- XXX - teddy, 12.06.2001, 17:56
- Re: XXX - dottore, 13.06.2001, 21:06
- Re: XXX: was für interessante lesenswerte Beiträge! Lob!! (owT) - Campo, 13.06.2001, 23:56
- Re: XXX: was für interessante lesenswerte Beiträge! Lob!! (owT) - Campo, 13.06.2001, 23:55
- Re: XXX - dottore, 13.06.2001, 21:06
Re: XXX
Hi,
das ist ja ein Riesenklopper! Es basiert, wie auch zu lesen auf der"Vollgeld"-Theorie von Prof. Joseph Huber (Halle, wenn ich nicht irre) und ist eine exzellente Analyse, vor allem in dem Bereich Kreditgeld, wie wir es heute haben.
Meine Einwände prima vista zu ATTAC liegen zunächst in diesen Punkten:
1. Schulden (Kredite) erfordern nur in dem Umfang einen Ersatz durch neue Schulden, in dem sie nicht verschwinden. Schulden verschwinden entweder durch Ausbuchen (Konkurs etc.) - oder eben durch eine Leistung, die der jeweilige Erstgläubiger (egal jetzt welchen) als Tilgung akzeptiert. Dies ist normalerweise der Konsum, worauf letztlich auch alles Wirtschaften zielt.
2. In einer Wirtschaft, in der mit Schulden gearbeitet wird, muss zunächst vor allem der Zins mit Hilfe zusätzlicher Neuverschuldung in die Welt kommen, denn der ist in einem Kredit=Schulden-System a priori nicht vorhanden. Wird er zum Zeitpunkt der Fälligkeit der alten Schulden (oder auch während der Laufzeit) gebucht, kann er nur durch einen zusätzlichen Kredit=Verschuldugnsakt dargestellt werden - es sei denn er wird durch eine gleichzeitig erbrachte und als endgültige Leistung vom Gläubiger akzeptiert (in realwirtschaftlicher, also wiederum für den Konsum geeigneter Form).
3. Die Einführung einer Tobin-Steuer wirkt nicht anders als eine Zinserhöhung, das"Geld" für die Tobinsteuer könnte seinerseits wiederum (siehe 2) nur durch zusätzliche Neuverschuldung geschaffen werden. Die Tobinsteuer wirkt wie eine Umsatzsteuer: Angenommen die MWSt. wird verdoppelt, dann müssen die Preise entsprechend erhöht werden (die Angebotspreise!), aber die zur Realisierung dieser Angebotspreise benötigte zusätzliche Nachfrage ist (noch) nicht vorhanden (Faktorkosten wie Löhne usw.). Sie kann zunächst wiederum nur durch zusätzliche Kredit- = Verschuldungsakte in die Welt kommen.
4. Ist die Tobinsteuer einmal festgelegt und bleibt sie zunächst in dieser Höhe und findet die zusätzliche Nettoneuverschuldung statt, um sie zu realisieren, stehen wir vor dem Problem, dass die so entstandenen Steuereinnahmen nicht thesauriert, sondern ihrerseits vom Staat wiederum ausgegeben werden. Damit wird - sofern keine das Kredit- = Schuldenvolumen senkenden Prozesse ablaufen (siehe oben) - der Finanzballon tendenziell nur weiter aufgepumpt.
Oder auf den Fall Erhöhung einer Warenumsatzsteuer gewendet: Wird die MWSt. verdoppelt, werden also ca. 260 Mrd. DM an zusätzlicher Kaufkraft vom Markt abverlangt und ist der Markt bereit, diese zusätzlichen 260 Mrd. DM dergestelt bereit zu stellen (und damit die Umsätze in den realen Waren gleich zu halten), dann muss sich der Markt um diesen Betrag zusätzlich verschulden. Es ist dem Markt also egal, ob er für einen Wagen 50.000 (incl. alter MWSt.) bezahlt oder 58.000 DM (incl. alter und neuer MWSt.). Die zusätzlichen 8.000 DM"finanziert er genauso wie die ursprünglichen 50.000 DM (unter der Annahme, dass er jeweils eine 100-%-Finanzierung akzeptiert und diese möglich ist).
5. Kapitalverkehrskontrollen und feste Wechselkurse schließen einander aus. Denn entweder die Wechselkurse sind wirklich"fest", dann brauche ich keine Kapitalverkehrskontrollen oder sie sind es nicht, dann helfen auch solche Kontrollen nichts, wie die Geschichte noch und noch bewiesen hat.
6. Sind die Wechelkurse"nicht fest", dann kann dies einen Riesen-Mix aus Ursachen haben (Zinsdifferenzen, Preisniveaudifferenzen, unterschiedliche Haushaltsvorstellungen, Sozial und Subventionsysteme, Spekulation usw.). Erst wenn dieser Riesen-Mix"vereinheitlicht" wurde, wären wirklich"feste" Wechselkurse denkbar. Davon sind wir im $-€-Yen-Bereich aber vermutlich weiter entfernt denn je. Eine Fixierung der Wechselkurse ist mir - zumal unter Berücksichtigung des vorhandenen Finanzballons - ganz unvorstellbar.
7. Ein Insolvenzrecht für überschuldete Staaten ist sicher zu begrüssen - aber wie sollten die Insolvenzen abgewickelt werden? Durch einen"Schuldenerlass" dergestalt, dass die Schulden der armen Länder in die Haushalte der reichen Länder umgebucht werden (wo sie deren Staatsschulden erhöhen - wie heute) ist nichts gewonnen. Ein Verzicht auf die Forderungen auf dem Wege einer Entschuldungsteuer in den reichen Ländern zugunsten der armen ist politisch nicht durchsetzbar.
Bleiben: Zugriff auf die Waren oder die Vermögen der armen Länder. Bei den Waren ist das denkbar, aber da die Arme-Länder-Waren kaum diskriminiert werden, muss es an Charakter und Qualität dieser Waren liegen, dass sie nicht abgefordert werden (was den armen Tilgungsmittel an die Hand gäbe). Zugriff auf die Vermögen, also letztlich auf das Staatsgebiet der armen Länder ist völlig ausgeschlossen.
Die Forderung nach Durchziehen einer Insolvenz ist eine Sache, ihre Abwicklung aber ist etwas höchst Kompliziertes. Ich kann mir da kein Patentrezept vorstellen. Und das"Stehenlassen" (mit oder ohne Zins) ist keine Lösung.
8. Mit der"Demokratisierung" habe ich allergrößte Mühe. Der IWF ist ein Gläubiger-Club der reichen Länder (plus"lender last of last ressort") und die Wähler dort werden nicht auf Forderungen verzichten wollen. Eine Demokratisierung der ganzen Welt würde darauf hinauslaufen, den IWF"glatt zu stellen", was die reichen Länder bzw. deren Steuerzahler, die es dann letztlich träfe, nicht zulassen werden. Gläubiger vereinen sich nie"demokratisch" mit ihren Schuldnern, um"Probleme aus der Welt zu schaffen". Und Gläubiger lassen sich nur höchst ungern majorisieren.
Die Weltbank kann man"demokratisieren", aber dann werden ihr alsbald die Mittel für neue Kreditvergaben ausgehen. Damit ist auch keinem geholfen. Einen Zwangskredit einzuführen, nur um ihn dann eines Tages auf Null zu stellen, wird kaum möglich sein. Die Geschichte lehrt, dass solche großen Umverteilungen nur auf dem Wege über Umstürze möglich sind. Und einen Umsturz gegen die Weltmacht Nr. 1 halte ich derzeit für wenig realisierbar.
Das Problem mit der WTO habe ich bis heute nicht so richtig kapiert. Wenn es nur um Waren geht, ist nur noch wenig zu verändern, da die Waren relativ frei wandern können. Wenn es letztlich um Menschen geht (Klartext: weltweite Freizügigkeit), dann sehe ich große Probleme, da in den reichen Ländern nichts verhasster ist als das Wort"Billigarbeit". Ich finde, die WTO sollte sich weniger auf"Trade" als auf"People" konzentrieren. Denn dort ist das Problem zu Hause: Die Hochlohn-Bezieher will von seinen hohen Einkommen nicht runter, aber das müsste thematisiert werden.
9. Eine"demokratische Kontrolle" einer Zentralbank läuft letztlich auf eine Selbstbedienung durch jedermann bei dieser ZB hinaus (mit entsprechenden Folgen für Preise usw.). Was sind"beschäftigungs- und sozialpolitische Ziele" anders als die Realisierung der von den Beschäftigten oder der Sozialansprüche-Inhaber gewünschten Einkommen mit Hilfe der ZB? Dies ist extrem heikel, nicht so sehr wegen der lang und breit diskutablen Frage der"Gerechtigkeit", sondern vor allem wegen der Frage, ob denn geleistete Arbeit (und entsprechende Ersparnisse daraus, also Konsumverzicht u.ä.) auf einmal"nichts mehr wert sind".
Nun zu den vorgeschlagenen bzw. gewünschten Änderungen:
>Zusammengefasst sind folgende Änderungen notwendig:
>· Das Recht der Emission dieses Vollgeldes hat ausschließlich die Zentralbank.
Zunächst einmal muss"Vollgeld" geschaffen werden. Das ginge nur, indem die ZB die Banknoten als"netto geltend" bezeichnet (die Scheidemünzen sind es bereits). Dazu müsste sie die Papiere (Schuldtitel), die sie als Sicherheit gegen die bisher ausgegebenen Banknoten hält, zurückgeben ohne gleichzeitig die gegen sie ausgegebenen Banknoten einzufordern. Damit wären Schuldner mit einem Schlag entschuldet.
Das kann man machen, zumal wenn die Schuldtitel Staatspapiere sind, also ohnehin Forderungen des Nichtstaatssektors an sich selbst. Auch dies liefe auf eine massive Umverteilung hinaus, allerdings mit dem Nachteil, dass die Staatsgläubiger ihrerseits auf diese Forderungen sub summa verzichten müssten.
Dies wäre also ein Teil-Staatsbankrott (ZB erklärt die Banknoten zu Vollgeld und verbrennt gleichzeitig die bei ihr liegenden Titel). Dieser Bankrott wäre ein scharfer Schnitt, auch wenn er letztlich das ohnehin eines Tages Unvermeidliche nur in die Gegenwart zöge. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass es eleganter wäre, eine tendenziell inflationäre Lösung für das Staatsschuldenproblem zu suchen, siehe meinen Staatsentschuldungsvorschlag via Euromünzen, da man einer Inflation leichter entkommen kann als einem über Nacht erklärten Bankrott. Mein Vorschlag, alles vorhandene"Geld" (inkl,. Geldforderungen) in Münzen zu wechseln, ist im Grunde nichts anderes als der Huber'sche Vollgeld-Vorschlag. Die Münzen bzw. auf Münzbestände ausgegebene Münzscheine, die dann kursieren, haben den Vorteil, bei ihrer Einführung nicht mit einem Teil-Staatsbankrott verbunden zu sein:
Sie nehmen niemandem etwas weg (forderungsmäßig), sondern sie lassen jedem immer noch eine Wahl, sich entsprechend der neuen Lage zu verhalten.
Die vorhandenen Waren werden beim Bankrott nicht weniger oder mehr, aber die Kaufkraft, sie zu erwerben, schwindet (von den Erschütterungen des Kreditsystems mal abgesehen). Ich muss also einen Mengeneffekt in Kauf nehmen, obendrein beschränkt auf weniger als alle. Bei der Inflation bekomme ich nach wie vor die Waren, muss dafür aber einen Preiseffekt (für alle) in Kauf nehmen (falls er sich bei einmaligen Aktionen überhaupt so massiv einstellen würde, wie gern behauptet wird und wurde).
Wägen wir also beide"Vollgeldaktionen" ab, so bevorzuge ich einen einmaligen Preiseffekt (der - da einmalig - nicht zu sich dann fortsetzenden Preiseffekten führen muss) gegenüber einem Bankrotteffekt, der gewiss mit starken Vertrauensverlusten verbunden wäre. Oder anders: Mehr ist immer besser als weniger.
>· Dabei werden Girokonten zu Geldkonten: Das, was am Konto steht, ist keine Forderung mehr auf Bargeld, sondern ist auch in Form von Buchgeld vollwertiges Geld.
Girokonten müssten dann ohne Gegenbuchung geführt werden. Da Vollgeld damit letztlich eine Ware wäre, ich aber Waren nicht passiv verbuchen kann, erschliesst sich dies mir nicht.
