- (Gold-)Münzen nicht von Abgeltungssteuer betroffen - MI, 16.07.2007, 17:20
- Re: (Gold-)Münzen nicht von Abgeltungssteuer betroffen - Kleinanleger, 16.07.2007, 19:42
- Re: (Gold-)Münzen nicht von Abgeltungssteuer betroffen @Kleinanleger - MI, 16.07.2007, 20:17
- Re: (Gold-)Münzen nicht von Abgeltungssteuer betroffen @Kleinanleger - Kleinanleger, 16.07.2007, 20:31
- Re: (Gold-)Münzen nicht von Abgeltungssteuer betroffen s.o. - André, 16.07.2007, 20:54
- Ich denke, nach Ã-sterreich darf ich an Geld schleppen was ich will - LenzHannover, 16.07.2007, 23:43
- dürfen schon...aber war da nicht was? - Sorrento, 17.07.2007, 09:41
- Die Grenze mit Nachfrage war bei 15.000, weiss nicht, ob die auch geändert wurde - LenzHannover, 17.07.2007, 12:54
- dürfen schon...aber war da nicht was? - Sorrento, 17.07.2007, 09:41
- Ich denke, nach Ã-sterreich darf ich an Geld schleppen was ich will - LenzHannover, 16.07.2007, 23:43
- Re: (Gold-)Münzen nicht von Abgeltungssteuer betroffen s.o. - André, 16.07.2007, 20:54
- Re: (Gold-)Münzen nicht von Abgeltungssteuer betroffen @Kleinanleger - Kleinanleger, 16.07.2007, 20:31
- Re: (Gold-)Münzen nicht von Abgeltungssteuer betroffen @Kleinanleger - MI, 16.07.2007, 20:17
- Re: (Gold-)Münzen nicht von Abgeltungssteuer betroffen - Kleinanleger, 16.07.2007, 19:42
dürfen schon...aber war da nicht was?
-->Hallo Lenz,
>und das Gesetz gilt nur für das EU-Ausland - also Schweiz.
So schrieb unser Emerald erst vor wenigen Tagen:
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Bleiben Urlauber oder Geschäftsreisende hingegen innerhalb der EU, sind die Gelder ab 10.000 Euro nur auf Nachfrage mitzuteilen. Die Beamten haken aber nicht nur in Grenzgebieten nach, Kontrollen sind an jedem Ort in Deutschland möglich. Wer nicht oder falsch meldet, muss mit Geldbußen bis zu 1 Mio. Euro rechnen.
Bei vollständigen Angaben sind die Daten per EDV unter den einzelnen Staaten austauschbar. Der belgische Zoll kann also bei verdächtigen Reisenden aus Köln oder Düsseldorf nach Deutschland melden. Die Informationen wandern dann an Zoll-, Polizei-, Justiz- und sonstige Verwaltungsämter. Diese personenbezogenen Daten dürfen auch an Finanzbehörden gehen, sofern sie für die Steuerfestsetzung oder ein Hinterziehungsverfahren relevant erscheinen.
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