- @ Prinz Eisenherz - hier der vesprochene Paragraph - Zebulon, 01.12.2007, 10:42
- Hier der vesprochene Paragraph. Genau wie ich es gesagt habe, vielleicht:)) - prinz_eisenherz, 01.12.2007, 12:49
- Re: Hier der vesprochene Paragraph. Genau wie ich es gesagt habe, vielleicht:)) - Zebulon, 01.12.2007, 13:59
- Wie kann man nur so unterwürfig sein:)) - prinz_eisenherz, 01.12.2007, 15:07
- Re: Wie kann man nur so unterwürfig sein:)) - Zebulon, 01.12.2007, 15:20
- Es war ein Sub - Prime - Spiel, Hertha BSC gegen Schottland ;)) - prinz_eisenherz, 01.12.2007, 17:37
- @Prinz Eisenherz - Zebulon, 02.12.2007, 20:52
- Es war ein Sub - Prime - Spiel, Hertha BSC gegen Schottland ;)) - prinz_eisenherz, 01.12.2007, 17:37
- Re: Wie kann man nur so unterwürfig sein:)) - LOMITAS, 01.12.2007, 15:55
- Re: Wie kann man nur so unterwürfig sein:)) - Zebulon, 01.12.2007, 15:20
- Wie kann man nur so unterwürfig sein:)) - prinz_eisenherz, 01.12.2007, 15:07
- Re: Jetzt rueck' schon die 2 Pullen Schampus raus,... - Tassie Devil, 01.12.2007, 14:37
- Re: Hier der vesprochene Paragraph. Genau wie ich es gesagt habe, vielleicht:)) - Zebulon, 01.12.2007, 13:59
- Hier der vesprochene Paragraph. Genau wie ich es gesagt habe, vielleicht:)) - prinz_eisenherz, 01.12.2007, 12:49
Hier der vesprochene Paragraph. Genau wie ich es gesagt habe, vielleicht:))
-->##
StVo §14:
Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen
(1) Wer ein- oder aussteigt, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.
(2) Verläßt der Führer sein Fahrzeug, so muß er die nötigen Maßnahmen treffen, um Unfälle oder Verkehrsstörungen zu vermeiden. [/b]Kraftfahrzeuge sind auch gegen unbefugte Benutzung zu sichern.[/b]
##
Hallo Zebulon,
Das ich mein Fahrzeug von außen!!! abschließen muss steht dort nicht.
Wenn ich den Zündschlüssel mitnehme, somit das Anlassen des Fahrzeuges und die Lenkung blockiert sind und mein Fahrzeug so verlasse, schon dann ist das Kraftfahrzeug gegen unbefugtes Benutzen gesichert. Aus diesem Grund gibt es doch den Zündschlüssel, ansonsten könnte der PKW - Hersteller einen einfachen Ein- und Ausschalter am Armaturenbrett anbringen. Der Zündschlüssel ist gleichzeitig auch Sicherung gegen unbefugtes Wegfahren.
Das Auto ist nicht mehr gegen den Diebstahl von Gegenständen im Inneren gesichert, das ist richtig, aber gegen das unbefugte Wegfahren schon. Das jedoch interessiert die Versicherung und nicht die Polizei.
Wer will, der kann sich in krimineller Absicht, mit dem notwendigen Können natürlich jedes Fahrzeug schnappen und wegfahren, die Seitenscheibe einschlagen, er hat einen Nachschlüssel oder kennt sich mit der Zündung aus, kann das Lenkradschloss knacken und dann unbefugt damit wegfahren, aber darum muss ich doch nicht von außen abschließen, das steht dort nicht.
Ich kenne natürlich nicht die Rechtsprechung, ob die mit deiner Sicht der Dinge so entschieden hat, aber aus dem Bauch heraus und den Text des Gesetzes so gelesen wie er dasteht, brauche ich mein Fahrzeug im Sinne der StVo nicht abschließen.
Wenn ich den Zündschlüssel stecken lasse und nicht am Fahrzeug bleibe, das ist etwas anderes, woll?
Gruß
eisenherz
gesamter Thread: