- zur rechtsgültigkeit der brd (o.Text) - patrick, 17.07.2007, 12:21
- Re: zur rechtsgültigkeit der brd (o.Text) - SchlauFuchs, 17.07.2007, 13:05
- danke:-) wo wohnt tassy? (o.Text) - patrick, 17.07.2007, 13:14
- Da, wo ein Tassie Devil = Tasmanischer Teufel halt sein Zuhause hat. (o.Text) - bernor, 17.07.2007, 13:39
- Tasmanien: Bohr ein Loch durch die Erde, dann kommst Du ganz in seiner Nähe raus (o.Text) - Heller, 17.07.2007, 13:39
- danke:-) wo wohnt tassy? (o.Text) - patrick, 17.07.2007, 13:14
- Re: Eine Mischung aus Wahrheiten, Halbwahrheiten und Unwahrheiten - Tassie Devil, 18.07.2007, 09:45
- Re: Eine Mischung aus Wahrheiten, Halbwahrheiten und Unwahrheiten - weissgarnix, 18.07.2007, 11:19
- Re: Eine Mischung aus Wahrheiten, Halbwahrheiten und Unwahrheiten @weissgarnix - MI, 18.07.2007, 15:19
- Re: Korrektur: nicht"Grundgesetz" sondern"Steuergesetzgebung" u.ä. (o.Text) - MI, 18.07.2007, 15:20
- Re: Eine Mischung aus Wahrheiten, Halbwahrheiten und Unwahrheiten @weissgarnix - MI, 18.07.2007, 15:19
- Re: Mischung aus Wahrheiten, Halbwahrheiten und Unwahrheiten - Divinum, 18.07.2007, 15:57
- Re: Mischung aus Wahrheiten, Halbwahrheiten und Unwahrheiten - Tassie Devil, 19.07.2007, 02:40
- Re: Mischung aus Wahrheiten, Halbwahrheiten und Unwahrheiten - Divinum, 19.07.2007, 14:03
- Re: Mischung aus Wahrheiten, Halbwahrheiten und Unwahrheiten - weissgarnix, 19.07.2007, 14:51
- Re: Mischung aus Wahrheiten, Halbwahrheiten und Unwahrheiten - Tassie Devil, 19.07.2007, 19:19
- Re: Mischung aus Wahrheiten, Halbwahrheiten und Unwahrheiten - Divinum, 20.07.2007, 22:41
- Re: PS - Gültigkeit der BRD und des Grundgesetzes - Divinum, 20.07.2007, 23:15
- Re: PPS - BRD-Gauner - Divinum, 20.07.2007, 23:39
- Re: PPS - BRD-Gauner - Tassie Devil, 21.07.2007, 12:52
- Re: PPS - BRD-Gauner - Divinum, 20.07.2007, 23:39
- Re: Mischung aus Wahrheiten, Halbwahrheiten und Unwahrheiten - Tassie Devil, 21.07.2007, 12:08
- Re: Sehr interessante Sichtweise - @Tassie Devil - Divinum, 22.07.2007, 11:31
- Re: Sehr interessante Sichtweise - Kurzes Vorab-Posting @Divinum - Tassie Devil, 22.07.2007, 13:31
- Re: Sehr interessante Sichtweise - Kurzes Vorab-Posting @Divinum - Tassie Devil, 22.07.2007, 15:20
- Re: Sehr interessante Sichtweise - Noch ein Vorab-Posting @Divinum - Tassie Devil, 23.07.2007, 04:15
- Re: Sehr interessante Sichtweise - Antwort @Divinum - Tassie Devil, 23.07.2007, 10:38
- Re: Sehr interessante Sichtweise - Zeitverschiebung @Divinum - Tassie Devil, 25.07.2007, 04:24
- Re: Sehr interessante Sichtweise - Antwort @Divinum - Tassie Devil, 23.07.2007, 10:38
- Re: Sehr interessante Sichtweise - Noch ein Vorab-Posting @Divinum - Tassie Devil, 23.07.2007, 04:15