Oder die Banken nehmen das umgewandelte Vollgeld in Verwahrung und mutieren zu Depotanstalten und sind nur noch zur Herausgabe des über Nacht gewandelten Vollgeldes verpflichtet. Da die (bisherigen) Forderungen des Publikums an die Banken sich damit auf die Herausgabe einer Ware (Vollgeld) wandeln, haben die Banken ihrerseits ein leichtes Spiel. Sie sind ihre Schulden gegenüber dem Publikum los (soweit es Sichtguthaben sind), behalten aber ihre Forderungen (egal jetzt wem gegenüber).
Nehmen wir an die täglich fälligen Bankschulden (Girokonten) entsprechen (was sie nach den Goldenen Bankregel sollten) den täglich fälligen Bankforderungen, dann bleiben letztere bestehen. Wie soll das funktionieren? Oder wie bringe ich die täglich fälligen Forderungen der Banken zum Verschwinden?
>· Diese Buchgeldkonten bei den Geschäftsbanken gehen nicht mehr in die Bankbilanz ein. Die Bank verwaltet nur das bei ihr „lagernde“ Buchgeld: Wieviel ist da, und wie viel gehört wem?
Das folgt aus dem Phänomen Vollgeld, wie schon besprochen. Die Banken werden in diesem Punkt zu Lagerhäusern. Aber die gleich hohen und mit gleicher Fristigkeit ausgestatteten Bankforderungen - wohin damit?
>· Auf diese Buchgeldkonten hat nur der Konteninhaber Zugriff, nicht aber die Geschäftsbank.
Das ist zwangsläufig so. Wir haben jetzt Vollgeld als eine Ware, an der sich die Verwahranstalt (Lagerhaus-Abteilung der Bank) nur unter Umgehung bereits heute geltender Gesetze vergreifen könnte. Kein Lager zugunsten eines anderen darf vom Lagerverwalter geplündert werden.
>· Eine Übertragung des Konteninhalts (Ersparnis) an einen anderen in Form eines Kredits ist nur durch Beauftragung des Konteninhabers möglich.
Das wäre dann eine Warenzession, die jederzeit möglich ist. Wie heute auch. Da der Vollgeld-, also Warenberechtigte aber nach Entnahme ohnehin mit dem ihm jetzt als Eigentum zustehenden Vollgeld machen kann, was er will, bedarf es dazu nicht mehr der Vermittlung der Bank. Er kann die Lageranstalt zwar mit der Vermittlung der Ware beauftragen, aber das muss er nicht tun.
Das Problem liegt also wie folgt: Ich habe in Form von Banknoten (= auf Schuldtiteln basierend; Münzen nicht!) und Girokonten zunächst eine Forderung. Die verwandle ich in Eigentum. Es wird also der Übergang von Schuld in Sache bewerkstelligt. Dann müssen aber auch alle anderen Schulden (bzw. Forderungen z.B. der Banken ihrerseits, die sie aufgrund - oder"mit Hilfe" - der täglich fälligen Forderungen gegen sie aufgebaut haben in die Sache Vollgeld verwandelt werden). Banken haben ja selbst nichts. Jede Bank verwandelt jede Forderung gegen sie sofort in eine Forderung gegen einen nächsten (Bank, Firma, Privatkunden usw.).
Die Verwandlung von Schuld in Sache ist zwar möglich (zur Not gesetzlich zu erzwingen), aber dann müssen alle Schulden gewandelt werden. Sonst bleibt (bleiben) immer ein (oder viele) Letzt-Gläubiger übrig, der (die) in eine Schuld vollstrecken kann (können).
Das ist das Verzwickte und eben der Unterschied zwischen Schuldrecht und Sachenrecht.
>Dabei überträgt der Inhaber des Buchgeldkontos den gesparten Beitrag auf ein Buchgeldkonto der Bank und erhält dafür eine Gutschrift auf einem Sparkonto der Bank, die jetzt bilanzwirksam wird: Einer *Forderung auf Vermögen* des Bankkunden (FV) steht eine *Verbindlichkeit auf Vermögen* der Bank (VV) gegenüber.
Es kann kein"Buchgeldkonto" mehr sein. Es ist dann ein"Warenkonto". Dies ergibt sich schon aus dem grundsätzlich ambivalenten Hilfsbegirff"Vermögen". Ein Vermögen kann aus Sachen und Forderungen bestehen. Im Fall des Vollgeldes haben wir es nicht mit einer"Forderung auf Vermögen" ganz allgemein zu tun, sondern mit einer"Forderung auf Herausgabe einer Sache".
>Da die Gutschrift am Buchgeldkonto der Bank nur eine Bestandskonto ist und keine *Forderung auf Geld* (FG), der eine *Verbindlichkeit auf Geld* (VG) gegenüberstehen muss, kann die Verbindlichkeit (VV) auch nicht gegen die Verbindlichkeit (VG) ersetzt werden, so wie es heute möglich ist, wie bereits dargestellt wurde. Das heißt, die Bank kann das Buchgeld am Konto genau so wenig verschwinden lassen wie das Bargeld.
Die Bank selbst kann überhaupt nichts verschwinden lassen, sonst begeht sie Verwahrvertragsbruch."Die Verbindlichkeit auf Geld" (was nach Schuldrecht ausschaut) ist nichts anderes als die"Verpflichtung zur Rückgabe" (eindeutig Sachenrecht). Im Sachenrecht existieren keine"Verbindlichkeiten".
>Daraus folgt:
>· Den Banken ist eine eigene Kredit- und Giralgeldschöpfung nicht mehr möglich. Die Tätigkeit der Geschäftsbanken beschränkt sich so auf die Verwaltung der Geldkonten einerseits und auf die Vermittlung von Krediten andererseits.
Die Tätigkeit der Banken ist zunächst das Verwahren der Sache Vollgeld ("Lagern"). Aus Vollgeld kann kein"Kredit" im Sinne einer schuldrechtlichen Forderung entstehen. Vollgeld kann aus dem Lager entnommen werden (falls es die Bank vollzieht, dann nur mit Zustimmung des Einlagernden; die Bank ist dann eine Vermittlerin des Vermietens der Sache Vollgeld). Wir sind und bleiben nach Übergang zum Vollgeld im Sachenrecht (Miete, Leihe, Pacht usw.)
>· Kredite können entweder auf Basis von Ersparnissen (Kundeneinlagen) oder durch Kreditaufnahme bei den Zentralbanken zur Verfügung gestellt werden.
Kredite sind das bei den"Kundeneinlagen" nicht (Schuldrecht), sondern Vermietungen von hinterlegtem Eigentum mit Zustimmung des Eigentümers (Sachenrecht). Auch die ZBs könnten ihrerseits Vollgeld nur als Sache vermieten oder verleihen.
>· Da die Geschäftsbanken jetzt Sollzinsen auf Einlagen nur dann zu zahlen vermag,
Die Geschäftsbanken bezahlen für das bei ihnen"eingelagerte" Vollgeld selbstverständlich keinen Zins, im Gegenteil: Sie werden für die Verwahrung ihrerseits vom Einlagerer Gebühren für die Verwahrung ("Lagerung) verlangen, jedenfalls so lange Vollgeld sich bei ihnen"auf Lager" befindet.
>wenn sie diese in Form von verzinslichen Krediten weitergeben kann, bestimmt sich deren Höhe nun erstmals über Angebot und Nachfrage.
Die Banken können mit Einverständnis des Einlagerers von Vollgeld dessen Vermietung versuchen, was dann in der Tat durch Angebot und Nachfrage geschieht. Der Miet"zins" darf nicht mit einem Kreditzins verwechselt werden.
>· Die Bankenbilanz enthält damit nur Forderungen gegen Kreditnehmer und vice versa Verbindlichkeiten gegenüber den Einlegern (Sparern) bzw. gegenüber der Zentralbank.
Die Bankbilanz ist zunächst eine reine"Lagerbilanz" (vorhandener Bestand gegen sachenrechtliche Forderung auf Herausgabe des Bestandes). Sollte die Bank das bei ihr eingelagerte Vollgeld mit Einverständnis des sachenrechtlichen Eigentümers des Vollgeldes herausgeben, dann verkürzt sich die Lagerbilanz entsprechend. Mit dem nicht mehr bei ihr eingelagerten Vollgeld hat die Bank nichts mehr zu tun. Der Eigentümer des Vollgeldes muss sich dann (die Bank hat den Mietvertrag über das Vollgeld immer nur im Namen des Vollgeldeigentümers abschließen können und ist damit gänzlich aus dem Spiel) an den jeweiligen Besitzer seines Vollgeldes halten und kann dessen Rückgabe aus Eigentum einklagen.
