Daß das deutsche Recht nicht besonders modern ist, steht außer Zweifel.
Vor kurzem habe im Taschengesetzbuch meines verstorbenen Opas mal den §130 StGB gesucht, und er fand sich tatsächlich in einem Wortlaut, der dem heutigen sehr ähnlich ist.
Da gibt es eine ganze Reihe von Gesetze die zu Zeiten des dritten Reiches erlassen wurden, die gelten bis heute noch.
Die Ausgabe ist übrigens aus den Zwanziger Jahren. Demnach war alles, was Streicher, Goebbels und Co. von sich gaben, damals ebenfalls strafbar.
Die Auslegung der Gesetze sind die Gesetze, und nicht die Gesetze selbst.
Die Bundesrepublik leidet auch extrem darunter, denn selten werde Gesetze aufgehoben, sondern höchstens erweitert und durch weitere Unterpunkte
auch erweitert, bzw. zum Teil auch aufgehoben.
Die Gesetze die eine Hausdurchsuchunganordnung regeln sind derart weich,
daß praktisch, eine gehörige Portion Willkür vorausgesetzt.
Woran hat sich den der Richter nun zu halten:
§102 lautet:
Bei dem, welcher als Täter oder Teilnehmer einer Straftat oder der Begünstigung, Strafvereitelung, oder Hehlerei verdächtig ist, kann
eine Durchsuchung der Wohnung und anderer Räume sowie seiner Person und der
ihm gehörenden Sachen, sowohl zum Zweck seiner Ergreifung als auch dann vorgenommen werden, wenn zu vermuten ist, daß die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln führen würde.
Wie man merkt, ist bereits hier der Ermessensspielraum dem Richter,
früher auch Staatsanwälten (Gefahr in Verzug) in breiten Sinne selbst überlassen.
Es kommt aber auf wirkliche Kleinigkeiten an. Denn es besteht ein Unterschied,
zwischen Täter, Tatverdächtigen, Beschuldigten, oder eben unbeteiligten Dritten.
Die Auslegung (nur Kennziffer 1):
Eine Einschränkung der Grundrechte nach Art 2, 13 GG gestatten die §§102ff. Sie gelten von der Einleitung des Ermittlungsverfahrens ab bis zur Urteilsrechtskraft. Dabei muß der Verdächtige die Durchsuchung im weiteren Maß
dulden als der Unverdächtige (§103). [b]Voraussetzung jeder Durchsuchung ist die Wahrscheinlichkeit, daß eine bestimmte Straftat bereits begangen, nicht nur straflos vorbereitet worden ist, hierfür müssen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen (regelt BVerG). Bei Durchsuchung nach § 102, genügt es anders als nach §103 daß aufgrund kriminalistischer Erfahrung die Vermutung besteht, daß der Zweck der Durchsuchung erreicht werden kann.
Zur bloßen Ausforschung darf die Maßnahme nicht benutzt werden.
Das alles denken sich Menschen aus, die wirklich nicht mehr bei der Sache sind.
Und was noch schlimmer ist, ist jedes einzelne Unterpunkt - also tatsächliche zureichende Anhaltspunkte, kriminalistische Erfahrung, etc.;
jeweils weiterausgelegt - und die Auslegungen erst durch Beschlüsse des BGH
und Bverfg präzisiert.
Zureichende Anhaltspunkte dafür, daß eine Straftat begangen wurde, wären dann
wohl blutiger Messer in der Hand, plötzlich hoher Geldbetrag auf dem Konto, Anzeige und Anschuldigung etc. Wenn aber kriminalistische Erfahrung vorliegt,
so kannst Du auch personenfremde Überlegungen reinziehen zum Beispiel:
um es konkret zu bezeichnen: kann es als gegenwärtige Problematik - wenn es denn alle machen und das häufig, ebenfalls in Erwägung gezogen werden.
Somit ist aber doch für uns klar belegt, daß es keinerlei Sicherheit geben kann, daß Beschlüsse sehr wohl durch Willkür, Übermüdung, Momenten der geistiger Schwäche des Richters erlassen werden können.