- Re: Sehr interessante Sichtweise - Kurzes Vorab-Posting @Divinum - Tassie Devil, 22.07.2007, 15:20
- Re: Sehr interessante Sichtweise - Kurzes Vorab-Posting @Divinum - Tassie Devil, 22.07.2007, 13:31
- Re: Sehr interessante Sichtweise - @Tassie Devil - Divinum, 22.07.2007, 11:31
- Re: PS - Gültigkeit der BRD und des Grundgesetzes - Divinum, 20.07.2007, 23:15
- Re: Mischung aus Wahrheiten, Halbwahrheiten und Unwahrheiten - Divinum, 20.07.2007, 22:41
- Re: Mischung aus Wahrheiten, Halbwahrheiten und Unwahrheiten - Divinum, 19.07.2007, 14:03
- Re: Mischung aus Wahrheiten, Halbwahrheiten und Unwahrheiten - Tassie Devil, 19.07.2007, 02:40
- Re: Eine Mischung aus Wahrheiten, Halbwahrheiten und Unwahrheiten - weissgarnix, 18.07.2007, 11:19
- Re: zur rechtsgültigkeit der brd (o.Text) - SchlauFuchs, 17.07.2007, 13:05
Re: Mischung aus Wahrheiten, Halbwahrheiten und Unwahrheiten
-->>>>Gut, dann will ich mal kurz auf Art. 23 GG eingehen. Vor dem 3. Oktober 1990 wurde er ja auch"Beitrittsartikel" genannt. Nachdem die Länder Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen beigetreten waren, das GG dort in Kraft gesetzt wurde und die BRD sich dazu bereit erklärt hat weitere Gebiete (Oder-Neisse-Grenze etc.) zu verzichten, wurde er obsolet und damit gestrichen.
><font color="blue">>Tassie Devil: Mein absolutes NEIN, denn obsolet wurde nur der Satz 2 dieses Art. 23 GG a.F., welcher auch ausschliesslich Gegenstand bei den 2+4 Verhandlungen auch unter Anwesenheit des polnischen Aussenministers war. Von einer Streichung des gesamten Art. 23 GG war dabei nie die Rede, das laesst sich in den ueber das Web zugaenglichen Protokollen eindeutig feststellen.
>>Die vollstaendige Streichung des gesamten Art. 23 GG in einer regelgerechten Nacht- und Nebelaktion zeitsynchron kurzfristig passend zur Anzeige dieser Gesetzesaenderung im B-Gesetzblatt zum 29.09.1990? erfolgte ohne jeglichen ersichtlichen Grund"von aussen", sie war demgemaess ausschliesslich"von innen" angeordnet.</font>
>Hi Tassie,
>also ehrlich gesagt verstehe ich die Logik deiner Argumentation nicht bzw. finde sie nicht logisch. Aus dem Argument, dass von der Streichung des gesamten Artikels 23 nach den Protokollen (die du alle gelesen hast? - Kann ich mir nicht vorstellen)
Hi Divinum,
doch, in stundenlanger Lesearbeit bin ich alle[b] Protokolle durchgegangen und habe sie gezielt auf die Angelegenheit mit den Raeumlichkeiten der Bundeslaender alias Art. 23 a.F. GG abgeklopft.
>angeblich nie die Rede war (kann ich ebensowenig vorstellen)
Bei den Verhandlungen ging es immer nur um die Loeschung des Begriffs"zunaechst" im Satz 1 und das Loeschen des gesamten Satz 2, auf diese Weise sollten die Raeumlichkeiten und Einwirkungsgebiete des Grundgesetzes entgueltig festgelegt sein.