>· Die Versorgung der Wirtschaft und Gesellschaft mit Geld liegt damit allein in den Händen der Zentralbank.
"Versorgung" klingt zwar gut, setzt aber eine Nachfrage des Publikums nach der Sache Vollgeld voraus. Es ist zwar möglich, Vollgeld als alleiniges"Zahlungsmittel" gesetzlich zu bestimmen. Dann kann dieses Zahlungsmittel aber nur zum Tausch mit anderen Waren diesen (niemals zum Aufbau von schuldrechtlichen Verhältnissen bzw. deren Abbau).
Da Vollgeld vermutlich kaum stoffwerthaltig sein dürfte (100-DM-Banknote kostet in der Herstellung ca. 30 Pfg) bedarf es also großen gesetzlichen Zwangs, das Publikum zum Tausch von einer Ware im Wert von 30 Pfg. in eine Ware im Wert von 100 DM zu veranlassen.
>Anzumerken ist, dass dieses Geld auch in Form von Buchgeld wieder dinglichen Charakter erhält,
Völlig richtig. Das Geld ist dann ein Ding (Sache, Ware). Und für Dinge gilt immer Sachen- nie Schuldrecht.
>da es nicht mehr vernichtet werden kann. Kredite werden nicht mehr neugeschöpft, sondern wird dabei im Regelfall gespartes Geld weitergegeben.
Es wird gespartes Vollgeld vermietet. Eine"Weitergabe" ist sehr schwierig zu bewerkstelligen, da Kredite schnell zediert sind, Waren aber nicht. Im Grunde ist zu fragen, ob es nicht besser wäre, gleich wieder zum Tausch Ware gegen Ware überzugehen und sich den Umweg über die Ware Vollgeld zu erparen.
>Wie bereits eingangs beschrieben, ergeben sich dabei Buchungsvorgänge wie beim Warengeld. Im ersten Schritt, dem Verleihen des Geldes vom Kunden A an die Bank, steht dem Geldbetrag auf der Aktivseite der Bankenbilanz eine Verbindlichkeit gegen A gegenüber. Das Geld bleibt erhalten. Die Verbindlichkeit der Bank ist eine in Geld. Erst im zweiten Schritt, wenn das Geld an C weiterverliehen wird, wird die Verbindlichkeit der Bank bzw. die Forderung des A eine Forderung in Geldvermögen.
Es ist und bleibt eine Forderung auf Wiederbringung bzw. Herausgabe einer Ware.
>Das zweite Zügel zum Lenken der Pferde
>Der Zentralbank wird es nun möglich, das Preisniveau sowohl gegen Inflation als auch Deflation dadurch zu sichern, dass der jährliche Zuwachs der Geldmenge - in Ã-sterreich etwa 4,5 Mrd. Euro/Jahr - auf Grund des Wachsens der Wirtschaft nicht nur in Form von Krediten, sondern auch in Form von Schenkungen seitens der Zentralbank für soziale und ökologische Zwecke zur Verfügung gestellt werden kann.
Wenn es nur Vollgeld geben sollte (und es darf dann keinerlei schuldrechtliche Kredite bzw. schuldrechtliches Geld mehr geben) ist die Frage virulent, warum wächst dann überhaupt eine Wirtschaft?
Heute gilt: Wachstum, weil schuldrechtliche Schulden letztlich mit zusätzlicher Warenproduktion erledigt werden (können; siehe ganz oben: Konsum).
Bei Vollgeld wäre das ganz anders: Aus der Tatsache, das bereits Produziertes vermietet wird (Waren und Vollgeld) lässt sich kaum"Wachstum" ableiten, da die"Rückzahlung" immer nur eine Rückgabe (Herausgabe) wäre. Möglicherweise ergibt sich ein Miet"zins", der (da keinerlei schuldrechtliche Vorgänge mehr existieren wg. dinglichem Vollgeld), der durch zusätzliche Warenproduktion erarbeitet werden müsste.