Wann werden diese denn aber letztendlich beiseite geschoben, spo daß Rechtssicherheit herrscht? Wenn sie konkret sind und keine Handlungsspielräume
für den Richter erlauben - doch genau diese hat er. Das deutsche Recht ist somit
klar und deutlich Auslegungssache, bei derer Begründung der Richter zwischen etlichen Bestimmungen pendeln kann.
Und da das Recht auch alt, bzw., auch veraltet sein kann, weil sich das Weltgeschehen in aller Regel schneller dreht als alles andere, ist es
leider unumgänglich, daß in der Vielzahl von Fällen auch falsch entschieden werden kann.
Weiter: um genau das zu verhindern, daß sich das Volk aufregt, oder tätig wird,
steht dem Richter zu einem X als Störer, von weiteren Verhandlungen, oder Beschwerde auszuschließen. Da die Willkür zuweilen unertäglich ist, haben unsere Juristen sich es erkämpft, Amtshaftung zu entgehen, das alles zahlt in aller Regel der Steuerzahler (die Landeskasse).
Und weiter: wenn Beschwerde ansteht, so entscheiden meistens Kollegen von Richter X ob Du nun Recht hast oder nicht.
Und somit ist belegt, daß die Allmacht die unsere Richter bei einer Portion der Selbstgefälligkeit auch nutzen ihnen den Status der Unangreifbarkeit verleiht.
Somit hat sich in der Bundesrepublik, seit etwa 500 Jahren nichts geändert.
Die Jungs die regieren die kommen und gehen, die eigentlichen Fürsten bleiben
aber immer die gleichen, denn diese können selbst entscheiden, wann sie die Richterrobe niederlegen. Kontrolle dieser Leute gibt es gar keine. Wenn Du eine Beschwerde gegen Richter X schreibst, kanst Du davon ausgehen, daß eben dieser Richter diese lesen wird. Im Prinzip ist es so, als würdest Du Dich bei dem König wegen ihm unter vier Augen beschwerden. [/b]
Als Dummerchen frage ich mich seither, warum jemals ein Adolf an die Macht kam, obwohl doch sein politisches Programm explizit strafbar war. *grübel und studier*. Dennoch wurde er mit seinem Programm zum Reichskanzler ernannt, seine Partei hatte 1932 Stimmenanteile in Nordbayern um 45%...............
Na ja - wer in diesem Land Kanzler werden will, muß zwei Voraussetzungen
erfüllen. Richterfreundlich sein, Rechtsanwalt muß er nicht sein. Deswegen
kommt es selten zu Verurteilungen von Politikern - es sit ein Kuhhandel.
Vielleicht war damals die Strafandrohung zu gering.......
Oder Adolf konnte aufgrund mangelnden IQs kein Gesetzbuch lesen......
oder 45% aller Einwohner waren eigentlich Knastbrüder.
Adolf konnte gar nichts, daß ist eigentlich der Witz - er war Maler mit lauter Stimme und fand bei 6 Millionen Menschen Gehör und bei nochmehr Menschen
die geführt werden wollten, ebenfalls Gehör. Die Deutschen sind in der Hinsicht
seit Jahren unveränderlich. Sie wollen geführt werden, sehen aber nur selten, daß die Leute da oben leider zum Teil wirklich auf Machtbesitz besessen sind.
Das war H.Kohl, daß war Strauß, auch Adenauer. Gehör verschaffen sich die Leute,
die mit der Faust in den Tisch hauen, und keiner es wagt solche Menschen
in Frage zu stellen. Das sind die einzigen Kriterien. Wenn Du auf den Tisch haust, und alle sind empört, dann kannst Du nicht Kanzler werden. Wenn Du aber auf den Tisch haust, und alle lieber schweigen, wo die Mehrzahl verwundert ist,
so kannst Du immerhin gleich 20% für sich verbuchen.
In Hamburg hat es doch funktioniert. Wobei der Schill absolut machtbesessen ist, daß hat er in dem Gerichtssaal mehrmals belegt.
Muß wohl so gewesen sein, denkt sich der Baldur
Nein: bedauere die 45% waren keine Knastbrüder. Erläuterung sehe oben.