Im Uebrigen, wo, wie und warum soll dabei ueberhaupt ein Problem existieren, wenn die Raeumlichkeiten des Gueltigkeitsbereichs des Grundgesetzes ihrer Vorlaeufigkeit gemaess Art. 23 a.F. GG beraubt werden um sie in ihrer Endgueltigkeit zu formulieren?
>und du keinen Grund für die Streichung"ersehen" kannst (ich schon),"folgerst" du völlig spekulativ, dass das (von irgendwelchen"geheimen Mächten"?)"von innen angeordnet" wurde
Ja, in einem Folgebeitrag zeigst Du doch selbst auf, dass dieser BRDDR-Staatsinnenterrorist Schaeuble als damaliger BMI exakt auch in dieser Angelegenheit zu einem wolfischem Gang motiviert war!
Aber nicht nur dieser Hoechstleistungskriminelle Schaeuble hat seine Schwerstverbrechergriffel dabei drin gehabt, u.a. weiss ich auch von erheblichen Einwirkungen des Monstroessverbrechers Kohl.
>und kommst weiter unten zu irgendwelchen"allergrößten Konsequenzen". Sorry, ich kann dem nicht folgen und will auch ehrlich gesagt nicht folgen. Für mich ist das alles argumentativ unzulässig.
>>>Ich sehe wirklich keinen Grund dafür, warum man das nicht dürfen sollte.
><font color="blue">>Tassie Devil: Duerfen konnte dieses die BRDDR-Staatsmafia schon, allerdings ist diese Tat mit den allergroessten Konsequenzen verbunden, wie nachfolgend gleich ersichtlich wird.</font>
>Also für mich sind aus deinen Ausführungen von weiter unten überhaupt keine Konsequenzen ersichtlich.
>>>Der Geltungsbereich des Grundgesetzes steht heute in der GG-Präambel:
>>>Mit"das gesamte deutsche Volk" sind die Deutschen auf dem Gebiet der aufgezählten Bundesländer zu verstehen.
><font color="blue">>Tassie Devil: Aber nein doch, mit dem Begriff"das gesamte deutsche Volk" ist das deutsche Staatsvolk gemeint, i.e. alle"Pass-Deutschen", das Grundgesetz verfuegt damit AUSSCHLIESSLICH NUR ueber das deutsche Staatsvolk der"Pass-Deutschen", Staatsgebiete und Geltungsbereiche sind dabei voellig unerheblich, weil auch Teile des deutschen Staatsvolkes WELTWEIT und somit ausserhalb oben genannter Bundeslaender zu Gange sind, ueber deren Verfuegung dieses Grundgesetz gleichfalls Anspruch erhebt.
>>Aus dem Umstand, dass gemaess dem Text der Praeambel die"Pass-Deutschen" (denn nur die sind wahlberechtigt!) in den oben genannten Bundeslaendern wie auch im Ausland lebende"Pass-Deutsche" (oder wurden diese etwa dadurch von Wahlen ausgeschlossen?) mittels solcher grundgesetzlichen Massgabe"in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet haben", [b]kann keinesfalls auf dessen Geltungsbereich geschlossen werden!</font>
>Meinetwegen kann man das so interpretieren, halte ich auch für naheliegend, aber genausogut kann man das interpretieren, wie ich es interpretiert habe.
Nein, eben nicht, und zwar schon allein deshalb, weil die BRD eben kein Staat sondern eine verwaltende Organisation ist, worueber es keinen Dissenz zwischen uns gibt.
>Außerdem wird zum Thema"Passdeutsche" schon woanders geregelt, nämlich in Artikel 116 Grundgesetz:
>"Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat."
>Von daher ist eine"doppelte Regelung" mit der Präambel fernliegend.
Eine"Doppelregelung" kommt schon aus dem Grunde nicht in Frage, weil der Art. 116 GG die deutsche Staatszugehoerigkeit von Personen adressierend definiert, die Praeambel n.F. u.a. hingegen die zielgerichtete Anwendung des Grundgesetzes im Visier hat, was etwas ganz anderes ist.
