- Bankenkrise und Minenaktien... - pecunia, 29.06.2001, 13:55
- Broker mit Banken im Rücken glaub ich können nicht Pleite gehen - R1, 29.06.2001, 14:10
- Re: Broker mit Banken im Rücken glaub ich können nicht Pleite gehen - pecunia, 29.06.2001, 14:14
- Re: Broker mit Banken im Rücken können Pleite gehen, klar doch! - André, 29.06.2001, 14:59
- Re: Broker mit Banken im Rücken glaub ich können nicht Pleite gehen - pecunia, 29.06.2001, 14:14
- Eigentlich sollten die Wertpapiere der Kunden nicht im BESITZ der Banken - Heller, 29.06.2001, 14:16
- Re: Bankenkrise und Minenaktien... - Diogenes, 29.06.2001, 14:37
- Besten Dank fuer Eure Infos - pecunia, 29.06.2001, 15:07
- Re: Hallo Pecunia! - Dionysos, 29.06.2001, 18:43
- Broker mit Banken im Rücken glaub ich können nicht Pleite gehen - R1, 29.06.2001, 14:10
Re: Broker mit Banken im Rücken können Pleite gehen, klar doch!
Auch Banken könne Pleite gehen.
Der Einlagensicherungsfonds erfaßt nur Geldforderungen (Spareinlagen etc.) an Banken, die abhängig von der Art vollständig (Spareinlagen) oder z.T. mit Höchstbeträgen gesichert sind. Informieren, Bankenverband, Sparkassen, Gen.-Banken haben m.W.ähnliche, im Detail jedoch abweichende Regelungen.
Wertpapiere aller Art sind ungesichert. Sind nicht Vermögen der Bank und dürfen in keiner Bankbilanz aufgeführt werden.
D.H. wenn abc-Bank pleite geht, sind alle meine XYZ-Aktien, Fondsanteile, etc.pp. weiter mir. Niemand darf darauf zugreifen. Bewährte Praxis. So in D.
Schlecht nur bei den Bankschuldverschreibungen der abc-Bank im Depot, die sind futsch, bzw. werden mit Konkursquote beglückt.
(In USA sieht es etwas anders differenzierter u.z.T.schlechter aus, aber dort gibt es auch 1. Sicherungsfonds über WP und 2. Ausgesonderte Verwahrstellen, die dem Zugriff der Bankgläubiger entzogen sind, sofern die WP dorthin (bereits) übertragen sind, worüber man sich bei Depoteinrichtung informieren sollte. (Erhöhte Depotgebühren!)
Übrigens ist für Vermögende ein Depot bei einem US-Brokerhaus, auch in D.
durchaus risikobehaftet. Im Todesfall des Depotinhabers wird US-Nachlasssteuer fällig, auch wenn der Depotinhaber nie in den USA lebte, noch die Erben und nach dt. Recht vielleicht gar keine anfallen würde. Kenne Fall, wo jemand vor Jahrzehnten 7 Mio Steuern in die USA zahlen mußte und in D trotz größerem Vermögen (z.T. belastetes Immobilienvermögen) nichts zahlen mußte und sich die 7 Mio hätte sparen können.
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