.
Fehler korrigieren wollen die Benachteiligten; geht nicht mehr ist so"auf ewig" festgeschrieben sagen die anderen.
Wie ist die Rechtslage?
Haftet der ehemals ausführende Notar bzw. korrigiert kostenlos?
Wir haben demnächst ETW-Versammlung.
Vorher hätte ich es gerne etwas genauer gewußt.
Die Mansarden für die kein Wohngeld gezahlt wird obwohl selbstverständlich Kosten (Versicherungen/Verwaltung, ggfs. Dachreparaturen, Reinigung der Zugänge, usw.) für die Allgemeinheit entstehen, sind Sondereigentum.
Daß da offensichtlich Unrecht/Fehler vorliegt ist offenbar.
Nur, besteht ein Rechtsanspruch auf Korrektur?
Die Mansardenbesitzer kapieren das kaum freiwillig:(
Wer muß die Korrektur veranlassen und durchsetzen?
Der Verwalter?
Ist der damals ausführende Notar wg. seines Fehlers zur Kostenübernahme verpflichtet?
Gibt es eine einfache Lösung ohne Grundbuchamt?
Wer muß die Korrektur veranlassen und durchsetzen?
Der Verwalter?
Ist der damals ausführende Notar wg. seines Fehlers zur Kostenübernahme verpflichtet?
Gibt es eine einfache Lösung ohne Grundbuchamt?
Dank für jeden näheren Hinweis
m

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