>Nochmals zum Art. 23 GG a.F.: Dieser sollte nur unter klarstellen, dass das Grundgesetz territorial provisorisch gewesen ist. Das wollten"die Väter des Grundgesetzes" (Carlo Schmid et alii) so. Die Väter des GG wussten ganz genau, dass die BRD, die sie im Auftrag der Besatzungsmächte gründen sollten, nicht"Deutschland als Ganzes war".
Ja, vollkommen richtig.
Hieraus aber herleiten zu wollen, dass die Vaeter des GG nach vollstaendiger Erfuellung der territorialen Fragen die Spezifikation der Raeumlichkeiten des Geltungsbereiches in diesem GG als obsolet streichungswuerdig erfasst haetten, das ist unrealistisch und voellig aus der Luft gegriffen.
>Die BRD war territorial nur teilidentisch mit Deutschland (daher Art. 23), hatte nur einen Teil der Hoheitsgewalt (daher zum Beispiel Art. 146 aber auch bspw. Art. 139) und galt auch nur für einen Teil des Staatsvolks (daher Art. 116). Ich will mal kurz auf Artikel 23 Grundgesetz in der alten Fassung. eingehen. Wortlaut:
>"Dieses Grundgesetz gilt <font color="red">zunächst</font> im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Würrtemberg-Baden und Würrtemberg-Hohenzollern. In den anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen."
>Die anderen deutschen Länder sind 1990 beigetreten. Also ist der erste Satz des Art. 23 obsolet geworden.
Nein.
Es gibt z.B. einige Urteile von Verwaltungsgerichten, darunter das BVerwG, auch neueren Datums, die sich mit seitens Verwaltungen fehlerhaft erfuellter Rechtsnormen aufgrund fehlender raeumlicher Praezision beschaeftigen.
Darueber hinaus gibt es eine voellig interpretationsfeste Vorschrift der Bundesverwaltung, dass Gesetze, Verordnungen und Erlasse in ihrer raeumlich wirksamen Praezision eindeutig spezifiziert wie formuliert sein muessen, widrigenfalls aus diesem Grunde keine Rechtskraft erlangt werde.
Geht es noch eindeutiger?
Ich kann's mir nicht vorstellen.
>Dass die Gebiete, die heute hinter der Oder-Neisse-Grenze liegen, nicht beitreten konnten und können, liegt auf der Hand. Das Gebiet wurde den Polen zwar zunächst von den Alliierten"treuhänderisch" übergeben, allerdings kann es inzwischen als faktisch annektiert angesehen werden. Polen wird dieses Gebiet niemals auf friedlichem Wege hergeben. Das können sie auch garnicht, weil dann von Polen nicht mehr viel übrig bleiben würde. Dort leben auch nicht mehr viele Deutsche, sie wurden ja bekanntlich millionenfach vertrieben, polonisiert oder getötet. Der den vorläufigen Geltungsbereich regelnde Art. 23 GG konnte daher gestrichen werden.
Nein, er haette voellig problemlos auf den endgueltigen Geltungsbereich umgestellt werden koennen, aber das wollte"man" nicht,"man" hatte schon damals anderes im Sinn.
>Das tut mir zwar sehr leid für die Menschen, die ihre Heimat verloren haben, aber so ist das nunmal.
Ja.
>Was mir noch zum Thema"Geltungsbereich" einfällt: Zeig mir doch mal wo zum Beispiel der Geltungsbereich der Verfassung der USA geregelt ist.
Was hat der Geltungsbereich der Verfassung der USA mit dem Geltungsbereich des GG der BRD zu tun?
Nichts.
Ich bedauere alle Amis, die weltweit mit ihrer Ergreifung rechnen muessen, ich selbst verspuere, ohne mir bisher je etwas zu Schulden kommen zu lassen, absolut keine Lust, mir als australischem Staatsbuerger lebenslang auch noch den BRDDR-Stern voellig ortsungebunden ans Revers heften zu lassen.
