- Generalangriff auf alle Steuerzahler - Steuergestaltungen verboten! - LenzHannover, 24.07.2007, 00:16
- Höhere Steuern - billigere Immobilien - Ecki1, 24.07.2007, 09:02
- Mehr dazu... - bernor, 24.07.2007, 09:46
- Welche Kräfte sind da am Werk? - alberich, 24.07.2007, 10:37
- Ebend. Wie, heute nicht gearbeitet = Steuerhinterzieher? - LenzHannover, 24.07.2007, 14:19
- Re: Die geplante feudale Willkuehrwirtschaft - Tassie Devil, 25.07.2007, 06:43
- Welche Kräfte sind da am Werk? - alberich, 24.07.2007, 10:37
Re: Die geplante feudale Willkuehrwirtschaft
-->>Die neue Formulierung des § 42 AO rückt jede Ausübung von Wahlmöglichkeiten ins Zwielicht,
>denn in der Ausübung von Wahlrechten liegt immer eine Gestaltung. Dem Steuerpflichtigen
>wird eine Steuerumgehung unterstellt, solange nicht das Gegenteil vom Steuerpflichti-
>gen nachgewiesen werden kann. Der Gesetzgeber nimmt somit eine Beweislastumkehr vor
>und setzt den Steuerpflichtigen einen nicht hinnehmbaren Generalverdacht aus. Die geplante
>Neufassung ist daher in der vorliegenden Form klar abzulehnen.
>Hier ist wirklich ein 'SYSTEMWECHSEL' festzustellen. Es werden Türen geöffnet, die bei wohlmeinender Auslegung unproblematisch sind. Was aber, wenn die staatliche Gewalt sich nicht mehr wohlmeinend gibt?
Letzeres ist definitiv schon vor fast 20 Jahrzehnten eingetreten, der Beweisantritt hierzu waere ueberhaupt kein Problem.
>Festlegungen, was rechtens und nicht rechtens ist, werden nicht mehr auf der Ebene des Gesetzes oder einer ähnlichen Regelung getroffen, die damit glasklar für alle gültig sind. Nein. Es wird in das Befinden und letztlich Willkür einer Behörde gestellt.
Exakt, und diese burgmachtfeudalrechtliche Finanzbehoerdenwillkuer ist kein Ausnahme- oder Einzelfall, ich selbst vermochte dieses in eigener Sache an 2 raeumlich weiter auseinander liegenden steuererpressenden Finanzmachtburgen der BRDDR-Staatsmafia ueber Jahre hinweg detailliert zu studieren.
Fortgesetzte schwere Verstoesse gegen das Verwaltungsrecht und gegen Urteile der Verwaltungsgerichtsbarkeit sind genauso usus wie Verstoesse gegen das"Verfassung" genannte Grundgesetz, bei letzterem insbesonders schwere Verstoesse gegen den sog. Gleichbehandlungsgrundsatz gemaess dem Motto: diesem kleinen Stinker werden wir schon noch die heilige Mannesfurcht beibringen.
Zu einer beliebten finanzamtmafiosen Spielwiese wurde auch in neuerer Zeit die Verfahrensweise, die jeweils aktuelle Rechtssprechung der Finanzgerichtsbarkeit rueckwirkend auf weit mehr als 5 Jahre (im konkreten Fall bis zu 8!! Jahren) auszudehnen, was dann zur Grundlage dient, bereits Jahre zuvor abgeschlossene Steuerjahre mit dem Fokus neuester Finanzrechtssprechung wieder aufzurollen.
Bereits im Jahre 1989 (nach meiner heutigen Erinnerung) durfte ich mich als damals noch angestellter Betriebszugehoeriger eines mittelgrossen Wirtschaftsunternehmens mit folgenden Feudalverhalten (Plural!) finanzmafioser Burgmentalitaet auseinander setzen:
"Die Position X hier in Ihren Werbungskosten koennen wir nicht anerkennen, das ist steuerlich nicht beruecksichtigungsfaehig.""Entschuldigen Sie bitte mal, aber exakt diese Sachlage wie vorliegend ist gemaess neuester Rechtssprechung der Finanzgerichtsbarkeit steuerlich ansatzfaehig und deshalb steuermindend zu beruecksichtigen!""Wo steht denn das?""In einem Urteil des BFH aus neuester Zeit!""Jaaaaa, hmmmm, wie Sie sicherlich wissen, sind Sie zur Mitwirkung bei der Aufklaerung steuerlicher Tatbestaende verpflichtet, und bevor Sie nicht dieses Urteil des BFH mit seinem AZ spezifizieren und uns detailliert begruendet darlegen, warum die Position X Ihrer Werbungskosten in Ihrer EKSt-Erklaerung hier exakt auf die Sachlage und den Aktenstand des BFH-Falles anwendbar ist, muessen wir Ihnen die steuerliche Beruecksichtigungsfaehigkeit versagen!"
Erst, nachdem ich wenige Tage spaeter zur Schreibmaschine gegriffen hatte und dieser mafiosen Finanzbehoerde in einem Anschreiben das AZ des BFH-Urteils ohne jegliche weitere Begruendung mitteilte, wie ich auch in gleichem Schreiben diesem FA"im Falle seiner fortgesetzten Renitenz mit Sachaufsichtsbeschwerde wie Dienstaufsichtsbeschwerde sogleich bei uebergeordneter OFD-Aufsichtsbehoerde" drohte, bequemte man sich zu steuermindernder Anerkennung der Position X meiner Werbungskosten.
Zuvor geschilderte Angelegenheit gehoert zu den noch voellig harmlosen Vorkommnissen finanzmafiosen Behoerdenverkehrs, der in den Jahren 1987/1988 ploetzlich einsetzte, ueber die ansonsten weitestgehend korrekten wie hoeflichen Handhabungsweisen der zustaendigen Finanzbehoerde zeitlich zuvor liegender Steuerjahre mochte und kann ich nicht klagen.
>Das ist eindeutig eine Abkehr von rechtsstaatlichen Prinzipien. Hier will jemand eine andere Republik.
Zweifellos, richtig.
>Es wäre zu prüfen, ob die jetzige Regierung noch auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung steht oder ob der 'Radikalenerlaß' zur Anwendung kommen muß.
Diese BRDDR-Staatsmafiabande steht schon seit langer Zeit etlicher Jahre nicht mehr auf dem Fundament der FDGO, allein der Gedanke daran ist laecherlich.
>gruß
>alberich
Gruss!
TD
>Jeder Bürger ist ein Verbrecher. Er weiß es nur noch nicht.
Und noch viel zu viele der deutschen Buerger ahnen solches noch nicht einmal.
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