- Petition zur Änderung des Art. 79 Abs. 2 des GG - schaumermal, 10.07.2007, 09:14
- Was sind den das für Pappnasen? - LenzHannover, 10.07.2007, 12:09
- Ans Bein pinkeln... - pecunia, 10.07.2007, 13:57
- "den Abbau einer besatzungsrechtlichen Ordnung zum Gegenstand haben" - FOX-NEWS, 10.07.2007, 16:42
- Was sind den das für Pappnasen? - LenzHannover, 10.07.2007, 12:09
"den Abbau einer besatzungsrechtlichen Ordnung zum Gegenstand haben"
-->>(1) Das Grundgesetz kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das den Wortlaut des Grundgesetzes ausdrücklich ändert oder ergänzt. Bei völkerrechtlichen Verträgen, die eine Friedensregelung, die Vorbereitung einer Friedensregelung oder den Abbau einer besatzungsrechtlichen Ordnung zum Gegenstand haben oder der Verteidigung der Bundesrepublik zu dienen bestimmt sind, genügt zur Klarstellung, daß die Bestimmungen des Grundgesetzes dem Abschluß und dem Inkraftsetzen der Verträge nicht entgegenstehen, eine Ergänzung des Wortlautes des Grundgesetzes, die sich auf diese Klarstellung beschränkt.
Habe ich das so zu verstehen, dass in diesem Lande eine besatzungsrechtliche Ordnung existiert? Wenn nicht, dann wäre ebenjener Passus doch hinfällig, oder?
Gruss
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