Ein Mietzins käme aber nur zu Stande, wenn das vorhandene Vollgeld (dinglich eben zum Tausch mit anderen Dingen) nicht ausreicht. Denn sonst würde es nicht zur Miete nachgefragt. Dabei erhebt sich die entscheidende Frage, womit ich den Mietzins für Vollgeld bezahlen soll. Da ich ihn nur mit Vollgeld bezahlen kann, ist zu fragen, warum ich überhaupt Vollgeld miete.
Die Antwort wäre vermutlich, weil ich mit nichts anderem"bezahlen" darf. Aber dann entgehe ich dieser Bezahlung lieber dadurch, dass ich auf Vollgeld verzichte und versuche, direkt zu tauschen. Der Einwand könnte lauten: Es darf aber nur durch Zwischenschaltung von Vollgeld getauscht werden, was einen extrem hohen (staatlichen) Aufwand zur Kontrolle selbst der einfachsten Tauschvorgänge voraussetzen würde.
Funktioniert die Kontrolle lückenlos, landet der Mietzins dann bei der Emittentin der zur Zwangsmiete dienenden Mietsache Vollgeld, also der ZB, die dann mit dem bei ihr gelandeten Mietzins machen kann was sie will.
Im Grunde läuft alles auf eine Besteuerung von Warentransaktionen hinaus, wobei die Steuer in Form der Sache Vollgeld entrichtet werden müsste.
Und nun der entscheidende Punkt: Ich muss zwar diesen Mietzins entrichten (Gesetz), aber ich bin nicht verpflichtet, von der ZB Vollgeld anzunehmen. Tue ich es (was gleich in Form von"Schenkung" vorgeschlagen wird), dann gibt es zwei Arten der Vergabe des dinglichen Vollgeldes durch die ZB: Einmal gegen Mietzins und ein zweites Mal, indem dieser Mietzins dann wieder ans Publikum (wenn auch zunächst an andere Marktteilnehmer) zurückgegeben wird.
Diese Schenkungen landen zunächst bei den"Bedürftigen" (oder werden für soziale Zwecke aller Art ausgegeben), die sie aber nicht behalten, sondern, da sie bedürftig sind, ihrerseits wieder an jene wandern, die sich das Vollgeld eigentlich gegen einen Mietzins besorgen müssten (Geschäfte).
Es wird, alle Gesetze und Kontrollen vorausgesetzt, also etwa derart ablaufen: Umwandlung allen Geldes und aller Geldguthaben in Sachen (Vollgeld). Das Problem der Folge-Forderungen muss dabei ebenfalls gelöst werden, da nicht nur Banknoten und Girokonten in Vollgeld umgewandelt werden können, sondern wenn schon denn schon alle (schuldrechtlichen) Forderungen.
Sollte das damit entstandene sachenrechtliche Vollgeld (dinglich, lagerbar und lagerfähig) nicht ausreichen (waum nicht, ist nicht geklärt), müsste zusätzliches Vollgeld nachgefragt werden (bei der ZB). Dieses Vollgeld wäre eine Mietsache, für die Mietzins fällig ist (nur bezahlbar in der Sache Vollgeld). Der Mietzins wandert an die ZB und wird von ihr in Form von kostenlos (mietfrei) verteiltem Vollgeld wieder ins Publikum gebracht (Vollgeld-"Schenkung").
Dieses kostenlose Vollgeld erscheint wenig später wieder bei denjenigen, die es zunächst zur Miete nehmen mussten (vorausgesetzter Fall: das Vollgeld, gewandelt aus der bisherigen Schuld Geld in die neue Sache Geld). Damit sind die Vollgeld-Mieter aus dem Schneider. Sie erhalten jetzt den Mietzins über Warenkäufe bei ihnen zurück.
Das Ganze ist also unschwer dadurch zu unterlaufen, dass die potenziellen Vollgeld-Mieter dieses gar nicht erst mieten. Vollgeld ist zunächst in großen Mengen vorhanden. Die Miete und damit den Mietzins vermeiden sie z.B., indem sie z.B. ihre Waren verteuern, wenn sie altes Vollgeld haben (es also nicht selbst mieten müssen) oder verbilligen (falls sie sich sonst neues Vollgeld mieten müssten).
