- Petition zur Änderung des Art. 79 Abs. 2 des GG - schaumermal, 10.07.2007, 09:14
- Was sind den das für Pappnasen? - LenzHannover, 10.07.2007, 12:09
- Ans Bein pinkeln... - pecunia, 10.07.2007, 13:57
- "den Abbau einer besatzungsrechtlichen Ordnung zum Gegenstand haben" - FOX-NEWS, 10.07.2007, 16:42
- Was sind den das für Pappnasen? - LenzHannover, 10.07.2007, 12:09
Petition zur Änderung des Art. 79 Abs. 2 des GG
-->FUNDSACHE
Petition zur Änderung des Art. 79 Abs. 2 des GG
Auf eine interessante Petition hat mich Martina in den Kommentaren hingewiesen.
Ich habe mir den Text dazu einmal durchgelesen und halte die Petition für sinnvoll. Es geht darum, dass der zweite Absatz des Artikels 79 des Grundgesetzes, das da heißt:
(1) Das Grundgesetz kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das den Wortlaut des Grundgesetzes ausdrücklich ändert oder ergänzt. Bei völkerrechtlichen Verträgen, die eine Friedensregelung, die Vorbereitung einer Friedensregelung oder den Abbau einer besatzungsrechtlichen Ordnung zum Gegenstand haben oder der Verteidigung der Bundesrepublik zu dienen bestimmt sind, genügt zur Klarstellung, daß die Bestimmungen des Grundgesetzes dem Abschluß und dem Inkraftsetzen der Verträge nicht entgegenstehen, eine Ergänzung des Wortlautes des Grundgesetzes, die sich auf diese Klarstellung beschränkt.
(2) Ein solches Gesetz bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates.
(3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.
geändert wird in:
"(2) Ein solches Gesetz bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates. Setzt sich die Zwei-Drittel-Mehrheit des Bundestages aus einer Regierungskoalition zusammen, so ist im Verlauf dieser Legislaturperiode keine Grundgesetzänderung möglich."
Damit soll verhindert werden, dass eine Regierungskoalition, die von sich aus schon die zweidrittel Mehrheit auf sich vereint, das Grundgesetz nach eigenem Gutdünken umschreiben oder anpassen kann.
Das würde übrigens auch Herrn Schäuble massiv ausbremsen können.
Ich habe unterzeichnet und bitte mal in die Runde, sich anzuschließen.
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http://www.farliblog.de/archives/747-Petition-zur-AEnderung-des-Art.-79-Abs.-2-GG.html
und hier noch paar Cartoons:
http://www.farliblog.de/categories/26-Cartoons<ul> ~ Hier geht es zur Petition </ul>
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