>>>Die BRD-Organisation geht halt davon aus, dass der Geltungsbereich nach der Wiedervereinigung endgültig geregelt ist und deshalb braucht es auch keinen Beitritts-Artikel mehr, der den provorischen Charakter des Grundgesetzes in territorialer Hinsicht festschreibt.
><font color="blue">>Tassie Devil: Von was eine BRD-Organisation unter zionistischer Fremdsteuerung offiziell wie inoffiziell ausgeht, das ist mit Verlaub scheissegal.</font>
>Jupp, und der BRD-Organisation ist es mit Verlaub scheissegal, von was andere ausgehen.
Jein, denn ich denke nicht, dass es ihr voellig gleichgueltig ist, von was USrael, Zionisten, ZdJ u.a. ausgehen.
><font color="blue">>Tassie Devil: Die weiter oben angekuendigten allergroessten Konsequenzen zum 3.10.1990 sind mit der vollstaendigen Streichung des Art. 23 GG und der geaenderten wie oben vorgetragenen Praeambel wie folgt zu avisieren:
>>Waren bis zu obigem Datum die Raeumlichkeiten des Geltungbereichs des Grundgesetzes eindeutig genannt wie auch unzweifelhaft festgelegt und bezogen sich mittels dieser grundgesetzlichen Massgabe primaer zunaechst ausschliesslich auf diesen festgelegten Geltungsbereich und sekundaer danach auf alle die sich im Geltungsbereich aufhaltenden natuerlichen wie juristischen Personen eines beliebigen Staatsvolkes, so erfolgte mit Wirkung zu obigem Datum ein Paradigmenwechsel dergestalt, dass fortan jeglicher primaere raeumliche Geltungsbereich des Grundgesetzes entfiel und seinen Verfuegungsanspruch nur noch ausschliesslich auf das gesamte deutsche Staatsvolk, auf alle"Pass-Deutschen" erhob.</font>
>Das Grundgesetz gilt jetzt einfach für die Bundesrepublik Deutschland, die davon ausgeht (ob das jemand anders sieht ist ihr scheissegal) territorial nicht mehr teilidentisch zu sein mit Deutschland. Deshalb braucht sie auch keinen Artikel mehr darüber.
Damit steht sie ganz einfach in voelligem Widerspruch zu ihrer eigenen Verwaltungsgesetzgebung, nicht mehr, aber auch nicht weniger.
>Stattdessen sind jetzt halt alle Länder in der Präambel drin, es steht Grundgesetz für die BRD (in den derzeitigen Grenzen) vorne auf dem Bucheinband und fertig ist die Sache. Bei zum Beispiel der United States Constitution ist das auch nicht anders. Wie kann man da nur so einen Heck-Meck drum machen? Ist mir echt ein Rätsel....
Der Umstand, dass"jetzt halt" alle Bundeslaender in der Praeambel in einem Zusammenhang darin stehend aufgezaehlt werden, der absolut nichts mit dem Geltungsbereich dieses GG zu tun hat, sondern nur so tut als ob, erspart in dieser Variante natuerlich jeglichen weiteren fortzufuehrenden Hinweis auf die nach wie vor bestehende Sonderstellung Gross-Berlins als mit allen impliziten wie expliziten Konsequenzen gefuehrtes Gebiet ausserhalb der BRD.
Das ploetzlich erwachende Wiederbewusstsein darueber koennte ja vor allem die militanten GUTmenschen wie auch viele der Konsumentenflachhirne und Fernsehdeppen der BRDDR masslos erschrecken!