Das Ganze läuft also auf diese Probleme hinaus:
1. Wie wird aus dem gesamten altem Kreditgeld Vollgeld?
2. Wie löse ich das Problem der Fristigkeiten (Banknoten und Sichtguthaben können täglich verwendet werden; was aber passiert, wenn spätere Fristigkeiten daherkommen, z.B. heutiges Dreimonats-Festgeld wird in drei Monaten zu einem Sichtguthaben)?
3. Wie kontrolliere ich, dass aussschließlich mit dem wertlosen Ding Vollgeld getauscht wird?
4. Wie vermeide ich, dass es zu einer Nichtnachfrage nach zusätzlichem Vollgeld kommt?
Ich werde gern noch weiter über die Idee von Prof. Huber nachdenken. Korrektur konnte ich nicht mehr lesen. Irrtümer meinerseits allenthalben also vorbehalten.
Gruß
d.
>Diese Schenkung kostet der Zentralbank nichts, da sie ja dieses Geld aus dem Nichts schafft und dieses in Form von Buchgeld nicht einmal Druckkosten verursacht. Dieses Geld ist genau so wenig Inflation verursachend wie die Finanzierung eines staatlichen Defizites, nur weil es nicht als Kredit in Umlauf kommt - und nicht im ersten Schritt über die Förderung von Investitionen und damit von Arbeitsplätzen, sondern gleich auf dem Konsumgütermarkt auftritt, und dann erst in Investitionen geht. Die Schenkung wird ja nur dann und in dem Maß als Ausgleich getätigt, wenn und wie zu wenig Kredite aufgenommen werden.
>Die so gestützte Konsumnachfrage wird in weiterer Folge die allgemeine Gewinnsituation in den Unternehmen verbessern, so dass weniger Betriebe in die Verlustzone geraten - wodurch der ungesunde Verdrängungswettbewerb gemildert wird. Zu ergänzen ist dies notwendigerweise durch eine entsprechende Gewinnbesteuerung, die die beschriebene Alimentation der Gewinne berücksichtigt und für eine Abflachung der Gewinnverteilung sorgt. Dass die Pferde bei dieser Gewinnbestuerung nicht scheuen, dafür sorgt die dieser gegenüberstehende Alimentierung der Gewinne.
>Über diese Schenkungen wird ein Teil des Ertrages des technischen Fortschritts, der ja auch der der allgemeinen sozialen und ökologischen Situation geschuldet ist, in den sozialen und ökologischen Bereich gelenkt. Dabei muss dies real keine Schenkung sein, wenn damit soziale und ökologische Dienstleistungen finanziert werden, die der gesamten Gesellschaft zu Gute kommen.
>Gleichzeitig wird mit diesem Geld eine Finanzierung von Investitionen in diesen Fortschritt auch aus Ersparnissen und nicht nur aus neugeschöpften Krediten möglich.
>Damit aber erhält die Zentralbank ein Ausgleichsinstrument bei nachlassenden Investitionen aus neugeschöpften Krediten, und damit zwei Zügel, womit sie die Pferde lenken kann.
>Bei steigender Aufnahme von Krediten in Zeiten der Hochkonjunktur wird die Bereitstellung von Schenkungsgeld zurückgenommen, wobei dies wegen des Anstiegs der Einnahmen aus Steuern und Abgaben auch möglich ist, während bei sinkender Kreditaufnahme die Zentralbank mit Schenkungsgeld einspringen muss. Damit aber gelingt ihr erst eine relativ straffe Steuerung des Preisniveaus bzw. die Vermeidung von Inflation und Deflation.
>Erst jetzt macht die von ATTAC geforderte demokratische Kontrolle der Zentralbank überhaupt Sinn. Dabei ist zu bedenken, dass die Zentralbank weiterhin weisungsfrei gegenüber den übrigen Organen des Staates sein muss, eine demokratische Kontrolle sich nur auf die von ihr zu erfüllenden Aufgaben beziehen kann: Das ist die Kontrolle des Preisniveaus, dem nun aber erst die zugedachte Bedeutung zukommt, jenes wirtschaftlich-soziale Fehlkonstrukt zu beseitigen, das dazu führt, dass in Zeiten der wirtschaftlichen Flaute, in der Bedarf an Sozialleistungen steigt, auch die hierfür nötigen Einnahmen sinken.
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