Bedauerlicherweise kommt da immer noch der Dilletantismus der Leute:
wir haben die besten Politiker, wir haben die besten Autos, wir sind die größten, also ist der Filz da oben mindestens zu befürworten - dies gilt umso mehr, wenn plötzlich ein Einwanderer kommt, und behauptet da oben stimmt was nicht, bei uns wäre so etwas nicht möglich. Weißt Du wann man auf ihn hören wird? Wenn jeder Bürger dieses Landes mal die Justizsitten am eigenen Leibe
erfahren wird.
So zum Beispiel, wenn ich behaupte wir haben hier ganz besondere fette
Elemente ganz oben, die den Rechtsstaat und die Freiheit einschränken, so
sagt sich jeder - ach der spinnt doch. Ein Blick auf sein Land und man weiß
was los ist.
Ernst beiseite, ich fürchte, daß so manche Lästerei mittlerweile unter- und nicht übertreibt, und daß die wüsten Szenarien einer totalitären Zukunft wahrscheinlicher sind als wir in unseren Nächten alpträumen.....
Na ja - davon muß man ausgehen, wenn man sich solche Politiker wählt und ihnen derartige Spielräume erlaubt, daß sie die Kontrolle der Gesetzesgebung
vernachlässigen und bei eventuellen Verstößen, einfach neue Regelungen basteln.
...vielleicht ist jemand hier, der mal in Bautzen saß, er könnte uns ein paar Tips geben, damit wir uns darauf einstellen können, was uns bevorsteht.
Das kann man schon in Geschichtsbüchern nachlesen. Damit will ich nicht unterstellen, daß wir zu Hitlerszeiten zurückkommen. Denn der Zorn des Volkes
der gegen alte Weimarer erwacht ist ist nicht etwa das erste Mal, daß
gegen alle moralische Sitten verstoßen wurde. Dies gab es schon in den Jahren
so um die 1400. Wenn ein Gefangener nicht reden wollte, oder ein Haßobjekt war,
so hat man ihm fertig gemacht.
Das wird der Staat so oder so einleiten, denn es liegt in der Natur, im Notfall
zur Beugung zu zwingen. Mit allen Mitteln. Das kennen alle Völker.
SchlauFuchs, Du kannst nicht mehr ändern, daß es stattfand, aber Du kannst daraus lernen und Deinen Lebensweg so ändern, daß Euch so ein Übergriff nie mehr betreffen wird. Irgendwann mal wirst Du dann zurückblicken und den Beamten dankbar sein, daß Sie Dir den nötigen Kick ins Gekröse gegeben haben, um über Deine Schlapphut-Schatten zu springen und ein Leben in Freiheit gefunden zu haben, wenn auch fern des Staates, der zur Zeit in unserer Heimat herrscht.......
Ja - also mir hat es auch einen Kick gegeben, aber ich folge dann doch lieber meinem Freiheitsdenken für alle. Da erkennt man auch irgendwann, daß manche Dinge in einem Menschen nie sterben und ich denke, eben das Freiheitbestreben das sollte den Deutschen, aber in Ihrer Heimat viel wichtiger sein. Abhauen kann man immer, doch damit hat sich leider nichts getan.
[i]Macht die Leute die Euch umgeben, auf diese zwei Durchsuchungen aufmerksam.
Beide sind absurd, und beide verstoßen gegen primiäre Rechte der Menschen. Bei Schlaufuchs gegen Meinungsfreiheit, bei mir - wegen Kontaktfreudigkeit.
Früher waren wie frei, dann verdächtigt, und seit Schilys Ermittlungsverfahrens
ohne Anfangsverdacht - sind wir alle beschuldigt.
Das nächste was noch kommt: Wir sind verurteilte Täter von Geburt an, müssen uns selbst Rechtsanwälte sein, und unseres Ziel wird dann, die Verbrechen, für die wir verurteilt sind gerade zustehen und durch besondere Taten sauberen Register zu haben.
Und das schreibe ich, während auf der Euromünze bereits auch steht:
Einigkeit und Recht und Freiheit. Hoffentlich sind es eben nicht die Werte, an denen, wie so manche Politiker meinen, Europa genesen soll.
Bei uns sollte es ersetzt werden:
Gerechtigkeit und Zurechnungsfähigkeit und Freiheit ;)
Gruß.
Gruß
<center>
<HR>
</center> |