Im uebrigen, ich muss dabei bleiben und darauf bestehen:
War mit der Praeambel a.F. und dem Art. 23 a.F. vor dem 3.10.1990 die Ordnung primaer ausschliesslich in den darin genannten Raeumlichkeiten, oeffentlich jederzeit einsehbar, zu organisieren und zu verwalten, was als sekundaere Folge auf die darin residierenden natuerlichen wie juristischen Personen seinen erheblichen Einfluss ausuebte, so richtet sich ausschliesslich mit der Praeambel n.F., wobei auch das nachtraegliche Gestammel des Art. 23 n.F. als sachuntauglich voellig unbeachtet bleiben kann, seit obigem Termin der abgeaenderte Massregelungsfokus des Grundgesetzes nunmehr ortsunspezifizisch primaer und wiederum auschliesslich auf"das deutsche Volk", was etwas ganz anderes ist.
Wenn dieser ungeheure Objektwechsel des grundgesetzlichen Massregelungsfokus keine Aenderung in Form weitgehender Beseitigung der auch heute noch vielbeschworenen freiheitlich demokrattischen Grundordnung ist, deren teilweise entsetzliche Auswirkungen als logische und konsequente Folgen hieraus seit Jahren auch von Blinden nicht mehr zu uebersehen sind, dann muss ich allen Ernstes die Frage stellen, welcher Ingredienzien der BRDDR es noch bedarf, um das agile Handeln und Jonglieren einer schwerstverbrecherischen und hoechstleistungskriminellen Staatsmafiabandenvereinigung definitiv visualisieren zu koennen!
>So, das ist mein letzter Beitrag zum Thema. Ich glaube, dass unsere Art der Argumentation und der Diskussionsführung im Allgemeinen wenig kompatibel sind. Meinetwegen bleibe du bei"BRDDR 2.0 Staatsmafiabande" oder ähnlichem und deinem"Grundgesetz mangels Geltungsbereich seit 1990 ungültig" oder was auch immer.
Ich denke, mit diesem Beitrag meine Ansichten zur BRD und ihrer Staatsmafiabande genuegend an- und ausgeleuchtet zu haben.
>Ich bleibe bei meiner Meinung, dass 1. die Gründer der Bundesrepublik wie z.B. Adenauer, Arnold, Heuss und Schmid keine andere Wahl hatten. Sie taten damals das bestmögliche.
Darueber besteht ueberhaupt keinerlei Dissenz.
>Hätten sie nicht die BRD gegründet, dann hätten die Alliierten einfach selbst weiterregiert und ihrer Willkür völlig ungehemmt freien Lauf gelassen.
Stark vermutlich, ja.
>2. Die Politiker von heute könnten wohl was tun, sind aber zu gehirngewaschen, wobei man dagegenargumentieren kann, dass Dummheit keine Entschuldigung ist. Dann ist es eine Mafiabande, ohne dass sie es selbst wissen (zumindest die Politiker in den niedrigen und mittleren Positionen). Viele Leute von ganz oben sind dagegen ganz miese Gauner, das stimmt.
Na also, wiederum pflegen wir zumindest sehr hochprozentig kongruierende Ansichten!
>Mir fällt da direkt eine ganze Reihe von Ministern ein, aber lassen wir das. 3. Auf keinen Fall halte ich die BRD für ungültig oder das Grundgesetz für ungültig.
Von der Ungueltigkeit der BRD habe ich nie geschrieben, bei den gesamten Aspekten der Rechtswirksamkeit des GG habe ich allerdings selektiv schwere Bedenken, wobei die Bewertung der Ungueltigkeit aufgrund kontraerer Legislatur noch mit dem Argument des"unschaedlichen Rechtsbruch innerhalb der BRD" auzubuegeln waere, nicht hingegen der fokussierte Objektwechsel.
>An dem Rechtsstatus der BRD und des Grundgesetzes hat sich meiner Meinung nach weder 1990 noch sonst irgendwann großartig im"negativen Sinn" (in Richtung Ungültigkeit) was geändert. Wenn überhaupt, dann hat die BRD und das Grundgesetz im Verlauf der Zeit mehr Gültigkeit erlangt.
>MfG - Divinum
Gruss!
TD
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